Nächstes Urteil zur Vorratsdatenspeicherung:
Pflicht ist rechtswidrig
Zum Streit um die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gibt es jetzt ein neues höchstrichterliches Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht hat - wie auch schon der Europäische Gerichtshof - die bisherige Praxis in Deutschland als rechtswidrig eingestuft.
Nun gibt es einen Schlussstrich im jahrelangen Streit um Inhalte des Gesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 2015. Das Gesetz wurde zwar seither mehrfach überarbeitet, die strittigen Punkte sind aber fast identisch geblieben.
Interessant dürfte nun der Umgang mit dem Urteil werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat bisher keine Anstalten gemacht, den Koalitionsvertrag oder die Gerichtsurteile umzusetzen. Es gibt zwar schon eine Lösung namens "Quick Freeze", Faeser beharrt aber bisher weiter auf der anlasslosen massenhaften Datenspeicherung.
Da die Vorratsspeicherung der genannten Daten und der Zugang zu ihnen unterschiedliche Eingriffe in die betroffenen Grundrechte darstellen, die eine gesonderte Rechtfertigung erfordern, ist die Begrenzung der Verwendungszwecke in § 177 Abs. 1 TKG (§ 113 c Abs. 1 TKG a.F.) von vornherein nicht geeignet, die unionsrechtliche Anforderung klarer und präziser Regeln für die vorgelagerte Maßnahme der Speicherung der Daten zu erfüllen."
Siehe auch:
Internetdiensteanbieter gewinnen
Geklagt hatten die Deutsche Telekom und Spacenet, die als Internetdiensteanbieter direkt von der Anordnung der massenhaften Datenspeicherung betroffen waren.Nun gibt es einen Schlussstrich im jahrelangen Streit um Inhalte des Gesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 2015. Das Gesetz wurde zwar seither mehrfach überarbeitet, die strittigen Punkte sind aber fast identisch geblieben.
Deutsches Gesetz verstößt gegen EU-Recht
2022 hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass dieses deutsche Gesetz gegen EU-Recht verstößt. Jetzt ist das Bundesverwaltungsgericht auf das gleiche Ergebnis gekommen und bezeichnet die aktuelle deutsche Regelung für rechtswidrig. Für die Internetanbieter bedeutet dies, dass man sie nicht zur Massenspeicherung verpflichten kann.Interessant dürfte nun der Umgang mit dem Urteil werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat bisher keine Anstalten gemacht, den Koalitionsvertrag oder die Gerichtsurteile umzusetzen. Es gibt zwar schon eine Lösung namens "Quick Freeze", Faeser beharrt aber bisher weiter auf der anlasslosen massenhaften Datenspeicherung.
Urteilsbegründung
"Unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH ist das Bundesverwaltungsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Regelung im Telekommunikationsgesetz eine anlasslose, flächendeckende und personell, zeitlich und geografisch undifferenzierte Vorratsspeicherung eines Großteils der Verkehrs- und Standortdaten vorschreibt. Diese genügt schon deshalb nicht den unionsrechtlichen Anforderungen, weil keine objektiven Kriterien bestimmt werden, die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen.Da die Vorratsspeicherung der genannten Daten und der Zugang zu ihnen unterschiedliche Eingriffe in die betroffenen Grundrechte darstellen, die eine gesonderte Rechtfertigung erfordern, ist die Begrenzung der Verwendungszwecke in § 177 Abs. 1 TKG (§ 113 c Abs. 1 TKG a.F.) von vornherein nicht geeignet, die unionsrechtliche Anforderung klarer und präziser Regeln für die vorgelagerte Maßnahme der Speicherung der Daten zu erfüllen."
Zusammenfassung
- Bundesverwaltungsgericht: Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig
- Klage von Deutsche Telekom und Spacenet gegen Datenspeicherung
- Streit um Gesetzesfassung vom 10. Dezember 2015 beendet
- EuGH erklärte Gesetz bereits 2022 als rechtswidrig
- Bundesinnenministerin bisher keine Umsetzung des Urteils angegangen
Siehe auch:
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