Fristende BSI-Meldung: 18.500 Firmen riskieren jetzt hohe Bußgelder
Die Frist für die NIS2-Registrierung ist abgelaufen, doch der große Ansturm blieb aus. Rund 18.500 Unternehmen haben die Anmeldung beim BSI versäumt und riskieren nun Bußgelder. Was auf die Säumigen zukommt und warum die Politik von einem Fehler spricht.
Tatsächlich haben sich aber nur etwa 11.500 Stellen im Portal angemeldet - rund 18.500 Unternehmen haben den Stichtag verpasst und bewegen sich nun in einer rechtlichen Grauzone. Die Registrierung ist mehr als ein Häkchen im System. "Wichtige" und "besonders wichtige" Einrichtungen müssen nicht nur ihre Kontaktdaten hinterlegen, sondern gemäß Paragraf 33 des BSI-Gesetzes auch technische Informationen zu kritischen Komponenten und ihren öffentlich erreichbaren IP-Adressbereichen angeben.
Wer das unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das BSI kann ab sofort mit Zwangsgeldern nachhelfen oder direkt Bußgelder wegen Verstößen gegen Compliance-Pflichten verhängen. Für besonders wichtige Einrichtungen reicht der Strafrahmen bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Diese doppelte Hürde sorgt gerade bei internationalen Konzernen mit deutschen Tochtergesellschaften für Kopfschütteln, weil die Elster-Technologie bislang vor allem aus dem Steuerbereich bekannt ist. Das BSI hat angekündigt, zusätzliche Hilfestellungen für komplexe Konzernstrukturen zu liefern, um die Registrierung nachzuziehen.
Gleichzeitig hat die Ausweitung der betroffenen Sektoren viele Mittelständler kalt erwischt. Während bisher vor allem Energieversorger oder Wasserwerke als Kritische Infrastruktur galten, greift NIS2 nun deutlich breiter: Unter anderem Unternehmen aus Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittelbranche, verarbeitendem Gewerbe und Forschung fallen in den Geltungsbereich. Viele dieser Firmen haben keine eigenständigen Security-Teams und müssen sich erst in die neue Regulierung hineinarbeiten.
Worum es bei NIS2 am Ende geht, zeigt der praktische Nutzen der neuen Datenbank sehr klar: Im Krisenfall soll die Bonner Behörde sofort die richtigen Ansprechpartner erreichen können, um Warnungen, Handlungsempfehlungen und Koordination schnell auf den Weg zu bringen.
Was meint ihr: Ist das Verfahren mit Elster-Zwang und BSI-Portal zu bürokratisch, oder handeln die Unternehmen schlicht zu fahrlässig, wenn sie ihre Registrierung auf die lange Bank schieben?
Siehe auch:
Bußgelder möglich: 18.500 Firmen ohne BSI-Meldung
Am Freitag lief die offizielle Frist für Unternehmen und Behörden ab, die unter die neue NIS2-Richtlinie fallen und sich beim BSI registrieren müssen. Ursprünglich war die Bundesregierung von rund 30.000 betroffenen Einrichtungen ausgegangen.Tatsächlich haben sich aber nur etwa 11.500 Stellen im Portal angemeldet - rund 18.500 Unternehmen haben den Stichtag verpasst und bewegen sich nun in einer rechtlichen Grauzone. Die Registrierung ist mehr als ein Häkchen im System. "Wichtige" und "besonders wichtige" Einrichtungen müssen nicht nur ihre Kontaktdaten hinterlegen, sondern gemäß Paragraf 33 des BSI-Gesetzes auch technische Informationen zu kritischen Komponenten und ihren öffentlich erreichbaren IP-Adressbereichen angeben.
Wer das unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das BSI kann ab sofort mit Zwangsgeldern nachhelfen oder direkt Bußgelder wegen Verstößen gegen Compliance-Pflichten verhängen. Für besonders wichtige Einrichtungen reicht der Strafrahmen bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Hürde Elster-Konto: Registrierung mit Anlauf
Wie unter anderem heise online berichtet, ist der eigentliche Registrierungsvorgang für viele Unternehmen alles andere als selbsterklärend. Zwar erfolgt die Meldung über ein BSI-Portal, doch Voraussetzung ist ein Unternehmenskonto auf Basis eines Elster-Organisationszertifikats im Dienst "Mein Unternehmenskonto".Diese doppelte Hürde sorgt gerade bei internationalen Konzernen mit deutschen Tochtergesellschaften für Kopfschütteln, weil die Elster-Technologie bislang vor allem aus dem Steuerbereich bekannt ist. Das BSI hat angekündigt, zusätzliche Hilfestellungen für komplexe Konzernstrukturen zu liefern, um die Registrierung nachzuziehen.
Politik kritisiert Umsetzung und Tempo
Die klaffende Lücke zwischen erwarteten und tatsächlich registrierten Einrichtungen sorgt auch politisch für Unmut. Die Grünen-Digitalpolitikerin Jeanne Dillschneider bezeichnet den niedrigen Registrierungsstand als Armutszeugnis. Ihre Kritik richtet sich vor allem an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Ihm wirft sie vor, sich in Plänen für einen sogenannten "Cyberdome" und aktive Cyberabwehr zu verlieren, statt zuerst die Basisarbeit bei der IT-Sicherheit im eigenen Land abzusichern. Der Begriff Cyberdome steht für ein geplantes Lagezentrum, das Cyberbedrohungen in Echtzeit erkennen und bewerten soll.Gleichzeitig hat die Ausweitung der betroffenen Sektoren viele Mittelständler kalt erwischt. Während bisher vor allem Energieversorger oder Wasserwerke als Kritische Infrastruktur galten, greift NIS2 nun deutlich breiter: Unter anderem Unternehmen aus Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittelbranche, verarbeitendem Gewerbe und Forschung fallen in den Geltungsbereich. Viele dieser Firmen haben keine eigenständigen Security-Teams und müssen sich erst in die neue Regulierung hineinarbeiten.
Worum es bei NIS2 am Ende geht, zeigt der praktische Nutzen der neuen Datenbank sehr klar: Im Krisenfall soll die Bonner Behörde sofort die richtigen Ansprechpartner erreichen können, um Warnungen, Handlungsempfehlungen und Koordination schnell auf den Weg zu bringen.
Wenn der Flughafen stillsteht
Wie wichtig funktionierende Meldeketten sind, hat zuletzt der Cyberangriff auf einen Dienstleister des Flughafens Berlin Brandenburg gezeigt, der die Abfertigungssysteme lahmlegte. Um solche Kaskadeneffekte in Zukunft besser einzudämmen, gelten für NIS2-Einrichtungen strenge Meldefristen: Eine erste Meldung an das BSI muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen, eine weitere nach 72 Stunden und ein Abschlussbericht nach einem Monat. Ohne vorherige Registrierung laufen diese Meldewege jedoch ins Leere - und genau hier droht sich die aktuelle Zurückhaltung vieler Unternehmen zu rächen.Was meint ihr: Ist das Verfahren mit Elster-Zwang und BSI-Portal zu bürokratisch, oder handeln die Unternehmen schlicht zu fahrlässig, wenn sie ihre Registrierung auf die lange Bank schieben?
Wer muss sich im Portal registrieren?
Die Registrierungspflicht betrifft rund 29.500 Unternehmen in Deutschland sowie Institutionen der Bundesverwaltung. Dazu zählen nicht nur klassische KRITIS-Betreiber, sondern durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz auch viele weitere "wichtige" und "besonders wichtige" Einrichtungen.
IT-Verantwortliche sollten dringend prüfen, ob ihr Unternehmen unter die Regulierung fällt. Dies betrifft Sektoren wie Energie, Transport, Bankwesen, aber auch die verarbeitende Industrie. Das BSI bietet hierzu Anleitungen zur Betroffenheitsprüfung an.
IT-Verantwortliche sollten dringend prüfen, ob ihr Unternehmen unter die Regulierung fällt. Dies betrifft Sektoren wie Energie, Transport, Bankwesen, aber auch die verarbeitende Industrie. Das BSI bietet hierzu Anleitungen zur Betroffenheitsprüfung an.
Wie läuft die Registrierung ab?
Der Prozess ist zweistufig gestaltet. Zunächst ist zwingend ein Konto beim digitalen Dienst "Mein Unternehmenskonto" (MUK) erforderlich. Erst im Anschluss erfolgt die eigentliche Registrierung im neuen BSI-Portal, das als "One-Stop-Shop" konzipiert wurde.
Das Portal ist unter der Adresse portal.bsi.bund.de erreichbar. Dort werden künftig nicht nur die Stammdaten hinterlegt, sondern auch Sicherheitsvorfälle gemeldet.
Das Portal ist unter der Adresse portal.bsi.bund.de erreichbar. Dort werden künftig nicht nur die Stammdaten hinterlegt, sondern auch Sicherheitsvorfälle gemeldet.
Haften Geschäftsführer persönlich?
Dies ist ein kritischer Punkt für IT-Pros im Gespräch mit der Geschäftsleitung. Laut BSI-Präsidentin Claudia Plattner liegt hier der "große Hebel": Wenn Vorstände die Cyberresilienz vernachlässigen, können sich persönliche Haftungsfragen stellen.
Es besteht das Risiko, dass Directors-and-Officers-Versicherungen (D&O) nicht greifen, wenn die Verantwortlichen nicht nachweisen können, dass sie sich um die "Basics" der IT-Sicherheit gekümmert haben. Die Verantwortung ist somit Chefsache.
Es besteht das Risiko, dass Directors-and-Officers-Versicherungen (D&O) nicht greifen, wenn die Verantwortlichen nicht nachweisen können, dass sie sich um die "Basics" der IT-Sicherheit gekümmert haben. Die Verantwortung ist somit Chefsache.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
Das Gesetz sieht empfindliche Strafen vor. Bei Verstößen gegen die Registrierungs- oder Meldepflichten sind Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes möglich.
Das BSI kündigte an, die Einhaltung der Quoten zu prüfen. Zwar könne man "nicht die ganze Republik retten", so Plattner, aber es werde "irgendwann jeden treffen", der die Vorgaben ignoriere.
Das BSI kündigte an, die Einhaltung der Quoten zu prüfen. Zwar könne man "nicht die ganze Republik retten", so Plattner, aber es werde "irgendwann jeden treffen", der die Vorgaben ignoriere.
Was bietet das Portal außer Meldungen?
Neben der Erfüllung gesetzlicher Pflichten erhalten registrierte Nutzer Zugriff auf exklusive Informationen. Dazu gehören Tageslageberichte, IT-Sicherheitsmitteilungen sowie Hilfestellungen für die gesetzlich geforderten Risikoanalysen.
Zudem ermöglicht das Portal den direkten Beitritt zur "Allianz für Cyber-Sicherheit" (ACS) und erleichtert die Vernetzung in der "Unabhängigen Partnerschaft KRITIS" (UP KRITIS) zum Erfahrungsaustausch.
Zudem ermöglicht das Portal den direkten Beitritt zur "Allianz für Cyber-Sicherheit" (ACS) und erleichtert die Vernetzung in der "Unabhängigen Partnerschaft KRITIS" (UP KRITIS) zum Erfahrungsaustausch.
Wie melde ich Schwachstellen anonym?
Das Portal bietet eine Funktion, um Sicherheitslücken und Schwachstellen zu melden, ohne dass eine vorherige Registrierung notwendig ist. Dies senkt die Hürde für externe Sicherheitsforscher oder Whistleblower.
Diese Meldungen können auch vollständig anonym abgegeben werden. Damit möchte das BSI sicherstellen, dass Informationen über akute Bedrohungen die Behörde auch dann erreichen, wenn der Melder unerkannt bleiben möchte.
Diese Meldungen können auch vollständig anonym abgegeben werden. Damit möchte das BSI sicherstellen, dass Informationen über akute Bedrohungen die Behörde auch dann erreichen, wenn der Melder unerkannt bleiben möchte.
Zusammenfassung
- Nur rund 11.500 von 30.000 betroffenen Stellen haben sich registriert
- Die Registrierungsfrist beim BSI endete am Freitag, dem 6. März 2026
- Etwa 18.500 Unternehmen verpassten den Stichtag zur BSI-Registrierung
- Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu zehn Millionen Euro oder mehr
- Das Elster-Organisationszertifikat stellt viele Firmen vor Probleme
- Grünen-Politikerin Dillschneider kritisiert Minister Dobrindt scharf
- NIS2 betrifft nun auch Chemie, Lebensmittel und Abfallbewirtschaftung
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