Netzaufbau mangelhaft: 1&1 entgeht dennoch dem Bußgeldverfahren
Der Netzbetreiber 1&1 hat die Ausbauziele für sein 5G-Netz massiv verfehlt, doch eine drohende Millionenstrafe bleibt aus. Ein Verfahrensfehler aus der Vergangenheit rettet das Unternehmen vor teuren Konsequenzen.
Bei der 5G-Auktion im Jahr 2019 hatte sich 1&1 verpflichtet, bis Ende 2022 mindestens eintausend Basisstationen zu errichten (wir berichteten). Tatsächlich waren zu diesem Zeitpunkt lediglich fünf Standorte aktiv. Rechnerisch stand ein Bußgeld in Höhe von rund fünfzig Millionen Euro im Raum - eine Drohung, die inzwischen verpufft ist.
Die Entscheidung der Regulierer ist jedoch kein Zeichen von Nachsicht, sondern eine juristische Konsequenz. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem August 2024 stellte fest, dass das Bundesverkehrsministerium unter der Führung von Andreas Scheuer unzulässigen Einfluss auf die Regeln der Frequenzauktion genommen hatte.
Eigentlich hätte die Bundesnetzagentur eine Diensteanbieterverpflichtung prüfen wollen, wurde jedoch per ministerieller Weisung davon abgebracht. Damit sei die Grundlage für die späteren Bußgeldandrohungen rechtswidrig entstanden, wie die Bundesnetzagentur bestätigte. Infografik Mobilfunk: 5G-Lebenszyklus noch in der Anfangsphase
Zwar bleiben die vergebenen Frequenzen weiterhin gültig, doch Strafzahlungen auf Basis fehlerhafter Auflagen sind juristisch nicht zu halten. Die Behörde verweist zudem darauf, dass die meisten Versorgungsauflagen längst erfüllt seien - eine Aussage, die zwar für Telekom, Vodafone und Telefónica zutrifft, nicht aber für das zeitlich deutlich zurückliegende 1&1-Netz.
Um die Versorgung der Kundschaft zu sichern, greift 1&1 weiterhin auf National Roaming zurück, bislang vor allem im Netz von Telefónica. Künftig soll diese Übergangslösung zunehmend über Vodafone erfolgen.
Das Kölner Urteil hat zudem Auswirkungen auf die Zukunft des deutschen Mobilfunks. Die Vergabe der ab 2026 frei werdenden Frequenzen muss neu und rechtssicher aufgesetzt werden. Die Bundesnetzagentur kündigte an, das Verfahren transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten. Bis neue Regeln stehen, behalten die aktuellen Zuteilungen ihre Gültigkeit.
Empfindet ihr es als fair, dass 1&1 trotz der massiven Verspätung straffrei ausgeht? Oder ist die Neuregelung aufgrund der politischen Fehler der einzig richtige Weg? Schreibt uns eure Meinung dazu gerne in die Kommentare.
Siehe auch:
Ausbauzusagen über den Haufen geworfen
Der Start von 1&1 als vierter deutscher Mobilfunknetzbetreiber bleibt holprig, doch zumindest finanziell kann der Konzern aus Montabaur durchatmen. Trotz deutlicher Verstöße gegen die eigenen Ausbauzusagen muss das Unternehmen keine Sanktionen fürchten.Bei der 5G-Auktion im Jahr 2019 hatte sich 1&1 verpflichtet, bis Ende 2022 mindestens eintausend Basisstationen zu errichten (wir berichteten). Tatsächlich waren zu diesem Zeitpunkt lediglich fünf Standorte aktiv. Rechnerisch stand ein Bußgeld in Höhe von rund fünfzig Millionen Euro im Raum - eine Drohung, die inzwischen verpufft ist.
Politische Fehler heben Sanktionen auf
Die Bundesnetzagentur hatte ein Zwangsgeld von bis zu fünfzigtausend Euro pro fehlendem Standort ins Spiel gebracht. Auch gegen die drei etablierten Netzbetreiber liefen Verfahren, da diese an einzelnen Verkehrswegen ebenfalls Vorgaben nicht erfüllten. Die Lücken der Konkurrenz fielen allerdings vergleichsweise gering aus. Inzwischen wurden sämtliche Verfahren eingestellt.Die Entscheidung der Regulierer ist jedoch kein Zeichen von Nachsicht, sondern eine juristische Konsequenz. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem August 2024 stellte fest, dass das Bundesverkehrsministerium unter der Führung von Andreas Scheuer unzulässigen Einfluss auf die Regeln der Frequenzauktion genommen hatte.
Eigentlich hätte die Bundesnetzagentur eine Diensteanbieterverpflichtung prüfen wollen, wurde jedoch per ministerieller Weisung davon abgebracht. Damit sei die Grundlage für die späteren Bußgeldandrohungen rechtswidrig entstanden, wie die Bundesnetzagentur bestätigte. Infografik Mobilfunk: 5G-Lebenszyklus noch in der Anfangsphase
Zwar bleiben die vergebenen Frequenzen weiterhin gültig, doch Strafzahlungen auf Basis fehlerhafter Auflagen sind juristisch nicht zu halten. Die Behörde verweist zudem darauf, dass die meisten Versorgungsauflagen längst erfüllt seien - eine Aussage, die zwar für Telekom, Vodafone und Telefónica zutrifft, nicht aber für das zeitlich deutlich zurückliegende 1&1-Netz.
Langsamer Ausbau, neuer Anlauf
Auch im November 2025 bleibt das Unternehmen weit hinter den ursprünglichen Ausbauzielen zurück. Verzögerungen begründete 1&1 in den vergangenen Jahren mit Lieferschwierigkeiten bei Partnern wie Vantage Towers.Um die Versorgung der Kundschaft zu sichern, greift 1&1 weiterhin auf National Roaming zurück, bislang vor allem im Netz von Telefónica. Künftig soll diese Übergangslösung zunehmend über Vodafone erfolgen.
Das Kölner Urteil hat zudem Auswirkungen auf die Zukunft des deutschen Mobilfunks. Die Vergabe der ab 2026 frei werdenden Frequenzen muss neu und rechtssicher aufgesetzt werden. Die Bundesnetzagentur kündigte an, das Verfahren transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten. Bis neue Regeln stehen, behalten die aktuellen Zuteilungen ihre Gültigkeit.
Empfindet ihr es als fair, dass 1&1 trotz der massiven Verspätung straffrei ausgeht? Oder ist die Neuregelung aufgrund der politischen Fehler der einzig richtige Weg? Schreibt uns eure Meinung dazu gerne in die Kommentare.
Zusammenfassung
- 1&1 verfehlt 5G-Ausbauziele massiv und entgeht dennoch Millionenstrafe
- Statt 1000 Basisstationen wurden bis Ende 2022 nur fünf Standorte aktiviert
- Einstellung des Bußgeldverfahrens aufgrund rechtswidriger Auktionsregeln
- Verwaltungsgericht rügte unzulässige Einflussnahme des Verkehrsministeriums
- Auch im November 2025 liegt 1&1 mit etwa 1500 Antennenstandorten im Rückstand
- Frequenzvergabe ab 2026 muss unter neuen rechtlichen Bedingungen stattfinden
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