1&1 Highspeed: Gericht stoppt DSL-Glasfaser-Werbung als "irreführend"
Der Internetanbieter 1&1 darf seine Tarife nicht länger mit dem Begriff "Glasfaser-DSL" bewerben. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden und einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stattgegeben.
Im Mittelpunkt steht der Verfügbarkeitstest auf der Webseite von 1&1. Dieser zeigte laut vzbv auch dann ein positives Ergebnis für "Glasfaser" an, wenn an der angegebenen Adresse nur klassische DSL-Anschlüsse über Kupferleitungen möglich waren. Das Angebot habe den Eindruck erweckt, dass Glasfaserkabel bis ins Haus oder sogar bis in die Wohnung verlegt seien.
Tatsächlich enden die Leitungen bei den betroffenen Anschlüssen jedoch am Verteilerkasten an der Straße. Von dort führt ein Kupferkabel weiter ins Gebäude - eine Technik, die als FTTC ("Fiber to the Curb") oder Vectoring bekannt ist.
Damit nutze 1&1 zwar Glasfaserstrecken im Netz, liefere aber auf der sogenannten "letzten Meile" nur herkömmliches DSL. "Wer scheinbar Glasfaser verspricht, aber nur DSL liefern kann, täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher", sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Die Organisation hatte die Unterlassungsklage eingereicht, um gegen solche Werbepraktiken vorzugehen.
Das Gericht folgte dieser Argumentation: Zwar habe 1&1 in seinen Hinweisen darauf verwiesen, dass es sich nicht um einen echten Glasfaseranschluss handelt, diese Formulierungen seien jedoch zu versteckt gewesen, um den irreführenden Gesamteindruck zu korrigieren. Infografik: Welche Breitband-Provider in Deutschland beliebt sind
Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für die gesamte Telekommunikationsbranche. Sollte sie Bestand haben, könnte sie Auswirkungen auf zahlreiche Anbieter haben, die ähnliche Hybridlösungen zwischen Glasfaser- und Kupfertechnik vermarkten. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten künftig also klarer erkennen, ob sie tatsächlich Glasfaser bis ins Haus bekommen - oder nur ein besonders schnelles DSL.
1&1 Glasfaser Aktuelles Angebot in der Übersicht
Siehe auch:
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Keine echten Glasfaser-Angebote
Nach Auffassung des Gerichts war die Werbung geeignet, Kunden in die Irre zu führen - denn in vielen Fällen handelte es sich nicht um echte Glasfaseranschlüsse.Im Mittelpunkt steht der Verfügbarkeitstest auf der Webseite von 1&1. Dieser zeigte laut vzbv auch dann ein positives Ergebnis für "Glasfaser" an, wenn an der angegebenen Adresse nur klassische DSL-Anschlüsse über Kupferleitungen möglich waren. Das Angebot habe den Eindruck erweckt, dass Glasfaserkabel bis ins Haus oder sogar bis in die Wohnung verlegt seien.
Tatsächlich enden die Leitungen bei den betroffenen Anschlüssen jedoch am Verteilerkasten an der Straße. Von dort führt ein Kupferkabel weiter ins Gebäude - eine Technik, die als FTTC ("Fiber to the Curb") oder Vectoring bekannt ist.
Damit nutze 1&1 zwar Glasfaserstrecken im Netz, liefere aber auf der sogenannten "letzten Meile" nur herkömmliches DSL. "Wer scheinbar Glasfaser verspricht, aber nur DSL liefern kann, täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher", sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Die Organisation hatte die Unterlassungsklage eingereicht, um gegen solche Werbepraktiken vorzugehen.
Das Gericht folgte dieser Argumentation: Zwar habe 1&1 in seinen Hinweisen darauf verwiesen, dass es sich nicht um einen echten Glasfaseranschluss handelt, diese Formulierungen seien jedoch zu versteckt gewesen, um den irreführenden Gesamteindruck zu korrigieren. Infografik: Welche Breitband-Provider in Deutschland beliebt sind
Noch nicht rechtskräftig
Das Urteil vom 16. September 2025 (Az. 3 HK O 69/24) ist noch nicht rechtskräftig. 1&1 hat bereits Berufung eingelegt (Az. 9 U 990/25). Das Unternehmen betont, die Bezeichnung "Glasfaser-DSL" sei aus technischer Sicht gerechtfertigt, da Teile der Leitung auf Glasfaser basierten.Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für die gesamte Telekommunikationsbranche. Sollte sie Bestand haben, könnte sie Auswirkungen auf zahlreiche Anbieter haben, die ähnliche Hybridlösungen zwischen Glasfaser- und Kupfertechnik vermarkten. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten künftig also klarer erkennen, ob sie tatsächlich Glasfaser bis ins Haus bekommen - oder nur ein besonders schnelles DSL.
1&1 Glasfaser Aktuelles Angebot in der Übersicht
Zusammenfassung
- Gericht untersagt 1&1 die irreführende Bewerbung von DSL als Glasfaser
- Verbraucherzentrale klagte gegen falsche Darstellung der Anschlusstechnik
- Verfügbarkeitstest zeigte Glasfaser an, obwohl nur Kupferleitungen möglich
- Tatsächliche Anschlüsse enden mit Kupferkabel auf der letzten Meile
- Urteil könnte die gesamte Telekommunikationsbranche betreffen
- 1&1 hat gegen die Entscheidung bereits Berufung eingelegt
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