Doctolib-Urteil: Gericht verbietet irreführende Termin-Filter
Das Landgericht Berlin stuft eine zentrale Suchfunktion des Terminvermittlers Doctolib als irreführend ein. Wer nach Kassenleistungen filtert, darf nicht zu Selbstzahler-Terminen geleitet werden. Der Anbieter wehrt sich nun gegen das Urteil.
Nach Auffassung der Kammer weckt die Filterbezeichnung die Erwartung, ausschließlich Termine angezeigt zu bekommen, die über die Gesundheitskarte abgerechnet werden können. Diese Erwartung werde enttäuscht, wenn Termine von Privatärzten oder für Selbstzahler-Leistungen erscheinen. Hinweise auf entstehende Kosten in späteren Buchungsschritten seien nicht ausreichend, da die Irreführung bereits bei der Anzeige der Suchergebnisse beginne.
Auch Kassenpatienten könnten sich als Selbstzahler behandeln lassen, etwa um schneller einen Termin zu erhalten. Die Kostenhinweise seien klar und mehrfach platziert. Dem folgte das Gericht nicht. Es verwies auf Effekte der Nutzerführung: Wer bereits Zeit in die Suche investiert habe, sei eher bereit, einen Termin trotz unerwarteter Kosten zu buchen. Der VZBV sieht darin ein Muster, das die Knappheit von Arztterminen ausnutze.
Nutzt ihr Doctolib regelmäßig oder bevorzugt ihr die klassische Terminvereinbarung per Telefon? Schreibt uns eure Erfahrungen mit der Plattform in die Kommentare!
Siehe auch:
Gericht rügt irreführenden Filter
Die Plattform darf beim Filter "Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen" keine Angebote von Privatpraxen einblenden, die gesetzlich Versicherte nur gegen private Rechnung behandeln. Das Gericht gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) statt und wertete die bisherige Praxis als irreführende geschäftliche Handlung.Nach Auffassung der Kammer weckt die Filterbezeichnung die Erwartung, ausschließlich Termine angezeigt zu bekommen, die über die Gesundheitskarte abgerechnet werden können. Diese Erwartung werde enttäuscht, wenn Termine von Privatärzten oder für Selbstzahler-Leistungen erscheinen. Hinweise auf entstehende Kosten in späteren Buchungsschritten seien nicht ausreichend, da die Irreführung bereits bei der Anzeige der Suchergebnisse beginne.
Berufung und Bericht des Ärzteblatts
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, hat Doctolib Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt. Das Unternehmen argumentiert, die Suchfunktion bilde das gesetzliche Wahlrecht der Patienten ab.Auch Kassenpatienten könnten sich als Selbstzahler behandeln lassen, etwa um schneller einen Termin zu erhalten. Die Kostenhinweise seien klar und mehrfach platziert. Dem folgte das Gericht nicht. Es verwies auf Effekte der Nutzerführung: Wer bereits Zeit in die Suche investiert habe, sei eher bereit, einen Termin trotz unerwarteter Kosten zu buchen. Der VZBV sieht darin ein Muster, das die Knappheit von Arztterminen ausnutze.
Forderung nach strikter Trennung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband wertet das Urteil als Signal für Online-Terminplattformen. Termine mit privater Abrechnung dürften in gefilterten Suchergebnissen für gesetzlich Versicherte nicht erscheinen, sofern dies nicht ausdrücklich gewünscht sei.Wer speziell nach Terminen für gesetzlich Versicherte sucht, erwartet zurecht, dass nur Praxen vorgeschlagen werden, die über die Krankenkasse abrechnen und vom Patienten kein Geld verlangen. Bei Doctolib passiert das Gegenteil: Die ersten Treffer der Suche entpuppen sich oft als Termine nur für Privatpatienten und Selbstzahler. Angezeigt wird das erst kurz vor der Buchung, nachdem Arzt und Termin bereits ausgewählt wurden.Unabhängig davon stand Doctolib in der Vergangenheit auch wegen Datenschutz- und IT-Fragen in der Kritik. 2021 erhielt das Unternehmen den Negativpreis "Big Brother Award".
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Was besagt das Doctolib-Urteil?
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Filterfunktion "Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen" auf Doctolib irreführend ist. Trotz dieser expliziten Auswahl werden Nutzern häufig Termine in Privatpraxen angezeigt, die sie selbst bezahlen müssen.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Das Gericht argumentiert, dass Nutzer bei diesem Filter berechtigterweise erwarten, nur Termine zu sehen, die über die Krankenkasse abgerechnet werden. Die Anzeige von Selbstzahler-Terminen widerspreche dieser Erwartung.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Das Gericht argumentiert, dass Nutzer bei diesem Filter berechtigterweise erwarten, nur Termine zu sehen, die über die Krankenkasse abgerechnet werden. Die Anzeige von Selbstzahler-Terminen widerspreche dieser Erwartung.
Warum gilt der Filter als irreführend?
Das Problem liegt in der Diskrepanz zwischen Filter und Suchergebnis. Wer nach Kassenleistungen sucht, möchte in der Regel nicht in Vorleistung treten. Doctolib zeigt dennoch Termine an, bei denen gesetzlich Versicherte als Selbstzahler behandelt werden.
Zwar weist Doctolib im späteren Buchungsprozess per Pop-up darauf hin, dass Kosten selbst getragen werden müssen, doch laut Gericht kommt dieser Warnhinweis zu spät. Die Irreführung erfolge bereits durch die Anzeige des Termins, was Nutzer dazu verleiten könne, ungewollte kostenpflichtige Buchungen vorzunehmen.
Zwar weist Doctolib im späteren Buchungsprozess per Pop-up darauf hin, dass Kosten selbst getragen werden müssen, doch laut Gericht kommt dieser Warnhinweis zu spät. Die Irreführung erfolge bereits durch die Anzeige des Termins, was Nutzer dazu verleiten könne, ungewollte kostenpflichtige Buchungen vorzunehmen.
Wie erkenne ich Selbstzahler-Termine?
Da der Filter aktuell noch nicht angepasst wurde, ist Wachsamkeit geboten. Achten Sie in den Suchergebnissen auf Bezeichnungen wie "Privatpraxis" oder "Privatsprechstunde". Diese deuten oft darauf hin, dass keine Abrechnung über die Gesundheitskarte erfolgt.
Zudem erscheint vor dem endgültigen Abschluss der Buchung ein Hinweisfenster. Lesen Sie diese Meldungen sorgfältig durch: Wenn dort steht, dass Sie als Selbstzahler behandelt werden und die Kosten vorstrecken müssen, handelt es sich nicht um eine reine Kassenleistung.
Zudem erscheint vor dem endgültigen Abschluss der Buchung ein Hinweisfenster. Lesen Sie diese Meldungen sorgfältig durch: Wenn dort steht, dass Sie als Selbstzahler behandelt werden und die Kosten vorstrecken müssen, handelt es sich nicht um eine reine Kassenleistung.
Ist das Urteil schon rechtskräftig?
Nein, das Urteil (Az. 52 O 149/25) ist noch nicht rechtskräftig. Doctolib hat gegen die Entscheidung Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt. Vorerst bleibt die Suchfunktion auf der Plattform daher unverändert bestehen.
Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung müssen Nutzer weiterhin damit rechnen, dass ihnen trotz gesetztem Filter kostenpflichtige Termine bei Privatärzten vorgeschlagen werden.
Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung müssen Nutzer weiterhin damit rechnen, dass ihnen trotz gesetztem Filter kostenpflichtige Termine bei Privatärzten vorgeschlagen werden.
Betrifft das auch andere Portale?
Das Urteil bezieht sich konkret auf Doctolib als Marktführer. Allerdings merkt die Verbraucherzentrale an, dass auch andere Anbieter wie Jameda in der Vergangenheit ähnliche Praktiken angewandt hätten.
Es wird erwartet, dass von diesem Urteil eine Signalwirkung auf die gesamte Branche ausgeht. Der Verbraucherschutz fordert generelle Mindeststandards für alle kommerziellen Arztterminportale, um Transparenz für Patienten zu gewährleisten.
Es wird erwartet, dass von diesem Urteil eine Signalwirkung auf die gesamte Branche ausgeht. Der Verbraucherschutz fordert generelle Mindeststandards für alle kommerziellen Arztterminportale, um Transparenz für Patienten zu gewährleisten.
Was fordert der Verbraucherschutz?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verlangt, dass Privatsprechstunden und Selbstzahler-Termine gesetzlich Versicherten nur dann angezeigt werden dürfen, wenn diese das explizit wünschen ("Opt-in").
Zudem fordert der Verband, dass die Terminvergabe diskriminierungsfrei erfolgen muss. Wichtig sei auch, dass klassische Buchungswege wie das Telefon oder die Terminvereinbarung vor Ort in der Praxis uneingeschränkt erhalten bleiben.
Zudem fordert der Verband, dass die Terminvergabe diskriminierungsfrei erfolgen muss. Wichtig sei auch, dass klassische Buchungswege wie das Telefon oder die Terminvereinbarung vor Ort in der Praxis uneingeschränkt erhalten bleiben.
Gibt es Datenschutzbedenken?
Ja, Datenschützer diskutieren den Dienst regelmäßig kritisch. Berichten zufolge gibt es Bedenken bezüglich der umfangreichen und teils intransparenten Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten. Seit 2019 gehen hierzu Beschwerden bei Aufsichtsbehörden ein.
Da Doctolib seinen Hauptsitz in Frankreich hat, liegt die federführende datenschutzrechtliche Aufsicht jedoch dort. IT-affine Nutzer sollten sich bewusst sein, dass bei der Nutzung Metadaten und Gesundheitsinformationen auf den Servern des Anbieters verarbeitet werden.
Da Doctolib seinen Hauptsitz in Frankreich hat, liegt die federführende datenschutzrechtliche Aufsicht jedoch dort. IT-affine Nutzer sollten sich bewusst sein, dass bei der Nutzung Metadaten und Gesundheitsinformationen auf den Servern des Anbieters verarbeitet werden.
Zusammenfassung
- Gericht verbietet Doctolib irreführende Filternutzung
- Keine Privatpraxen unter gesetzlichem Versicherungsfilter
- Urteil sieht klare Irreführung bei der Terminsuche
- Doctolib legt Berufung gegen das Urteil ein
- Kritik an Vermischung von Kassen- und Selbstzahlerangeboten
- VZBV fordert Standards für Online-Terminvermittlungen
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