Netto-Urteil: Exklusive App-Rabatte sind keine Diskriminierung
Wer im Supermarkt sparen will, muss immer öfter zum Smartphone greifen. Doch diskriminieren App-gebundene Rabatte ältere Menschen ohne Technik-Affinität? Ein Gericht hat nun entschieden, ob Händler wie Netto digitale Hürden für Angebote aufbauen dürfen.
Das Urteil gilt als richtungsweisend für den Einzelhandel, da Rabatte zunehmend mit digitaler Datenerfassung verknüpft werden. Es hatte schon weitere Klageeinreichungen gegen solche Systeme gegeben, unter anderem gegen die Lidl-App.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits war eine Aktion, bei der Netto 15 Prozent Rabatt auf alle Produkte versprach. Der Preisnachlass wurde jedoch nur gewährt, wenn der Coupon zuvor digital aktiviert und an der Kasse per Smartphone vorgezeigt wurde.
Die Verbraucherschützer sahen darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, da ältere Menschen und Personen ohne moderne Endgeräte von Preisvorteilen ausgeschlossen würden. Wie der Spiegel berichtet, folgte das Gericht dieser Argumentation nicht.
Die App stehe allen Personen ab 14 Jahren offen, so der Richter. Netto müsse keine Rücksicht auf individuelle technische Möglichkeiten der Kunden nehmen. Für manche Gruppen könne der digitale Zugang sogar Vorteile bieten - etwa für Sehbehinderte gegenüber gedruckter Werbung.
Supermärkte gewinnen über die Apps umfangreiche Informationen, etwa zu Einkaufszeitpunkten, bevorzugten Marken und Preisbereitschaft. Diese Daten helfen, Sortimente zu optimieren und Werbung gezielter auszuspielen. Nahezu alle großen Lebensmittelketten haben in den vergangenen Jahren in eigene Software investiert, um die Kundenbindung im hart umkämpften Markt zu stärken.
Die juristische Auseinandersetzung ist mit dem Bamberger Urteil nicht abgeschlossen. Netto begrüßte die Entscheidung, der Verbraucherzentrale Bundesverband kündigte weitere Verfahren an - im April gegen Penny und im September gegen Lidl. Dabei geht es auch um die Frage, ob Apps tatsächlich kostenlos sind, wenn Nutzer mit ihren Daten bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nutzt ihr solche Apps für Rabatte oder stört euch der Zwang zum Smartphone an der Kasse? Schreibt uns eure Meinung dazu in die Kommentare!
Siehe auch:
Gericht erlaubt exklusive App-Rabatte
Der Discounter Netto darf weiterhin Preisnachlässe anbieten, die nur über die firmeneigene App aktiviert werden können. Das Oberlandesgericht Bamberg wies eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands ab. Eine unzulässige Benachteiligung bestimmter Kundengruppen sah der Senat nicht.Das Urteil gilt als richtungsweisend für den Einzelhandel, da Rabatte zunehmend mit digitaler Datenerfassung verknüpft werden. Es hatte schon weitere Klageeinreichungen gegen solche Systeme gegeben, unter anderem gegen die Lidl-App.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits war eine Aktion, bei der Netto 15 Prozent Rabatt auf alle Produkte versprach. Der Preisnachlass wurde jedoch nur gewährt, wenn der Coupon zuvor digital aktiviert und an der Kasse per Smartphone vorgezeigt wurde.
Die Verbraucherschützer sahen darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, da ältere Menschen und Personen ohne moderne Endgeräte von Preisvorteilen ausgeschlossen würden. Wie der Spiegel berichtet, folgte das Gericht dieser Argumentation nicht.
Die App stehe allen Personen ab 14 Jahren offen, so der Richter. Netto müsse keine Rücksicht auf individuelle technische Möglichkeiten der Kunden nehmen. Für manche Gruppen könne der digitale Zugang sogar Vorteile bieten - etwa für Sehbehinderte gegenüber gedruckter Werbung.
Daten als Währung im Einzelhandel
Für IT- und Datenschutzexperten ist das Urteil bedeutend, da es das Prinzip "Daten gegen Rabatt" rechtlich stützt. Händler-Apps dienen vor allem der Analyse des Kaufverhaltens und der Erstellung von Nutzerprofilen. Laut Marktforschung nutzen bereits zwei Drittel der deutschen Haushalte mindestens eine solche Anwendung. Fast die Hälfte der Nutzer kauft dadurch andere Produkte als ursprünglich geplant.Supermärkte gewinnen über die Apps umfangreiche Informationen, etwa zu Einkaufszeitpunkten, bevorzugten Marken und Preisbereitschaft. Diese Daten helfen, Sortimente zu optimieren und Werbung gezielter auszuspielen. Nahezu alle großen Lebensmittelketten haben in den vergangenen Jahren in eigene Software investiert, um die Kundenbindung im hart umkämpften Markt zu stärken.
Die juristische Auseinandersetzung ist mit dem Bamberger Urteil nicht abgeschlossen. Netto begrüßte die Entscheidung, der Verbraucherzentrale Bundesverband kündigte weitere Verfahren an - im April gegen Penny und im September gegen Lidl. Dabei geht es auch um die Frage, ob Apps tatsächlich kostenlos sind, wenn Nutzer mit ihren Daten bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nutzt ihr solche Apps für Rabatte oder stört euch der Zwang zum Smartphone an der Kasse? Schreibt uns eure Meinung dazu in die Kommentare!
Zusammenfassung
- Netto darf laut OLG Bamberg weiterhin App-exklusive Rabatte anbieten
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband scheiterte mit Unterlassungsklage
- Verbraucherschützer sahen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz
- Das Gericht sah keine unzulässige Benachteiligung älterer Kundengruppen
- Händler-Apps dienen vor allem der Analyse des Kaufverhaltens der Nutzer
- Zwei Drittel der deutschen Haushalte nutzen mindestens eine Händler-App
- Weitere Klagen gegen Penny im April und gegen Lidl im September folgen
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