EU-Anwalt: Vorratsdatenspeicherung kein Problem
Dieser Auffassung ist EU-Generalanwalt Yves Bot, der höchste Gutachter für die Rechtslage in der Union. Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) empfahl er, die Klage Irlands gegen die Bestimmung, die auch von der Slowakai unterstützt wird, abzuweisen.
In der Klage Irlands geht es lediglich um formale Fragen. So stützt sich die Richtlinie nicht auf Vereinbarungen zwischen den Mitgliedsstaaten, die die Kriminalitätsbekämpfung oder ähnliches umfassen. Statt dessen beruft man sich auf Maßnahmen zur Vereinheitlichung des Binnenmarktes.
Laut Bot sei dies aber nicht unrechtmäßig. Schließlich berge die Frage der Vorratsdatenspeicherung nicht nur sicherheitspolitische, sondern auch deutliche wirtschaftliche Aspekte. In vielen Ländern gebe es bereits eigene Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, die in ihren unterschiedlichen Formen auch verschiedene Kosten bei den Providern und Netzbetreibern verursachen. Eine EU-einheitliche Regelung sei daher anzustreben.
Gegner der Vorratsdatenspeicherung fordern jedoch, dass die Richtlinie auch aus der Perspektive der Grundrechte der EU-Bürger auf den Prüfstand kommt. Folgt der EuGH dem Vorschlag Bots, wird er sich in Kürze mit einer Klage aus Deutschland befassen müssen. Datenschützer haben bereits erklärt, eine Verfassungsklage gegen die Überwachung aller Telekommunikationsverbindungen auch auf europäischer Ebene führen zu wollen.
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Christian Kahle
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