Schäuble will Zurückhaltung vom Verfassungsgericht
Er forderte das oberste deutsche Gericht faktisch auf, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen nach Beschwerden von Bürgern nicht mehr im bisherigen Umfang zu prüfen. Ein hohes Maß an "Zurückhaltung mit öffentlichen Äußerungen" gehöre schließlich zu den Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts.
Schäuble meldete Zweifel daran an, "ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann". Wenn man Gesetze gestalten wolle, solle man Mitglied des Deutschen Bundestages werden, riet er den Karlsruher Richtern.
Die Kritik von Schäuble sei völlig verfehlt, hielt dem Max Stadler, Innenpolitiker der FDP-Fraktion, entgegen. "Das Bundesverfassungsgericht ist geradezu verpflichtet einzugreifen, wenn der Gesetzgeber die Grenzen der Verfassung nicht einhält. Leider gab es zu Korrekturen durch das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren immer wieder Anlass", sagte er.
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Christian Kahle
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