Preiserhöhung bei Prime Video:
Sammelklage gegen Amazon läuft an
Der Streamingdienst Amazon Prime Video hat seinen Nutzern nach Ansicht von Verbraucherschützern eine illegale, verdeckte Preiserhöhung untergeschoben. Um dagegen vorzugehen, können sich Betroffene jetzt einer Sammelklage anschließen.
"Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich", erklärte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Wir halten sie deshalb für rechtswidrig. Andere Streamingdienste machen vor, wie es richtig geht und fragen ihre Kunden vorher." Amazon habe die Änderungen hingegen einseitig und eigenmächtig vorgenommen.
Die Verbraucherzentrale hat daher eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Dieser können sich Verbraucher, die bereits vor dem 5. Februar Nutzer von Amazon Prime waren, relativ einfach anschließen. Das Ziel besteht darin. Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Im Erfolgsfall bekämen die teilnehmenden Nutzer also zumindest ihr zuviel bezahltes Geld zurück.
Um sich der Klage anzuschließen, müssen sich Betroffene über ein Formular beim Bundesamt für Justiz anmelden. Dieses verwaltet solche Sammelklagen und hat die Anmeldeseite für das Amazon-Verfahren jetzt freigeschaltet.
Siehe auch:
- Nutzer können sich einer Sammelklage gegen Amazon anschließen
- Im Februar erhöhte Amazon die Werbequote und strich Funktionen
- Kunden mussten für den bisherigen Zustand in einen teureren Tarif wechseln
- Änderungen ohne Zustimmung der Verbraucher sind rechtswidrig
- Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Klage gegen Amazon eingereicht
- Teilnahme an der Klage ist unabhängig vom genutzten Tarif
- Betroffene müssen sich beim Bundesamt für Justiz anmelden
Einseitige Vertragsänderung
Auslöser der Auseinandersetzung sind Veränderungen an dem Dienst, die Amazon im Februar vorgenommen hatte. Das Unternehmen erhöhte damals die Werbequote im Prime Video-Angebot. Auch wurden einige Funktionen gestrichen. Den Kunden wurde allerdings angeboten, dass sie den Dienst im bisherigen Zustand weiternutzen können, wenn sie in einen 2,99 Euro teureren Tarif wechseln."Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich", erklärte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Wir halten sie deshalb für rechtswidrig. Andere Streamingdienste machen vor, wie es richtig geht und fragen ihre Kunden vorher." Amazon habe die Änderungen hingegen einseitig und eigenmächtig vorgenommen.
Die Verbraucherzentrale hat daher eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Dieser können sich Verbraucher, die bereits vor dem 5. Februar Nutzer von Amazon Prime waren, relativ einfach anschließen. Das Ziel besteht darin. Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Im Erfolgsfall bekämen die teilnehmenden Nutzer also zumindest ihr zuviel bezahltes Geld zurück.
Meldeverfahren ist offen
Die Teilnahme ist unabhängig davon, ob man in dem alten - nun schlechteren - Tarif blieb, oder die Preiserhöhung für gleiche Konditionen in Kauf nahm. "Man muss den Video-Dienst nicht genutzt haben, das Abo muss auch nicht mehr bestehen. Auf ein Jahr gerechnet geht es um etwa 36 Euro und wir rechnen mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren. Am Ende können also mehrere Jahre zusammenkommen", sagte Hummel.Um sich der Klage anzuschließen, müssen sich Betroffene über ein Formular beim Bundesamt für Justiz anmelden. Dieses verwaltet solche Sammelklagen und hat die Anmeldeseite für das Amazon-Verfahren jetzt freigeschaltet.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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