Bundestag: Härtere Strafen für Telefon-Spammer
Bis zu 50.000 Euro Geldbuße können demnach zukünftig für Anrufe verhängt werden. Erlaubt ist Telefonmarketing nur noch dann, wenn eine ausdrückliche Genehmigung durch den potenziellen Kunden vorliegt. Am Telefon abgeschlossene Verträge können außerdem leichter widerrufen werden.
Anrufer dürfen außerdem die Übermittlung ihrer Rufnummer nicht mehr unterdrücken. Bei Zuwiderhandlungen drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld. Trotzdem stellt das neue Gesetz lediglich einen Kompromiss dar. Verbraucherschützer hatten deutlich schärfere Regelungen gefordert.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bewertete den Beschluss daher als Teilerfolg. "Erweiterte Widerrufsrechte und schärfere Sanktionen bedeuten eine deutliche Verbesserung zum Status Quo", sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen. Wie effektiv diese Maßnahmen die "moderne Landplage" eindämmen werden, bleibe abzuwarten.
Der Verband kritisierte, dass die wirksamste Maßnahme im Kampf gegen unerbetene Werbeanrufe nicht realisiert wurde. So sind auch künftig am Telefon abgeschlossene Verträge bereits ohne schriftliche Bestätigung nach Ablauf der Widerrufsfristen gültig.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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