1&1 hat Kündigung gezielt erschwert:
Gericht verordnet Anpassung

Das Oberlandesgericht Koblenz hat gegen 1&1 Telecom entschieden: Der Anbieter erschwerte Kunden die Online-Kündigung ihrer Verträge durch zusätzliche Hürden. Das Urteil stärkt Verbraucherrechte, das Unternehmen muss jetzt nachbessern.
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Stolpersteine bei der Online-Kündigung

Verbraucher sollen es leicht haben, ihre Online-Verträge zu kündigen - so will es der Gesetzgeber. Doch nicht alle Unternehmen setzen diese Vorgabe vorbildlich um. Der Telekommunikationsanbieter 1&1 geriet nun ins Visier der Justiz, weil er seinen Kunden die Vertragskündigung unnötig erschwerte.

Seit Juli 2022 ist für viele online abgeschlossene Verträge ein Kündigungsbutton auf den Webseiten der Anbieter verpflichtend. Die Idee dahinter: Verbraucher sollen ohne umständliches Suchen oder Briefschreiben ihre Verträge unkompliziert beenden können. Dies gilt für verschiedene Bereiche wie Mobilfunkverträge, Abonnements oder Verträge mit Fitnessstudios und Streamingdiensten.

1&1 verstößt gegen Gesetz zum Kündigungsbutton

Bei 1&1 funktionierte dieser Prozess jedoch nicht so reibungslos, wie es das Gesetz vorsieht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Koblenz gegen die Praktiken des Unternehmens. Laut dem jetzt ergangenen Urteil entsprach die Gestaltung des Kündigungsprozesses bei 1&1 nicht den gesetzlichen Anforderungen.

1&1 hatte die Online-Kündigung mit rechtswidrigen Hürden versehen und es Kund:innen erschwert, Verträge schnell und unkompliziert zu beenden.
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW

Kritikpunkte am Kündigungsprozess

Das Gericht kritisierte insbesondere folgende Punkte:

  • Ein auffällig gestalteter "Kündigungsassistent"-Button, der Nutzer vom gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsweg ableitete
  • Kunden mussten sich zunächst in ihr Kundenkonto einloggen - ein Schritt, der laut Gesetz nicht erforderlich sein darf
  • Verbraucher mussten eine Kündigungsvormerkung im Nachgang aktiv bestätigen, was einen zusätzlichen, nicht vorgesehenen Schritt darstellte

Diese Praxis führte häufig dazu, dass Kunden statt einer vollständigen Kündigung nur eine Vormerkung übermittelten und es versäumten, diese zu bestätigen. In der Folge liefen viele Verträge ungewollt weiter. Das Gericht sah darin eine unzulässige Erschwerung des Kündigungsprozesses und gab der Klage der Verbraucherzentrale statt.

Reaktion von 1&1

1&1 kündigte an, das Urteil zu prüfen und "gegebenenfalls notwendige Anpassungen zeitnah vornehmen" zu wollen. Für Verbraucher bedeutet die Entscheidung eine Stärkung ihrer Rechte im digitalen Raum. Sie unterstreicht die Wichtigkeit eines transparenten und unkomplizierten Kündigungsprozesses bei Online-Verträgen.

Das Urteil hat möglicherweise auch Signalwirkung für andere Unternehmen. Es zeigt, dass die Justiz die Einhaltung der Verbraucherrechte im digitalen Bereich ernst nimmt und bereit ist, gegen Praktiken vorzugehen, die Kunden benachteiligen könnten.

Wie steht ihr zu diesem Urteil? Habt ihr selbst schon Erfahrungen mit komplizierten Online-Kündigungen gemacht? Teilt eure Meinungen und Erlebnisse in den Kommentaren mit uns!

Zusammenfassung
  • OLG Koblenz entscheidet gegen 1&1 Telecom wegen Kündigungshürden
  • Seit Juli 2022 ist ein Kündigungsbutton für Online-Verträge vorgeschrieben
  • Verbraucherzentrale NRW klagte erfolgreich gegen die Kündigungspraxis von 1&1
  • Gericht kritisiert irreführenden 'Kündigungsassistent'-Button und weitere Hürden
  • 1&1 prüft Urteil und plant notwendige Anpassungen im Kündigungsprozess
  • Urteil könnte Signalwirkung für andere Firmen haben und Verbraucherrechte stärken

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