Anhörung zu Notebook-Durchsuchung an US-Grenze
Im April hatte ein US-Gericht die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Zollbeamten bestätigt. Diese behielten Notebooks teilweise bis zu einem Jahr ein und stöberten in den gespeicherten Daten. Vor allem Geschäftsreisende machten daraufhin dagegen mobil. Es gäbe keinerlei Kontrolle darüber, was mit teils sensiblen Firmendaten geschehe, hieß es.
Bürgerrechtler berichteten außerdem, dass Menschen aus muslimisch geprägten Bevölkerungsgruppen besonders häufig mit der Durchsuchung ihrer Notebooks rechnen müssen. Als Beispielhaft wurde vom Fall eines Geschäftsmanns aus der IT-Branche berichtet, der dienstlich oft im Ausland unterwegs ist. Dieser musste seit Anfang letzten Jahres bereits acht Mal seinen Rechner abgeben, ohne dass ein Verdachtsmoment vorlag.
Insbesondere das Durchsuchen der Inhalte ohne richterliche Genehmigung verstößt nach Ansicht der Bürgerrechtler gegen die Grundrechte. Die Einreisenden müssten außerdem ihre Passwörter herausgeben, wenn Bereiche der Festplatte verschlüsselt sind. "Niemand darf in mein Haus gehen und meinen Computer durchsuchen, aber nur weil ich meinen Rechner bei einer Reise mit mir führe, können sie es auf einmal tun", so Tim Sparapani von der American Civil Liberties Union.
Nathan A. Sales, Dozent am Jurainstitut der George Mason University, betonte hingegen, dass die Privatsphäre in der eigenen Wohnung unter besonderem Schutz stehe, der bei einem Grenzübertritt hingegen nicht gegeben ist.
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Christian Kahle
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