Illegaler Kundenfang: Gericht stoppt 1N Telecom-Werbebriefe und mehr
Das Landgericht Düsseldorf stoppt per einstweiliger Verfügung eine irreführende Werbung der 1N Telecom GmbH. Die Deutsche Telekom hatte sich an das Gericht gewendet, um Schaden von ihren Kunden abzuwehren.
Über diesen jüngsten Fall hatten wir erst vor ein paar Tagen berichtet: Eine Vielzahl an Kunden der Deutschen Telekom hatte dabei Post von der 1N Telecom erhalten, die in der Art und Aufmachung den Schreiben des großen deutschen Providers ähnelte. Inhaltlich geht es dabei immer um den Abschluss eines neuen Festnetztarifs.
Wer sich diese Briefe nicht genau anschaut, kann den Eindruck bekommen, es handele sich um ein Angebot der Telekom, nicht der 1N Telecom. So dachten auch nicht wenige Kunden, die sich letztendlich an die Verbraucherzentralen und an die Telekom wendeten.
Das Gericht bestätigte zudem die Auffassung der Deutschen Telekom, dass auf diese Schreiben hin geschlossene Verträge unlauter zustande gekommen sind. Man untersagt 1N Telecom, eine auf Basis des Anschreibens erfolgte Kündigung als Anbieterwechsel an die zuständige Schnittstelle zu übermitteln - das heißt, dass die 1N Telecom die Altverträge nicht kündigen kann.
Auch darf das Unternehmen keinen Schadensersatz verlangen, wenn geprellte Kunden ihren Irrtum bemerkten und einen Widerruf an die 1N Telecom sendeten. Das Unternehmen sah dafür eine Schadenersatzpauschale in Höhe von rund 420 Euro vor.
In diesem Jahr sind vermutlich schon über eine Million Schreiben von der 1N Telecom versendet worden, die mit unlauteren Mitteln Neukunden anwerben sollen. Gegen das Unternehmen laufen schon seit Jahren immer wieder ähnliche Prozesse und Beschwerden.
Siehe auch:
Trügerische Machenschaften der 1N Telecom GmbH
Es ist dabei nicht das erste Mal, dass ein deutsches Gericht gegen die trügerischen Machenschaften der 1N Telecom GmbH vorgeht.Über diesen jüngsten Fall hatten wir erst vor ein paar Tagen berichtet: Eine Vielzahl an Kunden der Deutschen Telekom hatte dabei Post von der 1N Telecom erhalten, die in der Art und Aufmachung den Schreiben des großen deutschen Providers ähnelte. Inhaltlich geht es dabei immer um den Abschluss eines neuen Festnetztarifs.
Wer sich diese Briefe nicht genau anschaut, kann den Eindruck bekommen, es handele sich um ein Angebot der Telekom, nicht der 1N Telecom. So dachten auch nicht wenige Kunden, die sich letztendlich an die Verbraucherzentralen und an die Telekom wendeten.
Aufmachung irreführend
Nun hat das Landgericht Düsseldorf der 1N Telecom untersagt, diese Anschrieben weiterhin zu verwenden. Begründet wurde das, da es laut dem Gericht nicht ersichtlich war, dass es sich um den Wechsel des Telekommunikationsanbieters und nicht nur um einen Tarifwechsel handelte. Die Anschreiben an sich seien zudem in ihrer Aufmachung irreführend.Das Gericht bestätigte zudem die Auffassung der Deutschen Telekom, dass auf diese Schreiben hin geschlossene Verträge unlauter zustande gekommen sind. Man untersagt 1N Telecom, eine auf Basis des Anschreibens erfolgte Kündigung als Anbieterwechsel an die zuständige Schnittstelle zu übermitteln - das heißt, dass die 1N Telecom die Altverträge nicht kündigen kann.
Auch darf das Unternehmen keinen Schadensersatz verlangen, wenn geprellte Kunden ihren Irrtum bemerkten und einen Widerruf an die 1N Telecom sendeten. Das Unternehmen sah dafür eine Schadenersatzpauschale in Höhe von rund 420 Euro vor.
In diesem Jahr sind vermutlich schon über eine Million Schreiben von der 1N Telecom versendet worden, die mit unlauteren Mitteln Neukunden anwerben sollen. Gegen das Unternehmen laufen schon seit Jahren immer wieder ähnliche Prozesse und Beschwerden.
Tipp:
Wer auch Opfer dieser Masche geworden ist, sollte sich an die Beratung der Verbraucherzentralen wenden.
Zusammenfassung
- Landgericht Düsseldorf stoppt irreführende Werbung der 1N Telecom
- Deutsche Telekom hatte Klage eingereicht, um Kunden zu schützen
- Gericht untersagt 1N Telecom, diese Schreiben weiterzuverwenden
- Geschlossene Verträge auf Basis dieser Schreiben sind unlauter
- 1N Telecom darf Altverträge nicht kündigen, keinen Schadensersatz verlangen
- Über eine Million solcher Schreiben wurden bereits verschickt
Siehe auch:
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