Strenge Regeln: Lufthansa verbietet Nutzung von Powerbanks an Bord

Wer viel reist und auf seine Gadgets angewiesen ist, muss sich umstellen. Die Lufthansa Group untersagt ab dem 15. Januar 2026 das Laden von Geräten über Powerbanks an Bord. Zudem gelten strikte neue Regeln für den Transport der externen Akkus in der Kabine.
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WinFuture/KI-generiert

Ladeverbot und Sicherheitsvorgaben

Passagiere der Lufthansa Group müssen sich ab dem 15. Januar 2026 auf deutlich strengere Vorschriften im Umgang mit externen Energiespeichern einstellen. Der Konzern, zu dem neben Lufthansa auch Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Eurowings gehören, untersagt ab morgen das Aufladen von Smartphones, Tablets oder Laptops über Powerbanks während des gesamten Fluges.

Auch der umgekehrte Weg ist versperrt: Das Nachladen der Powerbanks selbst über die USB-Ports oder Steckdosen am Sitz ist künftig verboten. Passagiere sind angehalten, ihre Mobilgeräte vor dem Boarding vollständig zu laden oder auf die bordseitige Stromversorgung zurückzugreifen, sofern das Flugzeug damit ausgestattet ist.

Das primäre Ziel der Maßnahmen ist die Minimierung von Brandrisiken in der Kabine. Lithium-Ionen-Akkus besitzen eine hohe Energiedichte und verwenden brennbare flüssige Elektrolyte. Bei einem internen Kurzschluss, etwa durch Produktionsfehler oder mechanische Beschädigung, kann es zum sogenannten Thermal Runaway kommen. Dabei erhitzt sich die Zelle unkontrolliert, was zu einer Kettenreaktion und schwer löschbaren Feuern führt. Das Nutzungsverbot soll verhindern, dass Akkus durch den Ladevorgang zusätzlich thermisch belastet werden, während sich das Flugzeug in der Luft befindet.

Vorgaben zu Kapazität und Lagerung

Neben dem Ladeverbot werden die Transportbestimmungen vereinheitlicht. Wie die Fachportale Airliners und Reisereporter berichten, orientiert sich die Lufthansa Group dabei an den verschärften internationalen Empfehlungen der EASA und FAA. Eine zentrale Neuerung betrifft den Lagerort: Powerbanks dürfen nicht mehr in den Ablagefächern über den Sitzen verstaut werden. Sie müssen so platziert sein, dass die Crew im Brandfall sofort Zugriff hat oder eine Rauchentwicklung unmittelbar bemerkt wird.

Folgende Regeln gelten ab Mitte Januar für den Transport:

  • Ort: Powerbanks müssen am Körper getragen, in der Sitztasche oder im Handgepäck unter dem Vordersitz verstaut werden.
  • Menge: Pro Person sind maximal zwei Powerbanks zulässig.
  • Kapazität: Akkus bis 100 Wattstunden (Wh) sind genehmigungsfrei. Für Kapazitäten zwischen 100 und 160 Wh ist eine vorherige Genehmigung der Airline erforderlich.
  • Check-in: Der Transport im aufgegebenen Koffer bleibt strikt verboten.

Für IT-Profis lohnt sich ein genauer Blick auf das Typenschild der Zusatzakkus. Viele Hersteller geben lediglich die Ladung in Milliamperestunden (mAh) an. Um den entscheidenden Wert in Wattstunden zu ermitteln, hilft die Formel: Kapazität in mAh multipliziert mit der Spannung in Volt (meist 3,7 Volt), geteilt durch 1000. Eine gängige Powerbank mit 20.000 mAh kommt so rechnerisch auf 74 Wh und bleibt damit im grünen Bereich.


Größere Laptop-Powerbanks kratzen jedoch oft an der 100-Wh-Grenze. Die neuen Vorschriften gelten analog auch für E-Zigaretten, die ebenfalls nur noch im Handgepäck mitgeführt und an Bord weder genutzt noch geladen werden dürfen.

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Maschine ausgebrannt

Die Verschärfung der Regeln ist eine direkte Reaktion auf diverse Zwischenfälle in der jüngeren Luftfahrtgeschichte. Ein besonders schwerwiegender Vorfall ereignete sich im Januar 2025, als eine Powerbank an Bord eines Airbus A321 von Air Busan noch am Boden Feuer fing. Das Flugzeug brannte vor dem Start fast vollständig aus; Passagiere und Besatzung konnten sich nur knapp über Notrutschen retten.

Auch andere internationale Fluggesellschaften haben ihre Bestimmungen bereits 2025 angepasst. So untersagten beispielsweise Singapore Airlines und Emirates schon vor Monaten die Nutzung von Powerbanks während des Fluges. Die südkoreanische Regierung reagierte auf den Air-Busan-Vorfall mit einer Verpflichtung für alle nationalen Airlines, Powerbanks nur noch griffbereit außerhalb der Gepäckablagen zu transportieren.

Das ist eine erhebliche Einschränkung für alle, die auf Langstreckenflügen auf ihre eigene Stromversorgung setzen. Haltet ihr die Sicherheitsbedenken für gerechtfertigt oder geht die Lufthansa hier zu weit? Schreibt uns eure Meinung gerne in die Kommentare!

Zusammenfassung
  • Lufthansa verbietet ab 15. Januar 2026 das Laden mit Powerbanks an Bord
  • Betroffene Airlines sind Lufthansa, Swiss, Austrian, Brussels und Eurowings
  • Maßnahme soll Brandrisiken durch überhitzte Lithium-Ionen-Akkus minimieren
  • Pro Person sind maximal zwei Powerbanks mit bis zu 100 Wattstunden erlaubt
  • Powerbanks müssen am Körper, in der Sitztasche oder unter dem Vordersitz sein
  • Transport im aufgegebenen Gepäck und in Ablagefächern bleibt verboten
  • Regel folgt auf Vorfälle wie den Brand eines Air Busan Flugzeugs im Januar 2025

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