Bundeskartellamt: So hat Check24 günstigere Energiepreise verhindert
erbraucher könnten bald von günstigeren Energiepreisen profitieren, da das Vergleichsportal Check24 seine Vertragspraxis grundlegend ändern muss. Das Unternehmen hat sich verpflichtet, sogenannte Bestpreis- beziehungsweise Preisparitätsklauseln gegenüber Strom- und Gasversorgern nicht mehr anzuwenden.
Durch dieses sogenannte Preiskarussell wollte das Portal sicherstellen, dass die niedrigsten Preise exklusiv bei Check24 zu finden sind. In der Folge durften Versorger selbst auf ihren eigenen Websites keine Rabatte gewähren, ohne gegen die Verträge zu verstoßen.
Auch ein "Dimming", also die schlechtere Platzierung oder Sichtbarkeit von Angeboten bei fehlender Preisparität, ist künftig vertraglich ausgeschlossen.
Wie das Bundeskartellamt nach Abschluss seiner im Juli 2025 begonnenen Ermittlungen mitteilt, sind die Verpflichtungszusagen des Unternehmens nun bindend. Behördenchef Andreas Mundt betont, der Wettbewerb zwischen verschiedenen Portalen und Vertriebswegen sei essenziell. Wenn ein marktführendes Portal Anbieter daran hindere, an anderer Stelle niedrigere Preise anzubieten, könnten sich alternative Vertriebswege deutlich schlechter durchsetzen.
Das Verfahren endet nun aber auch ohne die Feststellung eines formellen Kartellrechtsverstoßes oder eines Bußgeldes, weil eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde. Check24 betonte gegenüber t-online, dass kein Verstoß gegen das Kartellrecht festgestellt worden sei. Dennoch müssen Paritätsverpflichtungen aus bereits bestehenden Verträgen bis spätestens Ende 2026 entfernt werden.
Glaubt ihr, dass die Strompreise im Direktvertrieb dadurch spürbar sinken? Oder ist euch der Komfort der Vergleichsportale weiterhin wichtiger? Schreibt es uns in die Kommentare!
Siehe auch:
Ende der Preisbindung bei Check24
Diese Regelungen untersagten es Energieunternehmen bislang, ihre Tarife auf anderen Webseiten oder im Direktvertrieb günstiger anzubieten als auf der Plattform des Marktführers - das war Verbraucherschützern schon lange ein Dorn im Auge. Damit endet eine Praxis, die den Wettbewerb spürbar eingeschränkt hat.Durch dieses sogenannte Preiskarussell wollte das Portal sicherstellen, dass die niedrigsten Preise exklusiv bei Check24 zu finden sind. In der Folge durften Versorger selbst auf ihren eigenen Websites keine Rabatte gewähren, ohne gegen die Verträge zu verstoßen.
Auch ein "Dimming", also die schlechtere Platzierung oder Sichtbarkeit von Angeboten bei fehlender Preisparität, ist künftig vertraglich ausgeschlossen.
Wie das Bundeskartellamt nach Abschluss seiner im Juli 2025 begonnenen Ermittlungen mitteilt, sind die Verpflichtungszusagen des Unternehmens nun bindend. Behördenchef Andreas Mundt betont, der Wettbewerb zwischen verschiedenen Portalen und Vertriebswegen sei essenziell. Wenn ein marktführendes Portal Anbieter daran hindere, an anderer Stelle niedrigere Preise anzubieten, könnten sich alternative Vertriebswege deutlich schlechter durchsetzen.
Nach richtungsweisenden Entscheidungen deutscher und europäischer Gerichte treten wir bei Preisparitätsvorgaben in eine neue Phase der Kartellrechtsdurchsetzung ein. Klar ist: Einflussnahmen auf die Preissetzung von Vertragspartnern lösen regelmäßig kartellrechtliche Bedenken aus - insbesondere, wenn sie von führenden Anbietern ausgehen. Vermittlungsdienste sollten ihre Vertragsbedingungen vor diesem Hintergrund sorgfältig überprüfen.
Marktmacht und Wettbewerb
Die Relevanz der Entscheidung zeigt sich an den Marktanteilen: Rund 57 Prozent aller neuen Strom- und Gasverträge in Deutschland werden laut Bundeskartellamt über Online-Vermittler abgeschlossen. Von diesen Online-Abschlüssen entfallen geschätzt 60 bis 70 Prozent allein auf Check24. Diese Dominanz machte die Bestpreisklauseln besonders wirkmächtig und erschwerte es der Konkurrenz, über den Preis in den Wettbewerb einzutreten.Das Verfahren endet nun aber auch ohne die Feststellung eines formellen Kartellrechtsverstoßes oder eines Bußgeldes, weil eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde. Check24 betonte gegenüber t-online, dass kein Verstoß gegen das Kartellrecht festgestellt worden sei. Dennoch müssen Paritätsverpflichtungen aus bereits bestehenden Verträgen bis spätestens Ende 2026 entfernt werden.
Die neuen Regelungen umfassen folgende Punkte:
- Verbot von Preisparitätsklauseln für sämtliche Online- und Offline-Vertriebskanäle.
- Untersagung, Vertragsbeziehungen oder Provisionshöhe von der Preisgestaltung auf anderen Kanälen abhängig zu machen.
- Verbot der Sichtbarkeitsreduzierung ("Dimming") bei Preisabweichungen.
Glaubt ihr, dass die Strompreise im Direktvertrieb dadurch spürbar sinken? Oder ist euch der Komfort der Vergleichsportale weiterhin wichtiger? Schreibt es uns in die Kommentare!
Was hat das Kartellamt entschieden?
Das Bundeskartellamt hat Verpflichtungszusagen von Check24 für bindend erklärt. Das Vergleichsportal muss sogenannte Preisparitäts- bzw. Bestpreisklauseln gegenüber Energieversorgern aufgeben. Diese Klauseln hinderten Strom- und Gasanbieter daran, ihre Tarife auf anderen Portalen oder im Eigenvertrieb günstiger anzubieten als bei Check24.
Die Ermittlungen liefen seit Juli 2025. Ein formeller Kartellrechtsverstoß wurde dabei nicht festgestellt - Check24 lenkte freiwillig ein. Laut Bundeskartellamt konnte so ein langwieriges Verfahren vermieden werden. Die Zusagen sind rechtlich bindend nach §32b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Die Ermittlungen liefen seit Juli 2025. Ein formeller Kartellrechtsverstoß wurde dabei nicht festgestellt - Check24 lenkte freiwillig ein. Laut Bundeskartellamt konnte so ein langwieriges Verfahren vermieden werden. Die Zusagen sind rechtlich bindend nach §32b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Was sind Preisparitätsklauseln?
Preisparitätsklauseln verpflichten Anbieter, auf einer bestimmten Plattform stets den gleichen oder günstigsten Preis anzubieten wie auf allen anderen Vertriebswegen. Im Fall von Check24 bedeutete das: Energieversorger durften ihre Strom- und Gastarife nirgendwo günstiger anbieten als auf dem Vergleichsportal.
Man unterscheidet zwischen "engen" Klauseln (nur Online-Vertrieb betroffen) und "weiten" Klauseln (auch Offline-Vertrieb eingeschlossen). Bei Check24 waren offenbar beide Varianten im Einsatz. Solche Klauseln sind kartellrechtlich umstritten, da sie den Preiswettbewerb zwischen Plattformen und Vertriebskanälen einschränken.
Man unterscheidet zwischen "engen" Klauseln (nur Online-Vertrieb betroffen) und "weiten" Klauseln (auch Offline-Vertrieb eingeschlossen). Bei Check24 waren offenbar beide Varianten im Einsatz. Solche Klauseln sind kartellrechtlich umstritten, da sie den Preiswettbewerb zwischen Plattformen und Vertriebskanälen einschränken.
Was ist "Dimming" bei Portalen?
"Dimming" bezeichnet die Praxis, Tarife eines Anbieters auf einem Vergleichsportal schlechter zu platzieren oder weniger sichtbar darzustellen, wenn dieser Anbieter auf anderen Kanälen günstigere Preise anbietet. Es handelt sich um eine subtile Form der Druckausübung, die Anbieter zur Preisparität zwingen soll.
Check24 hat sich im Rahmen der Verpflichtungszusagen ausdrücklich dazu verpflichtet, auch dieses Dimming künftig zu unterlassen. Energieversorger sollen also keine Nachteile bei der Sichtbarkeit auf Check24 befürchten müssen, wenn sie anderswo niedrigere Preise anbieten.
Check24 hat sich im Rahmen der Verpflichtungszusagen ausdrücklich dazu verpflichtet, auch dieses Dimming künftig zu unterlassen. Energieversorger sollen also keine Nachteile bei der Sichtbarkeit auf Check24 befürchten müssen, wenn sie anderswo niedrigere Preise anbieten.
Bis wann muss Check24 umsetzen?
Check24 hat sich verpflichtet, Paritätsklauseln aus bereits bestehenden Verträgen mit Energieversorgern bis spätestens 31. Dezember 2026 zu entfernen. Neue Verträge dürfen solche Klauseln ab sofort nicht mehr enthalten.
Das bedeutet: In einer Übergangsphase können noch bestehende Altverträge mit Preisparitätsklauseln wirksam sein. Spätestens Ende 2026 soll die Praxis aber vollständig beendet sein. Die Verpflichtungszusagen sind bindend - bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
Das bedeutet: In einer Übergangsphase können noch bestehende Altverträge mit Preisparitätsklauseln wirksam sein. Spätestens Ende 2026 soll die Praxis aber vollständig beendet sein. Die Verpflichtungszusagen sind bindend - bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
Gilt das auch für andere Branchen?
Die aktuelle Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die Vermittlung von Energielieferverträgen (Strom und Gas). Check24 betreibt jedoch Vergleichsportale in zahlreichen weiteren Sparten - etwa für Versicherungen, Telekommunikation oder Finanzen. Ob dort ähnliche Klauseln existieren, ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Kartellamt-Präsident Mundt sendete jedoch ein deutliches Signal an die gesamte Branche: "Vermittlungsdienste sollten ihre Vertragsbedingungen sorgfältig überprüfen." Er sprach von einer "neuen Phase der Kartellrechtsdurchsetzung" bei Preisparitätsvorgaben - auch mit Blick auf europäische Gerichtsentscheidungen.
Kartellamt-Präsident Mundt sendete jedoch ein deutliches Signal an die gesamte Branche: "Vermittlungsdienste sollten ihre Vertragsbedingungen sorgfältig überprüfen." Er sprach von einer "neuen Phase der Kartellrechtsdurchsetzung" bei Preisparitätsvorgaben - auch mit Blick auf europäische Gerichtsentscheidungen.
Wie finanziert sich Check24 eigentlich?
Für Verbraucher ist die Nutzung von Check24 kostenlos. Das Portal finanziert sich über Provisionen, die Energieversorger für jeden erfolgreichen Vertragsabschluss zahlen. Check24 agiert dabei als Vermittler im Auftrag der Anbieter.
Genau hier liegt auch die kartellrechtliche Brisanz: Durch Bestpreisklauseln konnte Check24 laut Kartellamt seine Provisionen potenziell erhöhen oder bei der Servicequalität sparen, ohne den Verlust von Marktanteilen befürchten zu müssen. Denn Verbraucher hätten anderswo ohnehin keine günstigeren Tarife gefunden. Dieser Mechanismus ist nun unterbunden.
Genau hier liegt auch die kartellrechtliche Brisanz: Durch Bestpreisklauseln konnte Check24 laut Kartellamt seine Provisionen potenziell erhöhen oder bei der Servicequalität sparen, ohne den Verlust von Marktanteilen befürchten zu müssen. Denn Verbraucher hätten anderswo ohnehin keine günstigeren Tarife gefunden. Dieser Mechanismus ist nun unterbunden.
Zusammenfassung
- Check24 muss Bestpreisklauseln gegenüber Energieversorgern abschaffen
- Strom- und Gasanbieter durften Tarife anderswo nicht günstiger anbieten
- Das Bundeskartellamt hatte seine Ermittlungen dazu im Juli 2025 begonnen
- Etwa 57 Prozent aller neuen Energieverträge werden online abgeschlossen
- Check24 hält geschätzt 60 bis 70 Prozent Marktanteil bei Onlinevermittlung
- Auch das sogenannte Dimming bei Preisabweichungen ist künftig verboten
- Kunden sollten Preise künftig auch direkt beim Anbieter vergleichen
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