Speicherung von Telefondaten wird eingeschränkt
Als Begründung für die Entscheidung gaben die Verfassungsrichter an, dass mit den gesammelten Daten "Nachteile von erheblichem Gewicht" drohen würden, weil das Kommunikationsverhalten der Betroffenen Personen durch die Datenspeicherung komplett aufgedeckt würde.
Schon im Vorfeld der umstrittenen Speicherung von Verbindungsdaten, hatten zahlreiche Personen gegen dieses Vorgehen geklagt und es als verfassungswidrig bezeichnet. Mit der Entscheidung haben sie nun teilweise vom Bundesverfassungsgericht recht bekommen.
Der Beschluss der Richter ist vorerst für ein halbes Jahr gültig. Sollte die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung bis dahin noch nicht getroffen worden sein, kann die Anordnung erneut verlängert werden.
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