EuGH kippt auch die letzte Variante der Vorratsdatenspeicherung

Auch der letzte Anlauf zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland stellt eine Verletzung europäischen Rechts dar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt festgelegt, nachdem zwei deutsche Provider geklagt hatten.
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Das Gericht hatte schon einmal 2014 die bis dahin beschlossenen Grundlagen für eine Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene gekippt. Die CDU/SPD-Regierung startete daraufhin einen neuen Anlauf. Gegen diesen reichten SpaceNet und Deutsche Telekom bereits 2016 Klage ein. Die Angelegenheit landete letztlich beim Bundesverwaltungsgericht, das 2019 eine Überprüfung durch den EuGH anstieß.

Dieses stellte nun noch einmal klar, dass eine anlasslose Speicherung der Meta-Daten aller Telekommunikations-Teilnehmer auch mit den kleinen Änderungen gegenüber dem ersten Gesetz nicht statthaft ist. Wer sich nichts zuschulden kommen lässt und noch nicht einmal in den Verdacht gerät, eine Straftat begangen zu haben, muss sich darauf verlassen können, dass nicht auf staatliche Weisung Profile über sein Kommunikationsverhalten angelegt werden.

Bisher keine Speicherung

Für diese Regelung gibt es laut des Urteils nur eine einzige Ausnahme: Wenn die nationale Sicherheit eines Mitgliedstaates bedroht ist, kann eine Speicherung der Metadaten veranlasst werden - allerdings auch nur mit Prüfung und Genehmigung durch ein zuständiges Gericht und mit einer engen zeitlichen Begrenzung. Ansonsten dürfen Meta-Daten nur erfasst und ausgewertet werden, wenn eine konkrete Person Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens wird.

Praktische Konsequenzen hat die Entscheidung erst einmal nicht. Die Provider hatten ohnehin kein Interesse, die riesigen Datenmengen ewig zu speichern. Und die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde wollte auch erst einmal die Entscheidung der Gerichte abwarten, bevor sie mit einer Durchsetzung des Gesetzes beginnt. Aktuell dürfte die Ansage des EuGH noch nicht einmal dazu führen, dass jemand versucht, wieder eine etwas abgeänderte Variante des Gesetzes auf den Weg zu bringen, da eine Vorratsspeicherung in der aktuellen Regierungskoalition ohnehin nicht durchsetzbar wäre.

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