Streit um Kunden: Deutsche Telekom verliert gegen 1N Telecom

Der Streit um die von Verbraucherschützern und der Deutschen Telekom unlauter genannten Methoden der Kundengewinnung durch das Unternehmen 1N Telecom geht in eine neue Runde. Vor Gericht hat 1N Telecom nun zum zweiten Mal einen Sieg eingefahren.
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OLG schreibt, das Urteil werde keinen Bestand haben

Es geht derzeit um eine einstweilige Verfügung und eine damit zusammenhängende anstehende Zwangsvollstreckung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat diese Zwangsvollstreckung der einstweiligen Verfügung nun eingestellt, da es aus Sicht des OLG "offensichtlich sei, dass das Urteil keinen Bestand haben wird".

In diesem ersten Urteil hatte das Gericht der 1N Telecom untersagt, mit einem dem Gericht vorgelegten Musterbrief weiterhin auf Kundenfang zu gehen. Zudem darf 1N Telecom keine Kündigungsmitteilungen über Schnittstellen der Telekom einreichen, die aufgrund des fraglichen Werbebriefs zustande gekommen sind.


Die Deutsche Telekom wollte feststellen lassen, dass das Unternehmen 1N Telecom in einem irreführenden Anschreiben verschleiere, dass es sich bei dem Angebot nicht um einen bloßen Tarif-, sondern ein Anbieterwechsel handele.

"Auch die Weitergabe von auf diese Weise erlangten Kündigungsmitteilungen sei unlauter; es fehle an einer wirksamen Kündigungserklärung der Kunden", hieß es in dem ersten Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Wir hatten von dem Streit berichtet, da nicht nur die Deutsche Telekom hellhörig geworden war, was die Aufmachung des 1N-Werbebriefes anging.

Laut Auskunft verschiedener Verbraucherzentralen hatten sich die Meldungen von Kunden gehäuft, die sich durch das Schreiben der 1N Telecom getäuscht sahen.

Schadensersatzforderung

Zudem gibt es für die betroffenen Kunden ein weiteres Problem: Sie sehen Schadensersatzforderungen entgegen - entweder von der Deutschen Telekom, wenn sie vorzeitig aus ihren Verträgen herauswollen - oder von der 1N, wenn sie die mit ihnen geschlossenen Verträge wieder kündigen. Daher dürften sich die Gerichte noch weiter mit dem Fall beschäftigen.

Stellungnahme 1N

Die 1N Telecom übersendete uns noch abschließend eine Stellungnahme. Philipp Hoffmann, Geschäftsführer bei 1N, unterstreicht dabei, dass man nicht klein beigeben wird: "1N wird auch in Zukunft alle juristischen Möglichkeiten und Wege ausschöpfen, um zu verhindern, dass die Deutsche Telekom auf Basis des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb versucht, zulässigen Wettbewerb einzuschränken."

Zusammenfassung
  • Streit Verbraucherschützer, Telekom, 1N Telecom
  • 1N Telecom siegt erneut im Gericht
  • Zwangsvollstreckung durch OLG Düsseldorf gestoppt
  • Einschränkungen für 1N Telecoms Kundengewinnung
  • Telekom wirft 1N Telecom Täuschung vor
  • Schadensersatzforderungen gegen betroffene Kunden
  • 1N Telecom plant juristische Schritte gegen Telekom


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