Lenovo: Verkaufsverbot in Deutschland - auch ThinkPads betroffen

Schon zu Beginn des Monats hatte das Unternehmen in einem Patentstreit vor Gericht verloren. Durch die vorläufige Vollstreckung des Urteils ist es Lenovo momentan tatsächlich verboten, einige seiner Geräte zu verkaufen. Beim Streit geht es um 4G/5G-Mobilfunkpatente.
Thinkpad, Lenovo ThinkPad, ThinkPad Logo
Lenovo

Streit um Mobilfunkpatente

Lenovo hatte bereits Anfang Mai eine Niederlage vor Gericht erlitten. Bei der Verhandlung ging es um die Nutzung von 4G- und 5G-Mobilfunkkomponenten, die in einigen Geräten des Unternehmens verbaut sind. Wie das Landgericht München I entschied, hatte Lenovo durch die Verwendung entsprechende Patente des Unternehmens Interdigital (IDC) verletzt.

Am 8. Mai hinterlegte Interdigital dann eine Kaution in Höhe von vier Millionen Euro und sorgte so für die "vorläufige Vollstreckung" des Gerichtsurteils, wie die WirtschaftsWoche berichtet. Dadurch ist es Lenovo ab sofort verboten, Geräte, in denen entsprechende Technik verbaut ist, in Deutschland zu verkaufen oder sie zu importieren.


Verkaufsverbot ab sofort in Kraft

Diesen Vorgang bestätigte das Unternehmen mittlerweile. Dementsprechend gilt ab sofort ein Verkaufsverbot für alle mobilfunkfähigen Produkte von Lenovo. Konkret davon betroffen sind alle Motorola-Smartphones sowie alle Notebooks inklusive entsprechender ThinkPads, Notebook/Tablet-Hybridgeräte, Tablets, Desktop-PCs und Workstations mit einem WWAN-Modul. Geräte ohne ein solches Modul sind aber weiterhin überall erhältlich.

Parteien beschuldigen sich gegenseitig

Kläger Interdigital beschuldigte den Hardware-Hersteller, nicht nach den anerkannten FRAND-Grundsätzen gehandelt zu haben, die angemessene und diskriminierungsfreie Lizenzbedingungen vorsehen. "Nachdem das Gericht festgestellt hat, dass das Verhalten von Lenovo eine Vorenthaltung darstellt, hoffen wir, dass Lenovo seinen Kurs ändert und endlich eine faire und angemessene Lizenz erwirbt", sagte Josh Schmidt, Chief Legal Officer von Interdigital.

Lenovo möchte nun in Berufung gehen. Hier sieht man die Situation genau andersherum. Beim Hardwareanbieter ist man nämlich der Meinung, "dass IDC gegen seine eigenen rechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat, seine Technologie zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen (FRAND) an Lenovo oder unsere Drittanbieter zu lizenzieren".

Das in diesem Prozess zuständige Landgericht München I gilt im Rahmen von Patenstreitigkeiten als recht klägerfreundlich. Erst vor ein paar Wochen hatte ein dort tätiger Richter in einem Urteil die Zerstörung aller 4G-fähigen Geräte von Samsung festgelegt. Ob jetzt Lenovo mit einer Berufung Erfolg hat, bleibt abzuwarten.

Zusammenfassung
  • Lenovo verliert Gerichtsverfahren Anfang Mai wegen Patentverletzung
  • Verkaufsverbot für Lenovo-Geräte mit 4G/5G durch vorläufige Vollstreckung
  • Interdigital hinterlegt 4 Millionen Euro Kaution für Vollstreckung
  • Betroffene Produkte umfassen alle Geräte mit WWAN-Modul
  • Unter anderem sind alle Motorola Handys und einige ThinkPads betroffen
  • Interdigital wirft Lenovo Verstoß gegen FRAND-Grundsätze vor
  • Lenovo plant Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I

Siehe auch:
Jetzt einen Kommentar schreiben


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen
Lenovos Aktienkurs
Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!