EU-Prüfung enthüllt: Jeder dritte Onlineshop trickst seine Kunden aus

Der Shopping-Wahn zum Black Friday verleitet viele Händler zu unlauteren Methoden. Eine großangelegte Prüfung von Rabattaktionen zeigt jetzt, dass ein erheblicher Teil der Onlineshops die Käufer mit unterschiedlichen manipulativen Taktiken austrickst.
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Täuschung beim Onlineshopping

Der jährliche Konsumrausch rund um den Black Friday und Cyber Monday zieht Millionen Käufer an. Viele Onlineshops locken mit scheinbar extremen Preisnachlässen. Eine großangelegte Überprüfung zeigt nun jedoch, dass das angebliche Schnäppchen oft eine Falle ist. Bei knapp einem Drittel der kontrollierten Händler stehen die beworbenen Rabatte in keinem Verhältnis zu der realen Ersparnis.

Nur 34 % der untersuchten Shopping-Plattformen zeigten überhaupt einen Vergleichspreis an. Zusätzlich erklärten etwa zwei Drittel davon nicht eindeutig, worauf sich der Vergleichspreis bezog. Zusätzlich verwenden Händler andere Taktiken. So versuchte über ein Drittel, dem Warenkörben der Verbraucher optionale Artikel hinzuzufügen, ohne ausdrücklich um Zustimmung zu bitten.


Auch bauten 18 Prozent der E-Commerce-Plattformen manipulative Elemente wie Countdown-Zähler ein, um künstlichen Druck aufzubauen. Kunden sollten glauben, dass ein Angebot in wenigen Minuten abläuft. Oft startete der Timer nach dem Neuladen einer Webseite jedoch einfach wieder von vorn. Auch Warnungen über angeblich knappe Lagerbestände entsprachen oft nicht der Realität. Jeder zehnte Händler nutzte zudem sogenanntes "Drip Pricing", bei dem zusätzliche Gebühren, wie Versand- oder Servicegebühren, erst spät im Kaufprozess hinzugefügt werden.

Gesetze nützen nichts

Die Praktiken deckte eine umfangreiche Untersuchung der EU-Kommission auf. Gemeinsam mit nationalen Verbraucherschutzbehörden überprüften die Ermittler insgesamt 314 Onlineshops quer durch Europa. Das Ergebnis belegt deutlich, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Preisangabe im digitalen Handel weiterhin massiv und gezielt umgangen werden.

Spezifische europäische Gesetze sollen Käufer eigentlich genau vor den beschriebenen Manipulationstaktiken schützen. Seit der Einführung entsprechender Regularien müssen Händler bei Rabattaktionen etwa zwingend den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Referenz angeben. Die aktuelle Stichprobe zeigt jedoch, dass viele Plattformen die Gesetze schlichtweg ignorieren.

Solche Verstöße können für Unternehmen jedoch extrem teuer werden. Den Händlern drohen Strafen von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes. Einige internationale Plattformen mussten in der Vergangenheit bereits hohe Bußgelder in Sphären von mehrere Millionen Euro wegen ähnlicher Vergehen zahlen.

Konsequenzen

Die Kommission behält sich rechtliche Schritte gegen die entsprechenden Online-Händler vor. In Zukunft könnten zudem die rechtlichen Daumenschrauben für den Handel im Internet weiter angezogen werden. Mit spezieller Software und automatisierten Tools können Preisverläufe überwacht und Manipulationen direkt gemeldet werden. Bis das flächendeckend funktioniert, bleibt den Käufern jedoch nur, die Preise stets über unabhängige Vergleichsportale genau zu prüfen.

Habt ihr an Aktionstagen wie dem Black Friday schon echte Schnäppchen gemacht oder bleibt ihr solchen Rabatt-Aktionen grundsätzlich fern? Teilt eure Shopping-Erfahrungen direkt in den Kommentaren mit uns!

Zusammenfassung
  • EU-Kommission überprüfte 314 Onlineshops auf Black-Friday-Rabatte
  • Knapp ein Drittel der Händler warb mit unrealistischen Preisnachlässen
  • Etliche der Shops erklärten Preisvergleiche nicht transparent genug
  • Countdown-Zähler erzeugen bei 18 Prozent der Plattformen künstlichen Druck
  • Über ein Drittel fügte optionale Artikel ohne Zustimmung in Warenkörbe ein
  • Händlern drohen Strafen von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes
  • Käufern wird empfohlen, Preise über unabhängige Portale selbst zu prüfen

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