Google: Wir nutzen jetzt all eure Inhalte im Netz für unser KI-Training
Der knallharte Kampf um die am besten trainierten KI-Modelle führt jetzt dazu, dass Google ganz offiziell sämtliche Achtung der Rechte Dritter für obsolet erklärt. Was immer im Internet frei zugänglich ist, wird zum Übungsstoff für die Algorithmen des Konzerns.
So lassen sich zumindest die neuesten Änderungen an den Datenschutzrichtlinien des Suchmaschinenbetreibers verstehen. "Google verwendet Informationen, um unsere Dienste zu verbessern und neue Produkte, Funktionen und Technologien zu entwickeln, die unseren Nutzern und der Öffentlichkeit zugutekommen", heißt es darin jetzt. "Zum Beispiel verwenden wir öffentlich zugängliche Informationen, um die KI-Modelle von Google zu trainieren und Produkte und Funktionen wie Google Translate, Bard und Cloud-KI-Funktionen zu entwickeln."
Für gewöhnlich steht in den Datenschutzrichtlinien, wie ein Unternehmen die Informationen auswertet, die von Nutzern in die jeweiligen hauseigenen Dienste übertragen werden. Wenn man damit nicht einverstanden ist, besteht zumindest die Möglichkeit, diesen Anbieter zu meiden und entweder einen alternativen oder gar keinen entsprechenden Dienst zu nutzen.
Die fragliche Klausel offenbart letztlich auch ein recht originelles Rechtsverständnis. Immerhin unterscheidet Google hier unterschiedliche Rechtsräume nicht, sondern sieht das gesamte Internet als einheitliche Gesamtmasse an. Zudem ist es in den meisten Regionen aber so, dass auch öffentlich verfügbare Inhalte rechtlich geschützt sind und ohne die Zustimmung des Urhebers nicht zu anderen Zwecken eingesetzt werden dürfen.
Die neue Klausel ist eine Abwandlung der bisherigen Richtlinien. Diese beschränkten sich allerdings bisher auf die Auswertung zugunsten von Sprachmodellen hinter Google Translate - was aufgrund des eingeschränkten Zwecks zumindest in den USA noch von Fair-Use-Regelungen abgedeckt sein kann. Jetzt allerdings werden explizit alle KI-Modelle wie Bard und Cloud AI aufgeführt.
Siehe auch:
Für gewöhnlich steht in den Datenschutzrichtlinien, wie ein Unternehmen die Informationen auswertet, die von Nutzern in die jeweiligen hauseigenen Dienste übertragen werden. Wenn man damit nicht einverstanden ist, besteht zumindest die Möglichkeit, diesen Anbieter zu meiden und entweder einen alternativen oder gar keinen entsprechenden Dienst zu nutzen.
Ausweitung von Übersetzungen
Das ist hier allerdings nicht der Fall, da Google sich ja explizit auf alle öffentlich zugänglichen Informationen bezieht, wie das US-Magazin Gizmodo berichtet. Ein solches Verständnis von Nutzungsrechten ist inzwischen schon seit einiger Zeit ein Streitpunkt, da verschiedene Dienste-Anbieter es nicht gerade gern sehen, wenn KI-Entwickler einfach auf ihre Daten zugreifen, um dann andere Produkte zu verbessern. Niemand schrieb eine solche Anmaßung bisher allerdings offen in seine Datenschutzrichtlinien.Die fragliche Klausel offenbart letztlich auch ein recht originelles Rechtsverständnis. Immerhin unterscheidet Google hier unterschiedliche Rechtsräume nicht, sondern sieht das gesamte Internet als einheitliche Gesamtmasse an. Zudem ist es in den meisten Regionen aber so, dass auch öffentlich verfügbare Inhalte rechtlich geschützt sind und ohne die Zustimmung des Urhebers nicht zu anderen Zwecken eingesetzt werden dürfen.
Die neue Klausel ist eine Abwandlung der bisherigen Richtlinien. Diese beschränkten sich allerdings bisher auf die Auswertung zugunsten von Sprachmodellen hinter Google Translate - was aufgrund des eingeschränkten Zwecks zumindest in den USA noch von Fair-Use-Regelungen abgedeckt sein kann. Jetzt allerdings werden explizit alle KI-Modelle wie Bard und Cloud AI aufgeführt.
Zusammenfassung
- Google erklärt Achtung der Rechte Dritter für obsolet, um KI-Modelle zu trainieren.
- Öffentlich zugängliche Informationen für KI-Modelle nutzen.
- Nutzer können nicht verhindern, dass Google auf Inhalte zugreift.
- Google betrachtet das gesamte Internet als einheitliche Gesamtmasse.
- KI-Modelle wie Bard und Cloud-AI sind explizit aufgeführt.
- Fair-Use-Regelungen nur noch eingeschränkt anwendbar.
Siehe auch:
Thema:
Beliebte Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
ganz neu - ZimaOS 1.7.0: vieles wurde weiter entwickelt
d-hubs - vor 2 Stunden -
Datensouveränität, Kosten und Unabhängigkeit:
d-hubs - Gestern 14:46 Uhr -
gute Nachrichten: die Krita 5.3.3. ist da
d-hubs - 30.07. 23:17 Uhr -
Neues auf dem Officemarkt: Collabora Online 26.04:
d-hubs - 30.07. 15:54 Uhr -
Neues aus der Selfhosting-Community:
d-hubs - 29.07. 12:39 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen