Vorratsdatenspeicherung wird ausgiebig genutzt
Das ergab eine Kleine Anfrage der innenpolitischen Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, Gisela Piltz. In der Antwort der Bundesregierung hieß es, dass Richter in den Monaten Mai und Juni in insgesamt 2.186 Fällen den Zugriff auf Verbindungsdaten genehmigt haben.
In 934 Fällen riefen die Ermittler dabei Informationen ab, die so erst durch die Verpflichtung zur sechsmonatigen Speicherung von Vorratsdaten verfügbar waren. Bei weiteren 577 Ermittlungsverfahren sei keine genaue Angabe möglich, ob ebenfalls auf diese Vorratsdaten zurückgegriffen wurde.
In den übrigen Fällen wurde auf Informationen zurückgegriffen, die auch zuvor bereits verfügbar gewesen wären. Lediglich 96 Anfragen der Staatsanwaltschaften an die zuständigen Richter nach einer Genehmigung zum Abrufen der Daten wurden in den zwei Monaten abgelehnt.
"Aus der Antwort der Bundesregierung geht nicht hervor, in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht von entscheidender Bedeutung für den Ermittlungserfolg war", kritisierte Piltz. Die Angaben würden nicht ausreichen, um die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu begründen. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass die Regelung vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird.
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Christian Kahle
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