Innenminister Dobrindt plant Cyber-Abwehrschläge im Ausland

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant neue Befugnisse für Sicherheitsbehörden: Server im Ausland sollen lahmgelegt werden können, um Cyberangriffe auf Deutschland zu stoppen. Ein Gesetzentwurf wird 2026 erwartet.
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Neue Cyber-Befugnisse geplant

Alexander Dobrindt (CSU) plant eine deutliche Erweiterung der Befugnisse für die Sicherheitsbehörden, um Cyberangriffe auf deutsche Ziele abzuwehren. Die bisherige Praxis, Angriffe lediglich zu überstehen und Schäden zu minimieren, reiche nicht mehr aus (via Handelsblatt).

Das Ziel sei es, die Server-Infrastruktur oder die digitalen Systeme von Angreifern auch im Ausland lahmzulegen. Man arbeitet derzeit an einer entsprechenden Gesetzesänderung. Der Gesetzentwurf soll 2026 dem Kabinett vorgestellt werden.


Abwehr, keine Offensive

Dobrindt betont, dass es sich nicht um Cyber-Gegenschläge, sogenannte Hackbacks, handeln solle. "Es geht darum, laufende oder bevorstehende Angriffe zu stoppen", sagte der Minister.

Das Ziel sei ausdrücklich nicht, eigene Angriffe zu führen, es gehe um reine Abwehrschläge, keine Offensivaktionen. Die Pläne sind Teil einer umfassenderen Cybersicherheitsstrategie. Die Bundesregierung hatte bereits im August 2025 Eckpunkte für mehr Cybersicherheit beschlossen, die einen sogenannten Cyberdome zur Verteidigung im Netz vorsehen und auf mehr Befugnisse und Übungen abzielen.

Verfassungsrechtliche Fragen offen

Die rechtliche Grundlage für die erweiterten Befugnisse zur Cyberabwehr könnte viele verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. Gefahrenabwehr fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Bundesländer. Dobrindt verwies jedoch auf bereits existierende Handlungsbefugnisse der Bundesbehörden in bestimmten Bereichen, die verfassungsrechtlich abgesichert seien. Eine Grundgesetzänderung hält er für nicht notwendig.

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Was ist der geplante "Cyberdome"?
Der "Cyberdome" ist ein zentrales Element der neuen Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung. Er soll als koordinierende Plattform zur Abwehr von Cyberangriffen dienen und Schäden für Wirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft und Staat minimieren oder idealerweise ganz verhindern.

Das Bundesinnenministerium arbeitet derzeit an einem Realisierungskonzept. Der Cyberdome könnte künftig als Frühwarnsystem, Lagezentrum und Einsatzkoordination für digitale Angriffe fungieren - vergleichbar mit einem digitalen Katastrophenschutz für kritische Infrastrukturen.
Dürfen deutsche Behörden Server im Ausland hacken?
Ja, das Bundesinnenministerium plant ein Gesetz, das Sicherheitsbehörden erlaubt, Server im Ausland lahmzulegen - allerdings nur zur Abwehr laufender oder unmittelbar bevorstehender Angriffe. Ziel ist es, die Infrastruktur von Angreifern gezielt auszuschalten.

Laut Innenminister Dobrindt handelt es sich dabei nicht um sogenannte Hackbacks, sondern um defensive Maßnahmen. Eine Grundgesetzänderung sei laut Ministerium nicht erforderlich, da bestehende Kompetenzen genutzt würden.
Was ist der Unterschied zu Hackbacks?
Hackbacks sind offensive Cyberangriffe zur Vergeltung - also digitale Gegenschläge. Diese sind laut Koalitionsvertrag ausgeschlossen. Die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung sollen hingegen rein defensiv sein und nur der Gefahrenabwehr dienen.

Kritiker merken an, dass sich technisch kaum trennscharf feststellen lässt, ob ein Eingriff wirklich rein defensiv ist. Auch bleibt unklar, wie die Verantwortlichkeit eines Angriffs zweifelsfrei festgestellt werden kann, bevor Server im Ausland deaktiviert werden.
Wer darf künftig Cyberabwehr betreiben?
Die neuen Befugnisse sollen primär den Bundesbehörden wie dem Bundeskriminalamt (BKA) oder dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugutekommen. Sie sollen in bestimmten Fällen auch ohne Länderbeteiligung agieren dürfen.

Die Gefahrenabwehr ist grundsätzlich Ländersache, doch laut Innenministerium bestehen bereits verfassungsrechtlich gedeckte Ausnahmeregelungen für den Bund. Eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern ist dennoch vorgesehen.
Zusammenfassung
  • Innenminister Dobrindt plant erweiterte Befugnisse zur Cyberabwehr
  • Sicherheitsbehörden sollen künftig Server im Ausland lahmlegen können
  • Abwehrschläge sollen laufende oder bevorstehende Angriffe stoppen
  • Gesetzentwurf soll 2026 dem Bundeskabinett vorgestellt werden
  • Deutschland ist als Wirtschaftsnation verstärktes Ziel von Cyberangriffen
  • Bundesregierung beschloss bereits im August 2025 Eckpunkte zur Cybersicherheit
  • Minister betont Unterscheidung zwischen Abwehrschlägen und Offensivaktionen

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