Spieleverband kritisiert neue Alterskennzeichnung
Die fehlende einheitliche Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen unabhängig von der Verbreitungsart werde von dem Entwurf nicht berührt. "Gerade die Schließung dieser Lücke wäre aus unserer Sicht jedoch dringend erforderlich, um den Jugendmedienschutz tatsächlich zu verbessern und die vorhandenen technischen Systeme auch zukünftig effektiv einsetzen zu können", sagt Olaf Wolters, Geschäftsführer des BIU.
Spiele für Computer und Spielkonsolen würden heute nicht nur über Trägermedien, wie DVDs oder Speicherkarten, sondern auch per Download über das Internet bezogen, so der BIU. Während Spiele auf Trägermedien durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geprüft werden, ist dies nach aktueller Gesetzeslage für online vertriebene Spiele nicht möglich, da sie dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag unterliegen.
"Hier sollte das Änderungsgesetz ansetzen und die Alterskennzeichnung durch die USK unabhängig vom Verbreitungsweg ermöglichen", so Wolters. "Denn nur so können Verbraucher, Eltern und Lehrer die Kennzeichnung als verlässliche Orientierungshilfe bei der Wahl altersgerechter Computer- und Videospiele nutzen."
Die Technik hierfür habe die Industrie längst bereitgestellt: Auf allen aktuellen Spielkonsolen sowie vermehrt auch auf der PC-Plattform ist eine Altersabfrage installiert, die bei jedem Spielstart das digitale Alterskennzeichen der Software mit der im Spielerprofil voreingestellten Altersangabe abgleicht und die Inhalte bei Nichtübereinstimmung blockiert. Dabei ist es egal, ob das Spiel per Datenträger oder über das Internet eingespeist wurde. Voraussetzung dieser Technik ist jedoch ein einheitliches Alterskennzeichen.
Anstatt so einen effektiveren Jugendschutz zu ermöglichen, sehe das Änderungsgesetz vor, die USK-Plakette zur Alterskennzeichnung auf Computer- und Videospielen zu vergrößern, so der Verband weiter. Neben der beschriebenen Internet-Problematik werde dabei vernachlässigt, dass weniger die Größe, sondern eher Gestaltung und Wortlaut der Alterskennzeichen problematisch sind.
Um mehr Aufmerksamkeit auf das Kennzeichen zu lenken, schlägt der BIU daher eine veränderte Darstellung vor. Beispielsweise ließe sich die Bezeichnung "Freigegeben ab XX Jahren gemäß § 14 JuSchG" allgemeinverständlich durch die Zahlen 0, 6, 12, 16 und 18 ersetzen. Auch missverständliche Formulierungen wie "Ohne Altersbeschränkung" oder "Keine Jugendfreigabe" würden so hinfällig. Ein weiterer positiver Effekt: Die Alterszahl könnte circa viermal größer dargestellt werden als der bisher verwendete Text.
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Christian Kahle
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