Filesharing: Provider müssen keine Namen nennen

Internet & Webdienste Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Internetprovider nicht verpflichtet sind, die Namen von Filesharern herauszugeben. Das ist aber nur dann der Fall, wenn es sich um eine zivilrechtliche Klage handelt, wie in diesem Beispiel. Der Europäische Gerichtshof entschied in einem Streit zwischen dem spanischen Rechteinhaber Promusicae und dem spanischen Telefonabieter Telefonica. Der Provider argumentierte, dass die Namen von Filesharern nur dann herausgegeben werden müssen, wenn es sich nicht um eine zivilrechtliche Klage handelt.

Promusicae hatte die IP-Adressen von einigen Nutzern der Tauschbörse Kazaa ermittelt und wollte nun die dazugehörigen Anschlussinhaber in Erfahrung bringen. Telefonica weigerte sich, diese Daten herauszugeben. Das Gericht gab dem Unternehmen heute Recht.

Ein Strafprozess wird von Rechteinhabern fast immer gemieden, da die Beweisführung hier wesentlich genauer erfolgen muss. Allerdings wären die Provider dann verpflichtet, die benötigten Informationen herauszugeben.
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