US-Gericht: Abhörpflicht auch für VoIP-Anbieter
So argumentierten betroffene VoIP-Anbieter, dass sie nicht zu Telekommunikationsanbietern gerechnet werden dürfen und deshalb keine Möglichkeit bieten müssen, Internet-Telefonate abzuhöhren. Ein Berufungsgericht entschied jetzt, dass dieser Begriff erweitert wird und somit der Abhörpflicht nachgekommen werden muss. Das entsprechende Gesetzt sieht eine Erweiterung des Begriffs "Telekommunikationsanbieter" vor.
Von dieser Entscheidung sind vor allem die Unternehmen Comcast und Vonage betroffen. Diese müssen jetzt dafür sorgen, dass US-Behörden auch die Internet-Telefonate ihrer Kunden abhören können.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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