Verfassungsgericht: Die Antiterrordatei geht so nicht

Das Bundesverfassungsgericht musste die Bundesregierung erneut in ihre Schranken weisen. Die so genannte Antiterrordatei sei in Teilen verfassungswidrig, lautete heute die Entscheidung in Karlsruhe.
Deutschland, Bundesverfassungsgericht, Richter
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Wieder einmal muss das höchste deutsche Gericht damit in die Arbeit der Berliner Regierung eingreifen, weil diese mit ihren Maßnahmen in der Sicherheits-Politik die Grenzen des Grundgesetzes missachtet. Allerdings darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Nutzung einer entsprechenden zentralen Datei, an der Geheimdienste und Polizei zusammen arbeiten, vom Verfassungsgericht nicht grundsätzlich abgelehnt wurde.

Zumindest in Teilen geht das Projekt nach Ansicht der Richter aber zu weit. Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts, erklärte in der Begründung der Entscheidung, dass Terrorismus nicht mit Krieg vergleichbar sei, auch wenn er sich gegen das Gemeinwesen im Staate richte. Damit müssten bei der Prävention und Verfolgung die Rahmenbedingungen des Rechtsstaates eingehalten werden - was in der Praxis so nicht geschieht.

Das Bundesverfassungsgericht kritisierte vor allem, dass die Polizeibehörden einen zu weitreichenden Einblick in die gespeicherten Informationen erhalten. Da in dem zentralen Register möglichst alle Informationen über Verdächtige gespeichert werden und auch Geheimdienste zu dem Projekt beitragen, könnten Polizisten hier letztlich aufgrund von nachrichtendienstlich beschafften Informationen aktiv werden. Das Verstößt aber gegen das im Grundgesetz festgeschriebene Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten.

Angesichts dessen, dass insgesamt sogar 60 verschiedene Behörden an die Datenbank angebunden sind, müsste klarer geregelt werden, wer auf welche Informationen Zugriff hat, forderten die Richter. Außerdem muss der Zugang zu Daten von so genannten Kontaktpersonen gesperrt werden. Dabei handelt es sich um Menschen, die selbst völlig unbeteiligt sind, sondern nur in irgendeiner Form Kontakt zu einem Verdächtigen haben.

Weiterhin forderten die Richter eine klarere Definition dessen, wer in die Datei aufgenommen werden soll. Laut der aktuellen Richtlinie könnte beispielsweise die Teilnahme an einer Sitzblockade als gewaltbefürwortendes Verhalten ausgelegt werden und eine Speicherung rechtfertigen. Hier müssen laut dem Gericht klarere Grenzen gesetzt werden. Der Bundesregierung wurde nun eine Frist bis Ende 2014 für Nachbesserungen gesetzt.

In der Antiterrordatei, mit deren Aufbau 2006 begonnen wurde, sind derzeit rund 18.000 Personen gespeichert. Dabei handelt es sich bei etwa 3.300 um Kontaktpersonen. Jährlich werden derzeit etwa 67.000 Zugriffe pro Jahr registriert.
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