Trotz BGH-Urteil: 1N Telecom treibt mit neuer Masche weiter Geld ein

Trotz eines klaren BGH-Urteils gegen fragwürdige Geschäfts­praktiken versucht 1N Telecom weiterhin, unrechtmäßig Geld von Verbrauchern zu kassieren. Jetzt über sogenannte "Vergleichsangebote" einer neuen Firma namens TPI Investment.
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Luke Southern / Unsplash

Neue Masche trotz Gerichtsurteil

Die 1N Telecom sorgt bereits seit Jahren für Ärger bei Verbrauchern. Bekannt geworden waren Fälle, bei denen Betroffene glaubten, sie würden ihren bei der Deutschen Telekom bestehenden Vertrag verlängern, stellten aber später fest, dass sie stattdessen zu 1N Telecom gewechselt waren.

Von Januar 2023 bis März 2025 haben die Verbraucherzentralen bundesweit rund 14.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter erhalten, dagegen geklagt und Recht bekommen. Der Bundesgerichtshof hat dann im Sommer 2025 entschieden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 1N Telecom unwirksam sind, wenn sie nur über einen Internetlink in Papierformularen zur Verfügung gestellt werden.


Wenn mehrere Fassungen der AGB online stünden, könnten Kunden nicht zweifelsfrei erkennen, welche für sie gelten. Trotz dieses klaren Urteils versucht das Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen offenbar weiterhin, Geld einzutreiben - diesmal über sogenannte "Vergleichsangebote".

Nach Angaben des Verbraucherschutzes änderte 1N Telecom nach dem BGH-Urteil seine Strategie. Aktuell werden Vergleichsangebote von der TPI Investment GmbH mit Sitz in Essen unterbreitet. Dabei werden Betroffene aufgefordert, 200 Euro zu zahlen; andernfalls droht das Unternehmen mit der "Wiedereinsetzung der ursprünglichen, höheren Forderung".

Verbraucherschutz warnt vor Zahlungen

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt eindringlich vor den neuen Forderungsschreiben.

Wir sehen grundsätzlich keinerlei rechtliche Grundlage, auf solche Vergleichsangebote einzugehen. Nach dem Urteil des BGH fehlt den Forderungen in vielen Fällen die vertragliche Basis.
Heike Teubner, Beratungsstellenleiterin in Auerbach
Die Verbraucherzentrale rät allen Betroffenen, den Forderungen zu widersprechen und keinesfalls aus Angst zu zahlen. Betroffene sollten schriftlich widersprechen und eine gültige Abtretungsurkunde von TPI Investment fordern, bevor sie Zahlungen leisten. Ohne eine solche Urkunde ist nicht nachweisbar, dass TPI Investment überhaupt berechtigt ist, Forderungen im Namen von 1N Telecom geltend zu machen.

Ermittlungen und weitere Gerichtsverfahren

Die rechtlichen Probleme von 1N Telecom beschränken sich nicht nur auf das BGH-Urteil. Die Verbraucherzentralen Thüringen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und der Bundesverband haben bislang 17 verschiedene Verfahren gegen die 1N Telecom eingeleitet. Auch andere davon waren bereits vor Gericht erfolgreich.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt seit Monaten gegen den Geschäftsführer der 1N Telecom, wobei über 1.500 Einzelanzeigen vorliegen. Die Beschwerden von Verbrauchern sind seit dem BGH-Urteil massiv zurückgegangen. Seit März bewegen sich die monatlichen Anfragen im niedrigen einstelligen Bereich. Dennoch zeigt der Fall, wie hartnäckig unseriöse Anbieter versuchen, auch nach Gerichtsurteilen weiterhin Geld einzutreiben.

Habt ihr auch schon Post von TPI Investment erhalten oder Erfahrungen mit 1N Telecom gemacht? Teilt eure Erlebnisse in den Kommentaren!

Tipp: Wer auch Opfer dieser Masche geworden ist, sollte sich an die Beratung der Verbraucherzentralen wenden.

Was tun bei Inkasso-Forderungen?
Experten raten dazu, sich von Inkasso-Schreiben nicht einschüchtern zu lassen. Die Forderungen sollten schriftlich bestritten werden.

Es empfiehlt sich, Kontakt zur Verbraucherzentrale aufzunehmen und Anzeige zu erstatten.
Wie erkennt man dubiose Angebote?
Die 1N Telecom verschickte Postwurfsendungen, die eine Vertragsbeziehung zur Deutschen Telekom vortäuschen. Dies wurde vom Amtsgericht Leipzig als irreführende Werbung eingestuft.

Besondere Vorsicht ist bei vermeintlich günstigeren Angeboten geboten, die einen Anbieterwechsel verschleiern. Die typische Forderung liegt bei etwa 420 Euro.
Wo finde ich rechtliche Hilfe?
Die Verbraucherzentralen bieten spezialisierte Beratung zu diesem Fall an. Sie unterstützen bei der rechtlichen Einordnung und beim weiteren Vorgehen.
Zusammenfassung
  • BGH erklärt AGB von 1N Telecom am 10. Juli 2025 für unwirksam
  • 1N Telecom versucht weiterhin Geld einzutreiben über TPI Investment
  • Verbraucherzentralen registrierten 14.000 Beschwerden über 1N Telecom
  • TPI Investment fordert 200 Euro und droht mit höheren Forderungen
  • Personelle Verbindungen zwischen TPI Investment und 1N Telecom erkennbar
  • Verbraucherschützer raten zum Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderungen
  • Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt mit über 1500 Einzelanzeigen

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