Bundestag spart: Private Handys dürfen nicht mehr geladen werden
Von den Sparmaßnahmen aufgrund von Engpässen im Bundeshaushalt sind nun auch die Abgeordneten des Bundestags selbst betroffen. Sie sollen unter anderem den Stromverbrauch in ihren Büros reduzieren - und diesen vor allem auf dienstliche Dinge beschränken.
Untersagt wurde es aber, das private Mobiltelefon mit dem Strom des Bundestages aufzuladen, berichtete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel, dem die Mitteilung vorliegt. Insbesondere den Angestellten im Haus können bei Verstößen "arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen" drohen, hieß es.
Die Notiz an die Mitarbeiter des Bundestages ist allerdings nicht besonders außergewöhnlich, sondern entspricht streng genommen der Rechtslage. Auch wenn das Aufladen von privaten Geräten mit dem Strom des Arbeitgebers meist als Bagatelle angesehen wird, ist es doch letztlich nichts anderes, als jedes andere Entwenden von Betriebsmitteln.
Hier wird zukünftig auch penibler darauf geachtet, dass solche Reisen ordentlich mit den aktuellen Themen, an denen ein Abgeordneter arbeitet, begründet werden. Nach einer Dienstreise muss außerdem binnen sechs Wochen ein Bericht vorgelegt werden, der die inhaltliche Auseinandersetzung zu dem Thema voranbringt.
Siehe auch:
- Bundestagsabgeordnete sollen Strom sparen
- Stromverbrauch auf Dienstliches beschränken
- Private Handys dürfen nicht geladen werden
- Bei Verstößen drohen Konsequenzen
- Aufladen privater Geräte rechtlich bedenklich
- Keine Business-Class-Flüge bei Dienstreisen
- Reisen müssen inhaltlich begründet werden
Kaffee geht noch
In einer Hausmitteilung erhielten die Abgeordneten und alle Mitarbeiter eine entsprechende Aufforderung. Demnach gehört es weiterhin zum dienstlichen Gebrauch, wenn man im Büro eine Kaffeemaschine oder einen Wasserkocher an das Stromnetz anschließt. Auch die Nutzung einer Mikrowelle und eines Ventilators sind möglich.Untersagt wurde es aber, das private Mobiltelefon mit dem Strom des Bundestages aufzuladen, berichtete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel, dem die Mitteilung vorliegt. Insbesondere den Angestellten im Haus können bei Verstößen "arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen" drohen, hieß es.
Die Notiz an die Mitarbeiter des Bundestages ist allerdings nicht besonders außergewöhnlich, sondern entspricht streng genommen der Rechtslage. Auch wenn das Aufladen von privaten Geräten mit dem Strom des Arbeitgebers meist als Bagatelle angesehen wird, ist es doch letztlich nichts anderes, als jedes andere Entwenden von Betriebsmitteln.
Einfacher Fliegen
Das Ladeverbot dürfte letztlich nur einen recht kleinen Betrag bei den Betriebsausgaben einsparen. Deutlich mehr kann sich die Bundestagsverwaltung von einigen anderen Maßnahmen erhoffen. So bekommen Abgeordnete zukünftig bei Dienstreisen ins nähere Ausland keine Flüge in der Business-Class mehr bezahlt, sie müssen stattdessen einen Economy-Tarif wählen.Hier wird zukünftig auch penibler darauf geachtet, dass solche Reisen ordentlich mit den aktuellen Themen, an denen ein Abgeordneter arbeitet, begründet werden. Nach einer Dienstreise muss außerdem binnen sechs Wochen ein Bericht vorgelegt werden, der die inhaltliche Auseinandersetzung zu dem Thema voranbringt.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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