Netzsperren: Gegner können Etappen-Erfolg feiern
50.000 Unterzeichner sind notwendig. Diese müssen sich eigentlich in einem Zeitraum von drei Wochen auf der Petitions-Webseite des Bundestages eintragen. Gemäß der Regeln des Parlaments muss sich dieses nun in einer öffentlichen Sitzung mit dem Anliegen der Antragsteller befassen, die meist auch persönlich zur Debatte eingeladen werden.
Das Gesetz soll insbesondere Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten einen Riegel vorschieben. "Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt", heißt es in der Begründung der Petition.
Vielmehr würde durch die Einführung der Filter das Grundrecht auf Informationsfreiheit gefährdet. Das im Gesetzentwurf vorgesehene Vorgehen sei "undurchsichtig und unkontrollierbar, da die 'Sperrlisten' weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. ", so die Antragsteller weiter.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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