Comic-zeichnender KI wird das Urheberrecht am Werk verwehrt

Immer häufiger steht die Frage im Raum, bei wem eigentlich das Urheberrecht liegt, wenn ein KI-System ein kreatives Werk erschafft. Die zuständige US-Behörde scheint sich in dieser Angelegenheit nun festlegen zu wollen.
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Das United States Copyright Office (USCO) hat zumindest nach ausführlicherer Prüfung nun eine frühere Entscheidung revidiert, wie mit Copyright-Ansprüchen auf ein Comic umzugehen sei, das von einer KI geschaffen wurde. Wie die Behörde nun mitteilte, würden weder der Betreiber des KI-Systems noch die KI selbst Rechtsansprüche bekommen.

Die Rechtsauffassung der USCO sieht nun so aus, dass urheberrechtlich geschützte Werke von Menschen erstellt werden müssen, um offiziellen Urheberrechtsschutz zu erhalten. Die Inhalte des Comic-Buches, das durch die KI gestaltet wurde, kann somit nun faktisch jedermann nutzen, wie aus einem Bericht von CBR hervorgeht.


Im September gab Kris Kashtanova bekannt, dass sie ein US-Copyright für ihr Comic-Buch "Zarya of the Dawn" erhalten hat. Dieses sei von ihrer verstorbenen Großmutter inspiriert worden. Das Werk selbst habe sie mit der Text-Bild-Engine Midjourney erstellt. Kashtanova bezeichnete sich selbst als "Prompt-Ingenieurin" und erklärte damals, dass sie das Urheberrecht einholen wollte, um "zu beweisen, dass wir das Urheberrecht besitzen, wenn wir etwas mithilfe von KI erstellen".

Copyright? Fehlende Rechte.

"KI-Kunst" ist ein Kunstwerk, das durch einen maschinellen Lernprozess mit künstlicher Intelligenz geschaffen wurde. Darauf hat der Mensch maßgeblichen Einfluss. Entsprechend rechnete Kashtanova damit, dass die Rechte letztlich über eine Kette bei ihr landen werden. Insofern wäre der Algorithmus lediglich ein Werkzeug, wie viele andere auch.

Anfangs sah es so aus, als würde die USCO dieser Argumentation folgen. Nun zeigt sich aber, dass man die KI als hinreichend eigenständig ansieht. Der Algorithmus lernt immerhin, indem die Werke zahlreicher Künstler analysiert werden - genauso, wie auch Menschen nichts aus dem luftleeren Raum heraus schaffen, sondern von vielen Vorgängern inspiriert sind. Insofern stünde das Copyright durchaus der KI zu, die aber rein rechtlich nicht mit solchen Rechten ausgestattet werden kann.

Siehe auch: Niederlage für Springer: Adblocking ist kein Urheberrechtsverstoß
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