Verfassungswidrig? Radiosender greift das erzwungene UKW-Ende an
In Schleswig-Holstein könnte die Nutzung von UKW-Frequenzen vor Gericht landen. Ein Hörfunkanbieter stellt eine Regelung im Medienstaatsvertrag des Landes infrage und prüft rechtliche Schritte gegen das geplante Aus für den analogen Hörfunk.
Hintergrund ist eine gemeinsame Digitalisierungsstrategie von Landesregierung, Landesmedienanstalt und Programmanbietern, die einen geordneten Ausstieg aus der analogen Technik vorsieht.
Kern des Konflikts ist eine Vorschrift im Medienstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein. Demnach dürfen in Schleswig-Holstein frei werdende UKW-Frequenzen nicht mehr neu ausgeschrieben werden, um den Wechsel zu DAB+ nicht zu verzögern. Das berichtet das Online-Magazin Teltarif.
Der Medienrat der MA HSH hatte über den Antrag auf Neuausschreibung jener UKW-Kette zu entscheiden, die bis Ende November 2025 von Delta Radio genutzt wurde. Das Gremium lehnte eine erneute Vergabe der Kapazitäten ab und verwies darauf, dass interessierte Anbieter auf freie DAB+-Ressourcen ausweichen könnten. Zugleich machte die Medienanstalt deutlich, dass sie keine Kompetenz habe, die zugrunde liegende gesetzliche Regelung selbst außer Kraft zu setzen.
Damit ist die Auseinandersetzung aber nicht beendet. Der betroffene Hörfunkanbieter kann gegen die Entscheidung des Medienrats Rechtsmittel einlegen. Ein Gerichtsurteil könnte über Schleswig-Holstein hinaus Bedeutung erlangen, da ähnliche Verbote für die Neuausschreibung freier UKW-Kapazitäten auch in anderen Bundesländern wie Sachsen, Bayern, Rheinland-Pfalz und künftig Mecklenburg-Vorpommern verankert sind. Sollte ein Gericht diese Praxis kippen, müsste der Umgang mit UKW-Frequenzen im Zuge des Digitalausstiegs vielerorts neu bewertet werden. Infografik Rundfunkgebühren: Wo ist der ÖRR noch gebührenfinanziert?
Parallel dazu entwickelt sich die Nutzung von DAB+ weiter. Das Digitalradio hat sich trotz breiter Programmauswahl zunächst nur langsam durchgesetzt, gewinnt aber mit zunehmender Geräteverbreitung im Auto und zu Hause an Reichweite. Ob Schleswig-Holstein in einigen Jahren tatsächlich als erstes Bundesland vollständig auf digitalen terrestrischen Hörfunk umgestellt haben wird, hängt daher nicht nur von technischen und marktlichen Faktoren ab - sondern möglicherweise auch von anstehenden Entscheidungen der Gerichte.
Was haltet ihr vom digitalen Radio-Umstieg: Notwendiger Fortschritt oder Verlust der Rundfunkfreiheit? Teilt eure Meinung dazu gern mit uns in den Kommentaren! Download ProgDVB - Fernsehen & Radio über DVB empfangen
Siehe auch:
Erst 2031 wird es ernst
Das Bundesland im Norden Deutschlands will als erstes die UKW-Verbreitung vollständig beenden und bis 2031 komplett auf das Digitalradio DAB+ umstellen. Mehrere Programme haben ihre UKW-Sender bereits abgeschaltet, darunter Radio Bob! und Delta Radio, weitere Anbieter folgen schrittweise.Hintergrund ist eine gemeinsame Digitalisierungsstrategie von Landesregierung, Landesmedienanstalt und Programmanbietern, die einen geordneten Ausstieg aus der analogen Technik vorsieht.
Kern des Konflikts ist eine Vorschrift im Medienstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein. Demnach dürfen in Schleswig-Holstein frei werdende UKW-Frequenzen nicht mehr neu ausgeschrieben werden, um den Wechsel zu DAB+ nicht zu verzögern. Das berichtet das Online-Magazin Teltarif.
Ist das verfassungskonform?
Ein nicht namentlich genannter Veranstalter hält diese Einschränkung nach Angaben der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) für verfassungswidrig, weil sie die Rundfunkfreiheit unverhältnismäßig einschränke und UKW-Kapazitäten ungenutzt lasse, obwohl das Band weiterhin für terrestrischen Hörfunk verfügbar sei.Der Medienrat der MA HSH hatte über den Antrag auf Neuausschreibung jener UKW-Kette zu entscheiden, die bis Ende November 2025 von Delta Radio genutzt wurde. Das Gremium lehnte eine erneute Vergabe der Kapazitäten ab und verwies darauf, dass interessierte Anbieter auf freie DAB+-Ressourcen ausweichen könnten. Zugleich machte die Medienanstalt deutlich, dass sie keine Kompetenz habe, die zugrunde liegende gesetzliche Regelung selbst außer Kraft zu setzen.
Damit ist die Auseinandersetzung aber nicht beendet. Der betroffene Hörfunkanbieter kann gegen die Entscheidung des Medienrats Rechtsmittel einlegen. Ein Gerichtsurteil könnte über Schleswig-Holstein hinaus Bedeutung erlangen, da ähnliche Verbote für die Neuausschreibung freier UKW-Kapazitäten auch in anderen Bundesländern wie Sachsen, Bayern, Rheinland-Pfalz und künftig Mecklenburg-Vorpommern verankert sind. Sollte ein Gericht diese Praxis kippen, müsste der Umgang mit UKW-Frequenzen im Zuge des Digitalausstiegs vielerorts neu bewertet werden. Infografik Rundfunkgebühren: Wo ist der ÖRR noch gebührenfinanziert?
Es gibt auch Neuvergaben - und das entfacht das Problem
Wie unterschiedlich die Lage in der Region derzeit ist, zeigt der Blick nach Hamburg. Dort hat der Medienrat der MA HSH erst Mitte März beschlossen, die UKW-Frequenz 98,1 MHz neu zu vergeben, die bislang von Klassik Radio genutzt wird. Die aktuelle Zulassung läuft planmäßig Ende Mai 2026 aus; da Hamburg selbst keinen vollständigen UKW-Ausstieg beschlossen hat, dürfen die Kapazitäten dort weiterhin ausgeschrieben werden.Parallel dazu entwickelt sich die Nutzung von DAB+ weiter. Das Digitalradio hat sich trotz breiter Programmauswahl zunächst nur langsam durchgesetzt, gewinnt aber mit zunehmender Geräteverbreitung im Auto und zu Hause an Reichweite. Ob Schleswig-Holstein in einigen Jahren tatsächlich als erstes Bundesland vollständig auf digitalen terrestrischen Hörfunk umgestellt haben wird, hängt daher nicht nur von technischen und marktlichen Faktoren ab - sondern möglicherweise auch von anstehenden Entscheidungen der Gerichte.
Was haltet ihr vom digitalen Radio-Umstieg: Notwendiger Fortschritt oder Verlust der Rundfunkfreiheit? Teilt eure Meinung dazu gern mit uns in den Kommentaren! Download ProgDVB - Fernsehen & Radio über DVB empfangen
Zusammenfassung
- Schleswig-Holstein will als erstes Bundesland UKW bis 2031 abschalten
- Ein Hörfunkanbieter hält das UKW-Verbot für verfassungswidrig
- Freie UKW-Frequenzen dürfen laut Medienstaatsvertrag nicht neu vergeben werden
- Der Medienrat lehnte die Neuausschreibung der Delta-Radio-Frequenzen ab
- Ein Gerichtsurteil könnte auch andere Bundesländer wie Bayern betreffen
- Hamburg beschloss am 18. März 2026 eine Neuvergabe der Frequenz 98,1 MHz
- DAB+ gewinnt an Reichweite, setzt sich aber bisher nur langsam durch
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