Neues Gutachten: EU-Vorratsdatenspeicherung geht so nicht
Der Rechtswissenschaftler Vilenas Vadapalas, der selbst viele Jahre als Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) tätig war, hat dazu ein Rechtsgutachten erstellt, das dem SWR vorliegt. Darin kommt er zu dem Schluss, dass die Vorratsdatenspeicherung in einem zentralen Punkt eindeutig gegen EU-Recht verstößt.
Nur in konkreten Fällen
Demnach darf der Staat oder die Staaten nicht einfach anlasslos Meta-Daten über das Kommunikationsverhalten seiner Bürger erfassen (lassen). Zwar sei es grundsätzlich möglich, dass Behörden sich entsprechende Daten durch die Netzbetreiber beschaffen lassen - aber eben nur dann, wenn eine konkrete Bedrohung oder ein dringender Tatverdacht vorliegt.Ermittler können so beispielsweise zu einem Provider gehen und die Vorratsdaten einer bestimmten Person von diesem Moment an mitschreiben lassen. Die Telekommunikations-Unternehmen können aber nicht einfach angewiesen werden, über einen unbestimmten Zeitraum hinweg alle Metadaten der Bevölkerung zu erfassen. Dies geht laut Vadapalas auch dann nicht, wenn die Behörden nur vage auf eine vermeintliche Bedrohungslage verweisen, es aber noch gar keine konkrete Tat gibt.
Die neue Bundesregierung will das Thema angehen. So sollen die rechtlichen Regelungen in Deutschland, die laut dem Gutachten deutlich zu weit gingen, dahingehend angepasst werden, dass die Behörden eben nur in bestimmten Verdachtsfällen eine Speicherung verlangen können.
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Christian Kahle
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