EuGH: Vodafone darf bei Überweisung nicht mehr Geld verlangen
Der Telekommunikationskonzern Vodafone darf Kunden, die ihre Rechnung regelmäßig per Überweisung zahlen wollen, keine gesonderten Gebühren auferlegen. Dies hat nun sogar der Europäische Gerichtshof (EuGH) eindeutig klargestellt.
Das Unternehmen will zur Vereinfachung der Abrechnungsvorgänge möglichst erreichen, dass alle Kunden eine Einzugsermächtigung gewähren. Wer die monatlichen Gebühren für seinen Kabel-Anschluss hingegen selbst überweist, musste teilweise eine so genannte Selbstzahlerpauschale in Höhe von jeweils 2,50 Euro bezahlen. Dagegen sind letztlich Verbraucherschützer vor Gericht gezogen.
Und das mit Erfolg. Auf europäischer Ebene stellten die Richter nun klar, dass solche zusätzlichen Gebühren bereits seit dem Jahr 2018 laut EU-Recht unzulässig sind. Dass es die entsprechende Richtlinie gibt, war durchaus auch zu Vodafone vorgedrungen. Wer einen neuen Vertrag abschloss, bekam den Aufschlag nicht in Rechnung gestellt. Anders sah es allerdings bei Altverträgen aus, bei denen die Praxis aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der Neuregelung einfach weitergeführt wurde.
Damit dürfte der Rechtsstreit nun endgültig beendet sein. Bereits im Jahr 2019 hatte das Landgericht München den Verbraucherschützern Recht gegeben. Vodafone entschied sich allerdings, das Urteil anzufechten und berief sich auf die Umsetzungsvorschriften zur EU-Zahlungsdiensterichtlinie. Das nun zuständige Oberlandesgericht hielt sich allerdings nicht mit den nationalen Detail-Ausführungen auf, sondern legte die Grundsatzfrage direkt beim EuGH vor.
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Und das mit Erfolg. Auf europäischer Ebene stellten die Richter nun klar, dass solche zusätzlichen Gebühren bereits seit dem Jahr 2018 laut EU-Recht unzulässig sind. Dass es die entsprechende Richtlinie gibt, war durchaus auch zu Vodafone vorgedrungen. Wer einen neuen Vertrag abschloss, bekam den Aufschlag nicht in Rechnung gestellt. Anders sah es allerdings bei Altverträgen aus, bei denen die Praxis aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der Neuregelung einfach weitergeführt wurde.
Jahrelanger Rechtsstreit
Verbraucherschützer bewerten das Urteil als vollen Erfolg für die Nutzer. "Denn nun ist klar: Unternehmen können ihren Kunden und Kundinnen nicht einfach Zusatzkosten für Überweisungen aufbrummen", sagte Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim Bundesverbandes Verbraucherzentralen (VZBV), der die Klage führte.Damit dürfte der Rechtsstreit nun endgültig beendet sein. Bereits im Jahr 2019 hatte das Landgericht München den Verbraucherschützern Recht gegeben. Vodafone entschied sich allerdings, das Urteil anzufechten und berief sich auf die Umsetzungsvorschriften zur EU-Zahlungsdiensterichtlinie. Das nun zuständige Oberlandesgericht hielt sich allerdings nicht mit den nationalen Detail-Ausführungen auf, sondern legte die Grundsatzfrage direkt beim EuGH vor.
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