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Mozilla warnt: Adblocker könnten in Deutschland demnächst illegal sein
Ein BGH-Urteil könnte Werbeblocker bei uns gefährden. Mozilla warnt vor einem Verbot, das Deutschland zum zweiten Land nach China machen würde, das Adblocker untersagt. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen Axel Springer und Eyeo (Adblock Plus).
Bei Aufruf der Webseiten durch den Webbrowser wird die HTML-Datei in den Arbeitsspeicher auf dem Endgerät des Nutzers übertragen. Zur Anzeige der HTML-Datei interpretiert der Webbrowser ihren Inhalt, wobei er zusätzliche Datenstrukturen anlegt. Axel Springer sieht in der Beeinflussung dieser Datenstrukturen durch den Werbeblocker eine unberechtigte Umarbeitung eines Computerprogramms im Sinne des § 69c Nr. 2 UrhG und nimmt die Eyeo GmbH daher auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch.
Der BGH kritisierte, dass die Vorinstanz die technischen Besonderheiten von Browsern nicht ausreichend gewürdigt habe, insbesondere wie virtuelle Maschinen aus Bytecode Objektcode erstellen. Das Gericht rechtfertigte seine Entscheidung damit, dass ein Verstoß gegen das Urheberrecht nicht ausgeschlossen werden könne. Es sei aus dem Berufungsurteil nicht klar, "welcher Schutzgegenstand" und welche "schutzbegründenden Merkmale" das Untergericht angenommen habe.
Die aktuelle Klage unterscheidet sich jedoch grundlegend von den früheren Verfahren. Während es zuvor um wettbewerbsrechtliche Aspekte ging, steht nun das Urheberrecht im Mittelpunkt. Springer argumentiert, dass der vom Browser interpretierte HTML-Code als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt sei und Werbeblocker diesen unzulässig modifizieren.
Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für alle Browser-Erweiterungen haben, die Webinhalte modifizieren - von Übersetzungstools bis hin zu Accessibility-Hilfsmitteln. Das Verfahren wird inzwischen in Hamburg fortgesetzt, wo detaillierte technische Gutachten erstellt werden müssen. Eine endgültige Klärung dürfte noch ein bis zwei Jahre dauern.
Wie seht ihr die Entwicklung? Sollten Nutzer weiterhin frei über ihre Browser-Erweiterungen entscheiden können oder haben Verlage berechtigte Urheberrechtsansprüche? Teilt eure Meinung in den Kommentaren mit.
Siehe auch:
BGH prüft Urheberrecht bei Werbeblockern
Der jahrelange Rechtsstreit zwischen dem Axel-Springer-Verlag und der Eyeo GmbH, Entwickler des Werbeblockers Adblock Plus, hat eine entscheidende Wendung genommen. Der Medienkonzern argumentiert, der HTML-Code seiner Websites werde durch den Adblocker-Einsatz unzulässig bearbeitet, was gegen das Urheberrecht des Verlags verstoße. Nachdem der Verlag mit seiner Klage in den Vorinstanzen gescheitert war, hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden, dass zentrale Rechtsfragen bislang nicht geklärt seien. Das Verfahren wurde laut einer BGH-Mitteilung deshalb an das Oberlandesgericht Hamburg zurückverwiesen.Bei Aufruf der Webseiten durch den Webbrowser wird die HTML-Datei in den Arbeitsspeicher auf dem Endgerät des Nutzers übertragen. Zur Anzeige der HTML-Datei interpretiert der Webbrowser ihren Inhalt, wobei er zusätzliche Datenstrukturen anlegt. Axel Springer sieht in der Beeinflussung dieser Datenstrukturen durch den Werbeblocker eine unberechtigte Umarbeitung eines Computerprogramms im Sinne des § 69c Nr. 2 UrhG und nimmt die Eyeo GmbH daher auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch.
Mozilla warnt vor weitreichenden Folgen
Nach einem Mozilla-Blogbeitrag (via Bleeping Computer) könnte Deutschland das zweite Land nach China werden, das Werbeblocker verbietet. Die Entwicklung könnte die Nutzerfreiheit, den Datenschutz und die Sicherheit erheblich beeinträchtigen, warnt Mozilla-Rechtsexperte Daniel Nazer. Er betont, dass Browser-Erweiterungen nicht nur Werbung blockieren, sondern auch die Barrierefreiheit verbessern, Tracker abwehren und Sicherheitsrisiken mindern. Ein starres System, das jeden serverseitigen Code ausführt, wäre laut Mozilla "außerordentlich gefährlich".Der BGH kritisierte, dass die Vorinstanz die technischen Besonderheiten von Browsern nicht ausreichend gewürdigt habe, insbesondere wie virtuelle Maschinen aus Bytecode Objektcode erstellen. Das Gericht rechtfertigte seine Entscheidung damit, dass ein Verstoß gegen das Urheberrecht nicht ausgeschlossen werden könne. Es sei aus dem Berufungsurteil nicht klar, "welcher Schutzgegenstand" und welche "schutzbegründenden Merkmale" das Untergericht angenommen habe.
Geschichte der Werbeblocker-Rechtsprechung
Das Kölner Unternehmen Eyeo vertreibt seit 2011 die Software Adblock Plus. Die Browser-Erweiterung ermöglicht es Nutzern, angezeigte Werbung auf besuchten Websites zu blockieren. In früheren Verfahren stritten die Axel Springer SE und die Eyeo GmbH darum, ob das Angebot des Werbeblockers gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoße. Zuvor hatten die meisten Gerichte die Software für legal erklärt. Auch der BGH wies die Springer-Klage gegen Adblock Plus seinerzeit vollständig ab - Werbeblocker seien rechtlich zulässig, so die Richter.Die aktuelle Klage unterscheidet sich jedoch grundlegend von den früheren Verfahren. Während es zuvor um wettbewerbsrechtliche Aspekte ging, steht nun das Urheberrecht im Mittelpunkt. Springer argumentiert, dass der vom Browser interpretierte HTML-Code als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt sei und Werbeblocker diesen unzulässig modifizieren.
China als "Vorbild"?
China ist bislang das einzige Land weltweit, das Werbeblocker weitgehend verboten hat. Dort sind entsprechende Apps aus den App-Stores verschwunden, und Browser-Erweiterungen sind nicht mehr verfügbar. Ein ähnliches Verbot in Deutschland würde einen Präzedenzfall für andere europäische Länder schaffen und könnte die Entwicklung des freien Internets erheblich beeinflussen.Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für alle Browser-Erweiterungen haben, die Webinhalte modifizieren - von Übersetzungstools bis hin zu Accessibility-Hilfsmitteln. Das Verfahren wird inzwischen in Hamburg fortgesetzt, wo detaillierte technische Gutachten erstellt werden müssen. Eine endgültige Klärung dürfte noch ein bis zwei Jahre dauern.
Wie seht ihr die Entwicklung? Sollten Nutzer weiterhin frei über ihre Browser-Erweiterungen entscheiden können oder haben Verlage berechtigte Urheberrechtsansprüche? Teilt eure Meinung in den Kommentaren mit.
Zusammenfassung
- BGH-Urteil im Streit zwischen Axel Springer und Eyeo gefährdet Adblocker
- Urheberrechtliche Frage: HTML-Code und dessen Verarbeitung durch Browser
- Mozilla warnt vor möglichem Adblock-Verbot wie bereits in China
- Frühere Urteile erlaubten Adblocker, neue Klage basiert auf Urheberrecht
- Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für alle Browser-Erweiterungen haben
- Der Fall wurde zur weiteren Prüfung an das Oberlandesgericht Hamburg verwiesen
Siehe auch:
- Schluss mit realer Werbung: Entwickler baut Adblocker für AR-Brillen
- YouTube: Adblocker vor dem Aus, nicht überspringbare Werbung kommt
- YouTube vs. Adblocker: Google zündet gerade eine neue Eskalationsstufe
- YouTube: Die verschärfte Gangart gegen Adblocker zeigt Wirkung
- Nächster Streich gegen Adblocker: YouTube springt ans Ende von Videos
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