Potter-Autorin verhindert Druck von Online-Lexikon

Recht, Politik & EU JK Rowling, Autorin der Harry Potter-Romane, hat vor Gericht gegen den US-Verlag RDR Books triumphiert. Dieser wollte ein Online-Lexikon, dass von einem Potter-Fan erstellt wurde, in Buchform auf den Markt bringen. "The Harry Potter Lexicon" wird von Steven Vander Ark betrieben. Dieser habe nach Meinung des Gerichts zu viel von Rowlings kreativer Arbeit übernommen. Zwar werde die Bereitstellung von lexikalischer Literatur vom Urheberrecht gefördert, der Betreiber der Webseite sei in diesem Fall allerdings zu weit gegangen.

Laut dem Urteil konnte die Autorin nachweisen, dass ihre Rechte mit einer Publizierung des Lexikons zu stark beeinträchtigt worden wären. Die Veröffentlichung sei daher nicht zulässig, außerdem muss der Verlag 6.750 Dollar Schadensersatz zahlen.

Rowling zeigte sich nach Abschluss des Verfahrens erleichtert. "Ich fand es nicht angenehm, den juristischen Weg zu gehen", sagte sie. Immerhin hatte sie die Webseite vor einiger Zeit noch als großartiges Projekt gelobt, in dem sie inzwischen selbst immer wieder nachschlägt.
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