Bundestag entscheidet zu Vorratsdatenspeicherung
In den Bereichen Festnetz und Mobilfunk soll fortan gespeichert werden, mit wem und wie lange man telefoniert hat. Telefoniert man aus dem deutschen Mobilfunknetz, wird zudem auch der derzeitige Standort festgehalten. Was E-Mails angeht, soll in Zukunft gespeichert werden, zu welchem Zeitpunkt man an welche Person eine E-Mail geschrieben hat. Internetprovider müssen nach der Gesetzesvorlange künftig auch vermerken, mit welcher IP-Adresse man zu welchem Zeitpunkt im Internet eingewählt war.
Wie es in dem Gesetzesentwurf weiter heißt, sollen die Inhalte von E-Mails, Kurznachrichten und Telefongesprächen im Normalfall nicht gespeichert werden. Dies soll nur der Fall sein, wenn es einen begründeten Verdacht gibt und ein Richter das Mitlesen und Abhören genehmigt. Telefonate mit Pfarrern, Strafverteidigern und Abgeordneten sollen nicht abgehört werden dürfen, außer diese gelten selbst als verdächtig.
Gespräche mit der Familie, oder den engsten Freunden sollen nicht mitgeschnitten werden dürfen, heißt es. Sei dies doch einmal der Fall, so müssen die entsprechenden Aufnahmen gelöscht werden. Mit dieser Klausel setzt Bundesjustizministerin Zypries ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Dass die Bürger mit der Gesetzesvorlage jedoch alles andere als zufrieden sind, zeigt sich in einer Ankündigung von Bürgerrechtlern.
Diese gaben vor kurzem bekannt, eine Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht einreichen zu wollen. Wie die "taz" berichtet, haben bereits mehr als 6.000 Bürger dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik eine Vollmacht erteilt und ihn dazu ermächtigt, in ihrem Namen gegen die Vorratsdatenspeicherung zu klagen.
Da das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe möglicherweise erst in ein paar Jahren über die Klage entscheidet, fordern die Kläger die Aussetzung der Zwangsspeicherung durch einen Eilbeschluss. Die Kläger sehen in der Vorratsdatenspeicherung vor allem eine Verletzung der Fernmeldefreiheit und der informationellen Selbstbestimmung, berichtet die "taz".
Auch die Ärztevereinigung "Marburger Bund" hat wegen der geplanten Ausweitung der Überwachung mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gedroht. "Mit Sicherheit werden wir sehr sauber prüfen, welche Teile dieses Gesetzes verfassungsmäßig zu überprüfen sind - und wir werden uns solchen Klagen anschließen", so Frank-Ulrich Montgomery, Vorsitzender der Ärztevereinigung. Gerade das "Urrecht der Patienten auf Vertraulichkeit", sehen die Ärzte in Gefahr.
Weitere Informationen: Vorratsdatenspeicherung.de
Diese Nachricht empfehlen
Kommentar abgeben
Netiquette beachten!
Jetzt als Amazon Blitzangebot
Ab 23:59 Uhr
hdmi über Netzwerk Extender und hdmi Game Capture

Original Amazon-Preis
36,99 €
Blitzangebot-Preis
31,44 €
Ersparnis zu Amazon 15% oder 5,55 €
Neueste Downloads
Video-Empfehlungen
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
WinFuture Mobil

Nachrichten und Kommentare auf
dem Smartphone lesen.
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Eine Frage zum Mainboard MSI MPG B550 Gaming Edge WIFI
JollyRoger2408 - vor 23 Minuten -
Inhalt aus geschützten PDF-Dateien extrahieren
Holger_N - vor 1 Stunde -
Winfuture.de - Song Of The Day Pt. 4
Doodle - Gestern 21:54 Uhr -
"löschen" im Explorer weg
Problemkind123 - Gestern 19:59 Uhr -
Thunderbird 87.0. 64 bit
derfrankfurter - Gestern 09:54 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Affiliate-Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen