Telekom oder 1n Telecom: Verbraucherschutz sucht getäuschte Kunden

Verbraucherschützer gehen gegen die 1N Telecom GmbH vor. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat eine Unterlassungsklage eingereicht und prüft eine Sammelklage. Nun werden Betroffene gesucht, die durch irreführende Geschäftspraktiken in einen Vertrag gelockt wurden.
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Verbraucherschützer reichen Klage ein

Die 1N Telecom GmbH, ein Telefon- und Internetanbieter mit Sitz in Düsseldorf, steht weiter in der Kritik. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage eingereicht und prüft nun eine Sammelklage gegen das Unternehmen. Grund dafür sind die zahlreichen Beschwerden von Verbrauchern, die sich durch die Geschäftspraktiken des Anbieters getäuscht fühlen.

Massive Beschwerdeflut

Zwischen Januar 2023 und Juli 2024 wurden bei den Verbraucherzentralen mehr als 11.000 Beschwerden zur 1N Telecom GmbH erfasst - die Grauziffer ist unbekannt.


Das Muster war dabei immer dasselbe. Das Unternehmen verschickt personalisierte Schreiben an Kunden der Deutschen Telekom, in denen ein Vertragswechsel für Internet und Telefon angeboten wird.

Viele Empfänger gingen dabei allein aufgrund des ähnlich klingenden Namens davon aus, dass es sich um ein Angebot ihres bisherigen Anbieters handelt (wir berichteten). Die Briefe enthalten persönliche Daten wie Namen und aktuelle Festnetznummern der Angeschriebenen. Hendrik Franck, Leiter der Beratungsstelle Dinslaken der Verbraucherzentrale NRW, erklärt:

Die Angeschriebenen zeigen sich überrascht, woher das Unternehmen ihre persönlichen Daten hat.
Hendrik Franck, Verbraucherzentrale NRW
Viele Betroffene bemerken - wenn überhaupt zeitnah - erst nach Ablauf der regulären 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen haben. Versuchten Kunden, die versehentliche Vertragsschließung rückgängig zu machen, sahen sie sich mit Schadensersatzforderungen konfrontiert. Der vzbv kritisierte diese Vorgehensweise mehrfach und warnte öffentlich.

Das ist eine perfide Masche mit unzulässigen Methoden. Wir halten die hohen Schadensersatzforderungen gegenüber Verbrauchern für vollkommen unberechtigt.
Sebastian Reiling, vzbv

Verbraucherschützer suchen Betroffene für Sammelklage

Der vzbv ruft jetzt Betroffene dazu auf, sich zu melden. Auf der Webseite des Verbands können Verbraucher, die in einen Vertrag mit der 1N Telecom GmbH gelockt wurden, ihren Fall schildern. Ziel ist es, eine mögliche Sammelklage vorzubereiten und so die Rechte der Verbraucher zu stärken.

Frühere Verfahren

Es ist nicht das erste Mal, dass die 1N Telecom GmbH in der Kritik steht. Bereits 2023 wurde das Unternehmen nach einer Klage des vzbv zur Unterlassung verurteilt, weil es in der Widerrufsbelehrung eine nicht funktionierende E-Mail-Adresse angegeben hatte. Auch die Deutsche Telekom ging juristisch gegen die irreführende Kundenansprache vor.

Handlungsempfehlungen für Betroffene

Verbraucherschützer raten dringend:

  • Vom Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen Gebrauch machen, sollte man versehentlich einen Vertrag mit der 1N Telecom GmbH abgeschlossen haben.
  • Die Übersendung des Widerrufs dokumentieren, beispielsweise durch ein Einwurf-Einschreiben.
  • Den Portierungsauftrag beim alten Anbieter rückgängig machen.

Habt ihr selbst schon Erfahrungen mit irreführenden Angeboten gemacht? Wie geht ihr mit solchen Situationen um? Teilt eure Erlebnisse und Tipps in den Kommentaren!

Zusammenfassung
  • vzbv reicht Unterlassungsklage gegen 1N Telecom GmbH ein
  • Sammelklage wird aufgrund irreführender Geschäftspraktiken geprüft
  • Über 11.000 Beschwerden zu 1N Telecom GmbH bis Juli 2024 registriert
  • Unternehmen lockt mit täuschenden Angeboten Telekom-Kunden
  • Persönliche Daten wie Festnetznummern in Werbeschreiben verwendet
  • Verbraucher erkennen neuen Vertragspartner oft erst nach Widerrufsfrist
  • vzbv sieht hohe Schadensersatzforderungen als unberechtigt an

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