Karlsruhe greift ein: Heizungsgesetz durch Verfassungsrichter gestoppt

Eigentlich wollte die Bundesregierung das Heizungsgesetz in den kommenden Tagen im Bundestag beraten und verabschieden. Doch ein CDU-Abgeordneter hat das Vorhaben erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht gestoppt. Die Ampel muss sich neu organisieren.
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CDU-Abgeordneter stoppt Heizungsgesetz vor dem BVerfG

Man kann es wohl so einfach formulieren: Die Ampel-Koalition will das Heizungsgesetz endlich vom Tisch haben. Das Problem: Offiziell startet der Bundestag in der nächsten Woche in die Sommerpause und tagt erst wieder im September. Und so war der letzte Tag in der letzten Sitzungswoche, der 7. Juli, für die zweite und dritte Lesung und damit für Beratung und Abstimmung des Gesetzes vorgesehen. Dieser Plan wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht gestoppt.


Die höchsten deutschen Richter folgen in ihrem Entschluss den Argumenten des Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann (CDU), der eine einstweilige Anordnung zum sofortigen Stopp des Vorhabens beantragt hatte. Seine Argumentation: Als Abgeordneter habe er durch das eilig organisierte Verfahren und die extrem verkürzte Beratung nicht ausreichend Zeit, das Gesetzespaket zu erfassen und in Inhalte einzugreifen.

Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Mitteilung zur Entscheidung schreibt, stellen die Richter zunächst klar, dass Heilmanns Antrag auf Basis des Artikels 38 (Abs. 1 Satz 2) des Grundgesetzes zulässig und begründet ist. Darin wird den Abgeordneten des Bundestags ein Recht auf "gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung" zugesichert. Für diese Teilhabe sei unter anderem ein Faktor entscheidend: Zeit. "Die Abgeordneten müssen dabei Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können", so die Verfassungsrichter.

Wichtig für die Entscheidung war dann die Folgeabwägung, bei der die Richter die Interessen des Antragstellers der Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestags gegenüberstellen. Die Entscheidung: "Die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen."

"Bliebe dem Antrag in der Hauptsache der Erfolg versagt, käme es zu einem erheblichen Eingriff in die Autonomie des Parlaments beziehungsweise der Parlamentsmehrheit", so die Richter. Der Ampel-Koalition bleibt damit nichts anderes übrig, als sich neu aufzustellen, wobei aufseiten der Koalition bereits gesagt wurde, dass es keine Änderungen am Gesetz geben wird, lediglich eine Abstimmungsverschiebung.

Zusammenfassung
  • Ampel-Koalition wollte Heizungsgesetz verabschieden
  • CDU-Abgeordneter stoppt Vorhaben vor BVerfG
  • Richter folgen Argumenten: Abgeordneten müssen Zeit haben, Gesetz zu erfassen
  • Interessen des Antragstellers überwiegen Verfahrensautonomie des Bundestages
  • Ampel-Koalition muss sich neu aufstellen

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