0-Euro-Glasfaser: Verbraucherschutz mahnt wegen Irreführung ab

Das Unternehmen Giga Fiber wirbt mit einem scheinbar verlockenden Angebot: Einen Glasfaser-Anschluss für 0 Euro. Für Verbraucherschützer betreibt der Anbieter mit den wahren Bedingungen aber ein Versteckspiel. Deshalb erfolgt jetzt die Abmahnung.
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0-Euro-Glasfaser: Vzbv schlägt Alarm

Wenn etwas zu günstig ist, um wahr zu sein, dann sollte man immer etwas genauer hinschauen. Genau das hat jetzt der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) beim Anbieter Giga Fiber gemacht und sieht Anlass für eine Abmahnung wegen irreführender Werbung, wie Golem berichtet.

Das Unternehmen wirbt im Netz und über eine App für einen 250-MBit/s-Internetzugang, der für 0 Euro bereitgestellt wird. Laut Ansicht des Vzbv gibt man sich dabei aber große Mühe, zu verschleiern, dass Nutzer zwingend einen zusätzlichen Vertrag mit einem Zahlungsdienstleister abschließen müssen.


Laut den Verbraucherschützern findet dieser Dienstleister in der Werbung für den 0-Euro-Anschluss keine Erwähnung, die Anzeige in der App weise nicht einmal auf die entsprechende Vertragsbedingung hin.

Auf der Startseite von Giga Fiber wird im Kleingedruckten erwähnt, dass die Bereitstellung "nur bei Nutzung des kostenfreien Paymentproviders" erfolgt. Auf Anfrage von Golem bestätigt Giga Fiber, dass es sich bei dem Zahlungsdienstleister um das Unternehmen Telecash handelt, das ist Teil des Zahlungsabwicklers First Data.

Golem hatte schon zuvor eine Einschätzung des Rechtsanwalts Christian Solmecke eingeholt, der prinzipielle Zweifel an den Geschäftsbedingungen von Giga Fiber hegt. Nach seiner Ansicht könnte die entsprechende Klausel im Vertrag einfach "unwirksam sein", da der Gesetzgeber solche AGB-Klauseln stark beschränkt.

Zusammenfassung
  • Giga Fiber bietet Glasfaser-Anschluss für 0 Euro an.
  • Verbraucherzentrale sieht irreführende Werbung.
  • Zusätzlicher Vertrag mit Zahlungsdienstleister nötig.
  • Werbung verschweige Bedingung für 0-Euro-Angebot.
  • Kleingedrucktes auf Webseite erwähnt Paymentprovider.
  • Telecash als Zahlungsdienstleister von Giga Fiber.
  • Rechtsanwalt zweifelt an Wirksamkeit der AGB-Klauseln.


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