Comic-zeichnender KI wird das Urheberrecht am Werk verwehrt
Immer häufiger steht die Frage im Raum, bei wem eigentlich das Urheberrecht liegt, wenn ein KI-System ein kreatives Werk erschafft. Die zuständige US-Behörde scheint sich in dieser Angelegenheit nun festlegen zu wollen. mehr...
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Werden Unternehmen dann KIs einsetzen, wenn es sich nicht schützen lässt?
darf man die jetzt nachbauen?
Wenn du eine KI entwickelst, die wiederum was Neues Technisches bringt, sollte man es als Inhaber der KI entsprechend patentieren lassen.
Danach hat man dasselbe wie heute schon. Lässt man Erfindungen/Technik nicht schützen/patentieren, dann darf dieser jeder frei nutzen. Im Endeffekt sogar gestohlen werden und von jemand anderem geschützt werden, der dann ggf. sogar Geld vom ursprünglichen Entwickler bekommt falls er diese weiter nutzt.
So in grob ist zumindest mein Wissen zu Technik/Erfindungen und Patentrecht/-schutz.
Gibt da dann noch diverse Feinheiten und ähnliches, aber sollte eigentlich passen.
Mit etwas Glück meldet sich hier aber noch Jemand mit mehr Durchblick und Ahnung.
Immerhin ist "KI" hier doch noch recht übertrieben und ein echtes Bewusstsein, haben diese spezialisierten Programme nicht. Man kann die KI als Werkzeug sehen und der Besitzer des Werkzeuges ist dann der eigentliche Rechteinhaber.
FALLS wir eine echte KI mit Bewusstsein mal erschaffen und diese dann nicht die Menschheit vernichtet, dann können wir drüber reden, dieser "Menschenrechte" zuzugestehen und dann wäre das was anderes.
Wenn es mal wirklich eine KI geben sollte, die wirklich interpretiert und lernt und eigene Rückschlüsse ziehen kann, dann muss dieses Thema erneut angegangen werden.
Z.B. die Schilder an Baustellen sind unbedeutend, vielmehr ist es die Pflicht des Baustellen-Betreibers, seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und die Baustelle vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Dies muss er im Schadenfall nachweisen können.
Eigentlich sind die Urheber des verwendeten "Lern-Materials" nach wie vor die Urheber. Es ist nur die Frage, wie die Nutzungsrechte zwischen Urheber und Unternehmen geregelt sind.
Frohe Weihnachten.