Verbraucherzentralen kämpfen gegen Kopierschutz
Alle Unternehmen wurden aufgefordert, die beanstandeten, verbraucherfeindlichen Bestimmungen innerhalb von vier Wochen zu entfernen und sich nicht mehr auf sie zu berufen. Anderenfalls soll Klage eingereicht werden.
Das wird beanstandet:
"Nutzungsbedingungen, Kopierschutzsysteme und ein löchriges Urheberrecht machen die digitale Medienwelt für Konsumenten zu einem rechtlosen Raum", so Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv. Zudem sei die Kundenorientierung von vielen Anbietern digitaler Medien mangelhaft. "Unsere Studie zeigt, dass bestehende Rechte der Verbraucher von Anbietern ignoriert werden."
Der vzbv und die Verbraucherzentralen forderten die Bundesregierung auf, bei der Reform des Urheberrechts die Rechte der Verbraucher nicht noch weiter einzuschränken. Der Datenschutz müsse verbessert, drohende Nachteile und Sicherheitsrisiken durch DRM- und Kopierschutzsysteme vermieden werden. Konkret fordern sie:
Mit einer Brief- und Mailaktion wollen die Verbraucherzentralen die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages wachrütteln. "Wir fordern alle Verbraucher auf, sich mit einem Protestbrief an die zuständigen Minister und an die Abgeordneten ihres Wahlkreises zu wenden", so Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. Ein entsprechender Musterbrief wird bundesweit in den Verbraucherzentralen oder zum Download auf der Website des vzbv bereitgestellt.
Weitere Informationen: Verband der Verbraucherzentralen
Das wird beanstandet:
- iTunes: 1) Songs dürfen nicht auf mp3-Playern der Konkurrenz, sondern nur auf dem iPod abgespielt werden. 2) Weitergabe oder Wiederverkauf von Dateien wird nicht gestattet. 3) Technische Maßnahmen dürfen nicht umgangen oder entfernt werden. 4) Bedingungen können jederzeit einseitig zu Lasten des Nutzers geändert werden.
- Deutsche TelekomAG, T-Com : Vertragsbedingungen völlig unverständlich und verwirrend. Kunden des Downloaddienstes Musicload werden auf drei verschiedene Stellen verwiesen, an denen sich Allgemeine Geschäftsbedingungen mit vielen Querverweisen befinden.
- Nero: 1) Pflicht zur Aufbewahrung der Originaldatenträger sowie von Sicherungskopien an einem gesicherten Ort. 2) Im Verkaufsfall Pflicht zur umgehenden schriftlichen Information an Nero über Namen und vollständige Anschrift des Käufers.
- ciando: 1) Der Weiterverkauf des Contents wird ausdrücklich ausgeschlossen. 2) Nach erfolgreichem Download ist ein Rücktritt des Nutzers vom Vertrag ausgeschlossen.
"Nutzungsbedingungen, Kopierschutzsysteme und ein löchriges Urheberrecht machen die digitale Medienwelt für Konsumenten zu einem rechtlosen Raum", so Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv. Zudem sei die Kundenorientierung von vielen Anbietern digitaler Medien mangelhaft. "Unsere Studie zeigt, dass bestehende Rechte der Verbraucher von Anbietern ignoriert werden."
Der vzbv und die Verbraucherzentralen forderten die Bundesregierung auf, bei der Reform des Urheberrechts die Rechte der Verbraucher nicht noch weiter einzuschränken. Der Datenschutz müsse verbessert, drohende Nachteile und Sicherheitsrisiken durch DRM- und Kopierschutzsysteme vermieden werden. Konkret fordern sie:
- Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch Kopierschutztechniken beliebig eingeschränkt werden. Eine Bagatellklausel muss den Nutzern Straffreiheit bei der Umgehung technischer Beschränkungen gewähren, wenn dies nur zur Wahrnehmung legitimer Nutzungen (z.B. Sicherheitskopien, Umformatierungen) im privaten Bereich erfolgt. Die Strafverfolgung muss sich stattdessen auf die massenhafte Verbreitung und gewerbsmäßige Raubkopierer konzentrieren.
- Das Verbot von DRM- und Kopierschutzsystemen, die in das Betriebssystem eingreifen und Sicherheits- und Datenschutzrisiken verursachen.
- Die uneingeschränkte Zulassung des elektronischen Dokumentenversands und digitaler Leseplätze in Bibliotheken. Der freie Zugang zu Wissen und Kultur muss sichergestellt werden. Dies gilt besonders für Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden.
- Den Einsatz von digitalen Medien für Unterrichtszwecke. Schulen muss es dauerhaft erlaubt sein, Unterrichtsmaterial in schuleigenen Intranets zur Verfügung zu stellen. Die gerade erst bis Ende 2008 verlängerte Erlaubnis muss endlich entfristet werden, um Rechts- und Investitionssicherheit für Schulen zu schaffen.
- Kein Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider zur Herausgabe privater Nutzungsdaten von angeblichen Rechtsverletzern. Dies muss den Staatsanwaltschaften vorbehalten bleiben.
Mit einer Brief- und Mailaktion wollen die Verbraucherzentralen die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages wachrütteln. "Wir fordern alle Verbraucher auf, sich mit einem Protestbrief an die zuständigen Minister und an die Abgeordneten ihres Wahlkreises zu wenden", so Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. Ein entsprechender Musterbrief wird bundesweit in den Verbraucherzentralen oder zum Download auf der Website des vzbv bereitgestellt.
Weitere Informationen: Verband der Verbraucherzentralen
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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