Sony: Urheberrechtsverletzer sind keine "unschuldigen Großmütter"

Die Musikkonzerne Sony, Warner und Universal möchten endlich durchsetzen, dass Urheberrechtsverletzer ihre Internetverbindung verlieren. Dafür ziehen sie jetzt auch vor den Obersten Gerichtshof der USA.
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Musikindustrie vs. Cox

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht der Fall Cox Communications vs. Sony Music Entertainment, der darüber entscheiden könnte, wie weit die Verantwortung von Internetprovidern für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden reicht. Der Provider Cox Communications hatte sich geweigert, tausende Kunden zu sperren, obwohl die Plattenfirmen wiederholte Verstöße gemeldet hatten.

Nach Ansicht der Labels nahm Cox diese "Piraten" bewusst in Schutz, um profitable Kundschaft nicht zu verlieren, berichtet Ars Technica. In ihrem Schriftsatz an den Supreme Court betonten sie, das Unternehmen habe im selben Zeitraum über 600.000 Anschlüsse wegen unbezahlter Rechnungen gekündigt, aber nur 32 wegen wiederholter Urheberrechtsverletzungen.

Die Provider-Argumentation, man wolle keine "unschuldigen Großmütter oder Krankenhäuser" vom Netz trennen, bezeichneten die Labels als vorgeschoben. "Cox liefert keinerlei Beweise dafür, dass ein solcher Fall tatsächlich existiert", heißt es in dem Schreiben.

Damit reagierten die Musikfirmen auf ein besonders zugespitztes Argument aus der Verteidigung: "Oma wird vom Internet getrennt, weil ihr Enkel bei einem Besuch ein paar Songs heruntergeladen hat", hieß es im Cox-Brief an das Gericht. Für die Rechteinhaber ein rhetorischer Trick, für die Provider ein Symbol für überzogene Forderungen der Musikindustrie.


Streit über Jahre

Cox wiederum verweist darauf, dass die von den Labels eingereichten Verletzungshinweise meist automatisch erstellt und kaum überprüfbar seien. Sie basierten auf IP-Adressen, die nicht eindeutig einer Person zugeordnet werden konnten. Eine Sperrung des gesamten Anschlusses, so das Unternehmen, bestrafe womöglich ganze Familien für das Verhalten einzelner Mitglieder.

Ein Geschworenengericht hatte Cox 2019 zu über einer Milliarde Dollar Schadenersatz verurteilt, doch ein Berufungsgericht hob das Urteil 2024 teilweise auf. Zwar bestätigten die Richter den Vorwurf "willentlicher Mitwirkung" an Rechtsverletzungen, sie sahen jedoch keinen direkten Gewinn für den Anbieter.

Der Fall hat weit über die Musikbranche hinaus Bedeutung erlangt. Neben anderen Internetdienstleistern und Bürgerrechtsorganisationen wie der Electronic Frontier Foundation hat auch die frühere Trump-Regierung Cox' Position unterstützt. Sie warnte, Provider könnten künftig schon nach einem einzigen Verdachtsfall Verbindungen kappen, um teure Prozesse zu vermeiden.

Zusammenfassung
  • Sony, Warner und Universal klagen gegen Cox Communications vor dem US-Supreme-Court
  • Musikkonzerne fordern Sperrung von Internetanschlüssen bei Urheberrechtsverletzungen
  • Cox sperrte laut Labels nur 32 Kunden wegen Urheberrechtsverletzungen statt Tausender
  • Provider bestreiten Beweiskraft automatisch generierter Verletzungshinweise via IP-Adressen
  • Jury verhängte 2019 Milliardenstrafe, Berufungsgericht revidierte Urteil teilweise
  • Fall könnte grundsätzlich klären, wie weit die Providerhaftung künftig reicht
  • Auch Trump-Regierung unterstützte Cox gegen überzogene Sperrforderungen der Labels

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