Tracker wie AirTags sind nun offiziell im Fluggepäck erlaubt
Tracker wie Apples AirTags, Samsungs SmartTags und wohl bald auch eine Lösung von Google sind praktisch, um verloren gegangene Gegenstände aufzuspüren. Das können kleine Dinge wie Schlüssel sein, aber auch große wie Gepäckstücke. Und das ist auf Flugreisen nun legal.
Smarte Tracker sind seit etwa zwei Jahren auf dem Markt bzw. verbreitet, diese kleinen, in der Regel münzgroßen Ortungsgeräte erlauben es, mithilfe von Ultrabreitband-Technik, Gegenstände aller Art aufzuspüren. Zwar landen oder besser gesagt landeten AirTags auch immer wieder durch (menschlichen) Missbrauch in den Negativschlagzeilen, sie sind aber enorm praktisch, wenn man etwas verloren hat.
An Bord von Flugzeugen wurden diese Tracker lange Zeit allenfalls toleriert. Dabei stellte sich nicht die Frage nach Privatsphäre oder ähnlichem, sondern nach der konkreten Sicherheit. Denn auch wenn die entsprechende Einheit besonders klein ist, so haben derartige Tracker eine Lithium-Batterie - und für die Mitnahme im Passagiergepäck gibt es hier umfangreiche Vorschriften.
Bisher war nicht eindeutig geklärt, wie sich das Ganze im Fall von besonders kleinen Batterien, die in Trackern zum Einsatz kommen, verhält. Entsprechend taten sich auch die Airlines schwer, eine einheitliche Richtlinie durchzusetzen - im vergangenen Herbst gab es beispielsweise bei der Lufthansa ein ziemliches Hin und Her dazu.
Nun wurde hinsichtlich der Tracker eine Ausnahme definiert, wie das LBA schreibt, und zwar für GPS-Tracker mit Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithiumgehalt von bis zu 0,3 Gramm. Dazu kommt, dass bei Lithium-Ionen-Batterien eine Wattstundenzahl von 2,7 Wh nicht überschritten werden darf.
Siehe auch:
An Bord von Flugzeugen wurden diese Tracker lange Zeit allenfalls toleriert. Dabei stellte sich nicht die Frage nach Privatsphäre oder ähnlichem, sondern nach der konkreten Sicherheit. Denn auch wenn die entsprechende Einheit besonders klein ist, so haben derartige Tracker eine Lithium-Batterie - und für die Mitnahme im Passagiergepäck gibt es hier umfangreiche Vorschriften.
Bisher war nicht eindeutig geklärt, wie sich das Ganze im Fall von besonders kleinen Batterien, die in Trackern zum Einsatz kommen, verhält. Entsprechend taten sich auch die Airlines schwer, eine einheitliche Richtlinie durchzusetzen - im vergangenen Herbst gab es beispielsweise bei der Lufthansa ein ziemliches Hin und Her dazu.
Luftfahrt-Bundesamt folgt ICAO
Doch nun hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seine Richtlinien aktualisiert, und zwar folgt man nun den bereits zuvor angepassten Bestimmungen der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO. Denn problematisch war bisher u. a. der Umstand, dass solche Tracker eingeschaltet sind. Denn etwa ein Smartphone (mit einem wesentlich größeren Akku bzw. Lithiumgehalt von zwei Gramm) darf man in das Gepäck legen - aber nur, wenn das Gerät ausgeschaltet ist.Nun wurde hinsichtlich der Tracker eine Ausnahme definiert, wie das LBA schreibt, und zwar für GPS-Tracker mit Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithiumgehalt von bis zu 0,3 Gramm. Dazu kommt, dass bei Lithium-Ionen-Batterien eine Wattstundenzahl von 2,7 Wh nicht überschritten werden darf.
Zusammenfassung
- Tracker erlauben es, verlorene Gegenstände aufzuspüren.
- Seit rund 2 Jahren auf dem Markt.
- Mitnahme im Passagiergepäck hatte bisher umfangreiche Vorschriften.
- Luftfahrt-Bundesamt (LBA) aktualisiert Richtlinien nach ICAO.
- Ausnahme für GPS-Tracker: Lithiumgehalt kleiner als 0,3g & 2,7Wh.
Siehe auch:
- Google: Konkurrent zu Apples AirTags steht endlich in den Startlöchern
- New York verschenkt AirTags als Maßnahme gegen Autodiebstähle
- Google plant Antwort auf Apple AirTags & eigenen Tracker für Android
- Nein, doch, oh: Lufthansa verbietet AirTags an Bord und dann doch nicht
- Apple AirTags: Trotz Spionage-Gefahr auf dem Weg zum Bestseller
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