Widerrufs-Button bei Online-Einkauf wird Pflicht, das muss man wissen
Online-Shopping wird transparenter: Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der einen verpflichtenden Widerrufsbutton einführt. Ab Juni 2026 müssen Händler die Stornierung so einfach gestalten wie den Kauf selbst.
Der Widerruf soll damit ebenso einfach möglich sein wie der Bestellvorgang. Die Schaltfläche muss während der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen dauerhaft verfügbar sein. Die Pflicht gilt ab dem 19. Juni 2026. Mit der Neuregelung sollen Hürden im Online-Handel abgebaut werden. Beim Widerruf solle künftig kein "E-Mail-Pingpong" mehr nötig sein, sagte die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge in der abschließenden Beratung.
Das Gesetz wurde nach Angaben von Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour mit 308 Ja-Stimmen gegen 242 Nein-Stimmen angenommen. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die Praxis vieler Anbieter, Widerrufsoptionen schwer auffindbar in Menüs oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu platzieren.
Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, den der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf Antrag der Koalitionsfraktionen präzisierte. Dabei wurden insbesondere die Anforderungen an die Gestaltung der Benutzeroberflächen konkretisiert. Ziel ist es, den Rücktritt vom Kaufvertrag ohne zusätzlichen Aufwand zu ermöglichen.
Mit dem Verbot sogenannter Dark Patterns greift der Gesetzgeber gezielt in die Gestaltung von Online-Angeboten ein. Gemeint sind Oberflächen, die das Verhalten von Nutzern lenken, etwa durch irreführende Hervorhebungen oder schwer erkennbare Ablehnungsoptionen. Viele Anbieter müssen ihre Bestell- und Kontoprozesse bis 2026 grundlegend überprüfen.
Was meint ihr dazu - ist der verpflichtende Widerrufsbutton ein sinnvoller Schritt für den Verbraucherschutz oder zusätzliche Bürokratie für den Online-Handel?
Siehe auch:
Widerruf so einfach wie der Kauf
Wer sich beim Online-Kauf umentscheidet, soll dies künftig einfacher tun können. Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das Online-Händler verpflichtet, auf ihren Internetseiten und in Apps einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitzustellen (via ntv).Der Widerruf soll damit ebenso einfach möglich sein wie der Bestellvorgang. Die Schaltfläche muss während der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen dauerhaft verfügbar sein. Die Pflicht gilt ab dem 19. Juni 2026. Mit der Neuregelung sollen Hürden im Online-Handel abgebaut werden. Beim Widerruf solle künftig kein "E-Mail-Pingpong" mehr nötig sein, sagte die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge in der abschließenden Beratung.
Das Gesetz wurde nach Angaben von Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour mit 308 Ja-Stimmen gegen 242 Nein-Stimmen angenommen. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die Praxis vieler Anbieter, Widerrufsoptionen schwer auffindbar in Menüs oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu platzieren.
Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, den der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf Antrag der Koalitionsfraktionen präzisierte. Dabei wurden insbesondere die Anforderungen an die Gestaltung der Benutzeroberflächen konkretisiert. Ziel ist es, den Rücktritt vom Kaufvertrag ohne zusätzlichen Aufwand zu ermöglichen.
Kampf gegen manipulative Designs
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist das Verbot manipulativer Gestaltungspraktiken im Online-Handel. Der Gesetzgeber legt dabei unter anderem folgende Vorgaben fest:- Widerrufsbutton: Er muss dauerhaft verfügbar, eindeutig beschriftet und leicht auffindbar sein.
- Finanzdienstleistungen: Für diesen Bereich gelten verschärfte zivilrechtliche Vorgaben zur Gestaltung von Benutzeroberflächen.
- Dark Patterns: Unzulässig sind Designelemente, die Nutzer zu unbeabsichtigten Entscheidungen verleiten oder Optionen verschleiern.
Mit dem Verbot sogenannter Dark Patterns greift der Gesetzgeber gezielt in die Gestaltung von Online-Angeboten ein. Gemeint sind Oberflächen, die das Verhalten von Nutzern lenken, etwa durch irreführende Hervorhebungen oder schwer erkennbare Ablehnungsoptionen. Viele Anbieter müssen ihre Bestell- und Kontoprozesse bis 2026 grundlegend überprüfen.
Was meint ihr dazu - ist der verpflichtende Widerrufsbutton ein sinnvoller Schritt für den Verbraucherschutz oder zusätzliche Bürokratie für den Online-Handel?
Zusammenfassung
- Online-Händler müssen ab Juni 2026 einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anbieten
- Bundestag beschloss Gesetzesänderung für leichteren Widerruf
- Widerrufsbutton soll für die komplette 14-tägige Widerrufsfrist zugänglich sein
- Ziel ist die Abschaffung versteckter Hürden und komplizierter Widerrufsprozesse
- Manipulative Designpraktiken wie Dark Patterns werden im Kaufprozess verboten
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