DSL-Vertragsfalle: Sammelklage gegen 1N Telecom eingereicht

Irreführende Logos, Inkasso-Druck und überzogene Forderungen: Gegen 1N Telecom wurde nun Sammelklage eingereicht. Die Ver­braucherzentrale will damit feststellen lassen, dass der verlangte Schadenersatz des Unternehmens rechtswidrig ist.
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Tausende Kunden getäuscht?

Verbraucherschützer kämpfen gegen die Machenschaften von 1N Telecom. Seit Anfang 2023 erhielten zahlreiche Haushalte in Deutschland persönlich adressierte Briefe des Düsseldorfer Unternehmens.

Darin unterbreitete der Anbieter 1N Telecom ein Angebot für einen DSL-Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Aufgrund der farblichen Gestaltung und des Logos interpretierten viele Empfänger das Schreiben fälschlicherweise als Nachricht der Deutschen Telekom. Sie gingen davon aus, lediglich einer Tarifanpassung zuzustimmen, lösten mit ihrer Unterschrift jedoch einen kompletten Anbieterwechsel aus.


Klage gegen hohe Gebühren

Das böse Erwachen folgte oft erst Wochen später. Da die vierzehntägige Widerrufsfrist zu diesem Zeitpunkt meist bereits verstrichen war, saßen die Kunden in dem neuen Vertrag fest. Versuchten die Betroffenen anschließend, die Portierung ihrer Rufnummer zu stoppen, kündigte das Unternehmen den Vertrag und stellte Schadenersatzforderungen in Höhe von knapp 420 Euro. Um den Druck zu erhöhen, wurden diese Forderungen häufig über Inkassobüros eingetrieben. Viele eingeschüchterte Kunden zahlten den Betrag. Inzwischen regt sich massiver juristischer Widerstand gegen das Vorgehen.

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilt, wurde eine Sammelklage gegen die 1N Telecom GmbH eingereicht. Der Verband hält die geforderten Schadenersatzklauseln für unwirksam und die Forderungen für unberechtigt. Ziel des Verfahrens ist es, feststellen zu lassen, dass die Ansprüche unzulässig sind, und bereits gezahlte Gelder für die Verbraucher zurückzuholen.

Ramona Pop, Vorständin des vzbv, betonte, dass besonders häufig ältere Menschen betroffen seien. Die Dimension des Falls ist erheblich. Allein zwischen Januar 2023 und Juni 2025 gingen bei den Verbraucherzentralen über 15.000 Beschwerden zu dem Unternehmen ein. Angeblich wurden sogar rund eine Million Werbebriefe verschickt, die Adressdaten stammten dabei aus öffentlichen Telefonbüchern.

Kostenlose Anmeldung möglich

Für geschädigte Kunden gibt es nun einen klaren Weg, um ohne eigenes Kostenrisiko gegen den Anbieter vorzugehen. Sie können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) in das Klageregister eintragen. Das ist für Verbraucher unkompliziert und kostenfrei möglich.

Die Verbraucherschützer empfehlen folgende Schritte:


Auch wer bisher nicht gezahlt hat, kann von der Feststellungsklage profitieren, da sie Rechtssicherheit über die Unwirksamkeit der Forderungen schaffen soll.

Habt ihr oder eure Angehörigen solche Briefe erhalten und vielleicht sogar unterschrieben? Schreibt uns eure Erfahrungen mit dem Anbieter gerne unten in die Kommentare. Wir sind gespannt auf eure Berichte!

Was ist die Sammelklage gegen 1N Telecom?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Februar 2026 eine Sammelklage gegen die 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf eingereicht. Grundlage sind über 15.000 Beschwerden, die zwischen Januar 2023 und Juni 2025 bei den Verbraucherzentralen eingegangen sind. Ziel der Klage ist es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Forderungen von 1N Telecom unberechtigt sind - und bereits gezahltes Geld für Betroffene zurückzuholen.

Laut vzbv-Vorständin Ramona Pop fordert 1N Telecom von Betroffenen jeweils knapp 420 Euro. Besonders häufig sind ältere Menschen betroffen, die das Werbeschreiben des Unternehmens mit offizieller Post der Deutschen Telekom verwechselten und unwissentlich einen neuen Vertrag abschlossen.
Wie kann ich mich der Klage anschließen?
Betroffene können sich kostenlos und unkompliziert der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt drei Schritte: Zunächst mit dem Online-Klage-Check prüfen, ob man teilnehmen kann. Dann den News-Alert der Verbraucherzentrale abonnieren, um über den Verlauf informiert zu bleiben.

Abschließend erfolgt die eigentliche Eintragung ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Weitere Informationen und die entsprechenden Links stellt der vzbv auf seiner Webseite bereit. Es entstehen keine Kosten für die Teilnahme am Verfahren.
Wie ging 1N Telecom beim Kundenfang vor?
1N Telecom verschickte laut eigenem Anwalt seit April 2023 rund eine Million persönlich adressierte Werbebriefe. Die Adressen und Festnetzrufnummern stammten nach Angaben des Unternehmens aus dem Telefonbuch. Die Schreiben enthielten ein Angebot für einen 24-Monats-Vertrag über Festnetz und DSL und wirkten auf viele Empfänger wie offizielle Post der Deutschen Telekom.

Empfänger mussten lediglich ihre IBAN eintragen und unterschreiben. Viele glaubten, nur einen Tarifwechsel bei der Telekom zu beauftragen. Der tatsächliche Anbieterwechsel fiel oft erst auf, als ein Willkommensschreiben von 1N Telecom eintraf oder die Telekom nach dem Kündigungsgrund fragte - häufig erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist.
Woher kommen die 420 Euro Forderung?
Wenn Betroffene den ungewollten Anbieterwechsel bemerkten und die Portierung ihrer Telefonnummer zur 1N Telecom verhinderten, konnte das Unternehmen den Anschluss nicht aktivieren. Daraufhin kündigte 1N Telecom den Vertrag außerordentlich und machte einen Schadensersatzanspruch von knapp 420 Euro geltend - als Entschädigung für die angebliche Nichterfüllung des Vertrags.

Diese Forderungen wurden über das Inkassounternehmen TPI-Investment eingetrieben. Viele Betroffene haben den Betrag aus Unsicherheit bereits bezahlt. Die Verbraucherzentrale hält diese Forderungen für vollkommen unberechtigt und will mit der Sammelklage erreichen, dass bereits gezahlte Beträge zurückerstattet werden.
Was tun bei einer Inkasso-Forderung?
Wer eine Inkasso-Forderung von TPI-Investment im Auftrag von 1N Telecom erhalten hat, sollte diese nicht vorschnell bezahlen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich zunächst rechtlich beraten zu lassen - etwa bei der örtlichen Verbraucherzentrale. Auch nach Ablauf der Widerrufsfrist besteht laut Deutscher Telekom die Möglichkeit einer Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung.

Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung kann bis zu einem Jahr nach Kenntnis erklärt werden. Die Irrtumsanfechtung muss hingegen unverzüglich nach Kenntnis erfolgen. Wer bereits gezahlt hat, sollte sich der Sammelklage anschließen, um die Chance auf Rückerstattung zu wahren. Musterbriefe stellt die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite bereit.
Geht auch die Telekom gegen 1N vor?
Ja, die Deutsche Telekom geht bereits seit Anfang 2022 juristisch gegen die irreführende Kundenansprache von 1N Telecom vor. Laut Telekom wurde jedes bekannte Anschreiben im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagt. Auch die Schadensersatzforderungen hat die Telekom vor dem Landgericht Düsseldorf verbieten lassen.

Die Telekom versucht zudem, Kunden aktiv zu schützen: Bei eingehenden Portierungsaufträgen kontaktiert sie die betroffenen Kunden, um zu klären, ob ein Wechsel tatsächlich gewünscht ist. In mehr als 75 Prozent der Fälle wollten die Kunden laut Telekom gar nicht wechseln. Die Telekom hat angekündigt, weiterhin alle juristischen Mittel auszuschöpfen.
Wie schütze ich mich vor solchen Tricks?
Prüfen Sie Werbeschreiben immer genau auf den Absender - auch wenn Logo und Aufmachung an bekannte Anbieter erinnern. Achten Sie darauf, ob Sie tatsächlich von Ihrem bisherigen Anbieter angeschrieben werden oder von einem fremden Unternehmen. Unterschreiben Sie niemals vorschnell Formulare, die per Post kommen, und lesen Sie das Kleingedruckte sorgfältig.

Grundsätzlich gilt: Seriöse Anbieter wie die Deutsche Telekom nehmen Tarifänderungen nicht über Rücksendung eines unterschriebenen Formulars mit IBAN-Angabe vor. Wenn Sie unaufgefordert Post erhalten, die eine Unterschrift und Bankdaten verlangt, ist Skepsis angebracht. Betroffene können zudem der Nutzung ihrer Daten zu Werbezwecken widersprechen - Unternehmen sind verpflichtet, diese dann zu sperren.
Zusammenfassung
  • Eine Sammelklage gegen 1N Telecom wurde vom vzbv eingereicht
  • Werbebriefe täuschten Kunden durch telekomähnliches Logodesign
  • Viele Empfänger unterschrieben versehentlich einen Anbieterwechsel
  • Nach Kündigung stellte 1N Telecom Schadenersatz von rund 420 Euro
  • Über 15000 Beschwerden gingen bei den Verbraucherzentralen ein
  • Betroffene können sich kostenfrei in das Klageregister eintragen
  • Besonders ältere Menschen waren von den irreführenden Briefen betroffen

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