Gericht gibt Stadt recht:
Gelsenkirchen darf E-Scooter verbannen
Vor dem Start wurden sie als neues Kapitel der Mobilität gepriesen, danach wuchs schnell der Frust über Raser und gedankenlos abgestellte Leiheinheiten. Die Rede ist hier von E-Scootern. Als erster deutsche Stadt verbietet Gelsenkirchen ab Samstag solche Leihroller (fürs erste).
Betroffen sind Leihgeräte, die private Nutzung derartiger einspuriger Fahrzeuge bleibt weiterhin erlaubt. Im Mittelpunkt der Debatte steht die weitgehend anonyme Nutzung derartiger Roller. Die Stadt Gelsenkirchen hatte von den Anbietern derartiger E-Scooter verlangt, dass sich Nutzer per Personalausweis oder Führerschein in der jeweiligen App registrieren. Damit wollte man Verstöße der Personen ahnden, dazu zählen u. a. gefährliche Fahrten in Fußgängerzonen oder das nicht erlaubte Fahren zu zweit.
Deshalb verlängerte Gelsenkirchen den Vertrag mit Tier und Bolt nicht und knüpfte einen neuen an diese Identitätsprüfung. Doch die beiden Roller-Anbieter weigerten sich und zogen per Eilantrag vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Doch dort entschied man nun im Sinne der Stadt.
Konkret führte man als Argument unter anderem an, dass Verleihern dadurch "keine unzumutbaren, nicht mehr rückgängig zu machenden Nachteile" zu befürchten hätten. Allerdings ist hier das letzte Wort bislang nicht gesprochen, da am Verwaltungsgericht parallel zum Eilantrag noch das Hauptverfahren läuft.
Gelsenkirchen wäre nicht die einzige Stadt, die eine Identitätsprüfung fordert und auch bekommt, die Verleiher verweisen allerdings darauf, dass es keine Beweise gebe, dass das die Sicherheit erhöht.
Siehe auch:
350 Tretroller müssen weg
Bereits in wenigen Tagen, konkret ab Samstag, den 20. April, müssen Roller von Tier und Bolt von den Straßen und Bürgersteigen verschwinden. Betroffen sind rund 350 elektrische Tretroller der beiden Anbieter. Diese haben gegen das von der Stadt Gelsenkirchen ausgesprochene Verbot geklagt, bisher allerdings erfolglos. Denn wie der WDR berichtet, hat das zuständige Verwaltungsgericht entschieden, dass die Verbannung rechtens ist.Betroffen sind Leihgeräte, die private Nutzung derartiger einspuriger Fahrzeuge bleibt weiterhin erlaubt. Im Mittelpunkt der Debatte steht die weitgehend anonyme Nutzung derartiger Roller. Die Stadt Gelsenkirchen hatte von den Anbietern derartiger E-Scooter verlangt, dass sich Nutzer per Personalausweis oder Führerschein in der jeweiligen App registrieren. Damit wollte man Verstöße der Personen ahnden, dazu zählen u. a. gefährliche Fahrten in Fußgängerzonen oder das nicht erlaubte Fahren zu zweit.
Deshalb verlängerte Gelsenkirchen den Vertrag mit Tier und Bolt nicht und knüpfte einen neuen an diese Identitätsprüfung. Doch die beiden Roller-Anbieter weigerten sich und zogen per Eilantrag vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Doch dort entschied man nun im Sinne der Stadt.
Konkret führte man als Argument unter anderem an, dass Verleihern dadurch "keine unzumutbaren, nicht mehr rückgängig zu machenden Nachteile" zu befürchten hätten. Allerdings ist hier das letzte Wort bislang nicht gesprochen, da am Verwaltungsgericht parallel zum Eilantrag noch das Hauptverfahren läuft.
Gelsenkirchen wäre nicht die einzige Stadt, die eine Identitätsprüfung fordert und auch bekommt, die Verleiher verweisen allerdings darauf, dass es keine Beweise gebe, dass das die Sicherheit erhöht.
Zusammenfassung
- Gelsenkirchen verbietet ab Samstag E-Scooter-Leihe
- Stadt verlangt Identitätsprüfung für E-Scooter-Nutzung
- Gericht bestätigt Verbot der E-Scooter in Gelsenkirchen
- Private Nutzung von E-Scootern bleibt weiterhin erlaubt
- Tier und Bolt müssen 350 Roller entfernen
- Eilantrag der Anbieter gegen Verbot erfolglos
- Hauptverfahren läuft noch am Verwaltungsgericht
Siehe auch:
- IO Hawk Legacy: Starker E-Scooter für die Straße im Kurztest
- Paris wirft mit überwältigender Mehrheit Leih-E-Scooter aus der Stadt
- Xiaomi Electric Scooter 4 Pro Test: Ist der Komfort den Aufpreis wert?
- E-Scooter: Zahl der Unfälle mit Personenschaden steigt schnell
- Neuer E-Scooter von Xiaomi: Mit großer Reichweite und einem Haken
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