Lyrics-Plattform scheitert in ihrem Kampf gegen Google kläglich
Google darf in seinen Suchergebnissen weiterhin Songtexte anzeigen, die von einer Lyrics-Plattform übernommen wurden. In letzter Instanz wurde jetzt klargestellt, dass der Internet-Konzern hier nicht die Rechte des Webseiten-Betreibers verletzt.
Der Betreiber der Lyrics-Plattform Genius versucht bereits seit einiger Zeit, einen juristischen Erfolg gegen Google zu verbuchen. Das Unternehmen wirft dem Suchmaschinenbetreiber vor, Songtexte von seiner Seite übernommen und in den eigenen Suchergebnissen angezeigt zu haben. Dadurch seien der Webseite hohe Werbeeinnahmen verloren gegangen, denn die Nutzer hätten schließlich keine Notwendigkeit mehr, das originale Angebot zu besuchen, berichtete Bloomberg.
Dass die Songtexte von Genius stammen, habe man nachweisen können. Denn in die Lyrics seien gezielt kleine Veränderungen eingebaut worden, mit denen man den Weg der Texte nachvollziehen kann. Google wies dies zwar zurück, letztlich spielte es für das Gericht aber auch keine überragende Rolle, wie Google genau an die Songtexte gekommen war.
Zu ähnlichen Einschätzungen kamen bereits mehrere gerichtliche Instanzen. Jetzt hat auch der Oberste Gerichtshof der USA auf gleiche Weise abgelehnt, den Rechtsstreit noch einmal neu aufzurollen. An der bisherigen Praxis wird sich also nichts ändern.
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Dass die Songtexte von Genius stammen, habe man nachweisen können. Denn in die Lyrics seien gezielt kleine Veränderungen eingebaut worden, mit denen man den Weg der Texte nachvollziehen kann. Google wies dies zwar zurück, letztlich spielte es für das Gericht aber auch keine überragende Rolle, wie Google genau an die Songtexte gekommen war.
Herkunft egal
Entscheidend ist hier, dass Google über entsprechende Lizenzen der Rechteinhaber in Form von Künstlern und ihren Labels verfügt, um die Lyrics anzeigen zu dürfen. Auch Genius verfügt am Ende nur über die gleichen einfachen Nutzungsrechte und kann entsprechend nicht darüber entscheiden, ob die Inhalte überhaupt in den Suchergebnissen angezeigt werden dürfen. Für das Gericht war es also ausschließlich entscheidend, dass Google einen Liedtext wiedergeben darf - ob dieser nun vom Rechteinhaber geliefert, von Hand eingetippt oder von einer anderen Webseite übernommen wurde, spielt rechtlich keine Rolle.Zu ähnlichen Einschätzungen kamen bereits mehrere gerichtliche Instanzen. Jetzt hat auch der Oberste Gerichtshof der USA auf gleiche Weise abgelehnt, den Rechtsstreit noch einmal neu aufzurollen. An der bisherigen Praxis wird sich also nichts ändern.
Zusammenfassung
- Google darf weiterhin Songtexte in Suchergebnissen anzeigen.
- Genius wirft Google vor, Songtexte übernommen zu haben.
- Google hat Rechte der Rechteinhaber, um Lyrics anzeigen zu dürfen.
- Genius hat nur einfache Nutzungsrechte und kann nicht entscheiden, ob die Inhalte angezeigt werden dürfen.
- Mehrere Gerichtsinstanzen kamen zu ähnlichen Einschätzungen.
- Oberster Gerichtshof der USA lehnte Rechtsstreit ab.
- Praxis bleibt unverändert.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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