Geklaute Songtexte: Genius verliert weitere Klage gegen Google
Nur die Rechteinhaber können klagen
Wie The Verge schreibt, hat die zweite Instanz das 2020 gefällte Urteil nun noch einmal bestätigt. Das Gericht teilt damit die Auffassung, dass Genius keine Rechte an den Songtexten besitzt und daher auch nicht gegen Google klagen kann. Obwohl die zuständigen Richter nicht bestreiten, dass der Suchmaschinenkonzern die Texte ohne Erlaubnis übernommen hat, stellen sie fest, dass nur die eigentlichen Rechteinhaber, also die Künstler selbst, gegen Google vorgehen könnten.Die meisten Song-Autoren dürften sich jedoch kaum dafür interessieren, ob und von wem die Texte bereitgestellt werden. Deshalb ist es eher unwahrscheinlich, dass die Künstler eine Klage gegen den Suchmaschinenkonzern anstreben.
Genius hatte Google 2019 in eine Falle gelockt, indem viele Songtexte mit versteckten Wasserzeichen ausgestattet wurden. Hierzu wurden abwechselnd gerade und leicht schräge Hochkommata verwendet, die dann als Morsecode interpretiert werden konnten, der den Begriff "Erwischt" ergab. Damit konnte der Lyrics-Anbieter die Suchmaschine auf frischer Tat ertappen und die Vorwürfe begründen, obwohl diese von Google zunächst bestritten wurden.
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