Filesharing: Bushido klagt erfolgreich gegen Rentner
In einem Zivilverfahren, dass der Rapper anstrengte, wurden sie als "Störer" für schuldig befunden. Die Betroffenen müssen nun mit hohen Geldforderungen für Anwalts- und Verfahrenskosten rechnen. Außerdem laufen strafrechtliche Ermittlungen.
Die Angeklagten hatten sich gegen den Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen gewehrt. Ein Ehepaar argumentierte beispielsweise, dass sie zum fraglichen Zeitpunkt ihren Computer nicht in Betrieb hatten und dieses auch belegen können. Sie wüssten nicht einmal, um wen es sich bei Bushido handelt. Außerdem würden sie keine Filesharing-Software besitzen.
Anhand der IP-Adresse wurden die Anschlüsse, von dem die Musikdateien geladen wurden, allerdings identifiziert. Offenbar sind ungesicherte WLAN-Zugänge schuld an dem Problem. Das Landgericht Düsseldorf zeigte sich in dem Verfahren der Auffassung, dass die Beschuldigten durchaus als Störer zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie ihren WLAN-Router nicht einmal rudimentär vor unbefugter Nutzung schützten.
Erst kürzlich hatte das Oberlandesgericht Frankfurt das Gesetz anders ausgelegt. Am 1. Juli hatte dieses eine Klage der Musikindustrie abgewiesen, weil der Beklagte belegen konnte, dass er selbst keine Urheberrechtsverletzung beging, sondern ein ungesichertes WLAN von unbekannten Dritten genutzt wurde.
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