Neues Gutachten: EU-Vorratsdatenspeicherung geht so nicht

Die Fans der Vorratsdatenspeicherung in den Sicherheitsbehörden werden sich wohl auf einen neuen Rückschlag einstellen müssen. Denn auch die aktuelle Regelung auf EU-Ebene steht mit den Grundrechten der Bürger im Konflikt.
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Seit Jahren versuchen vor allem konservative Politiker die Vorratsdatenspeicherung erst auf nationaler, dann auf europäischer Ebene zu etablieren. Und ebenso regelmäßig werden die jeweils immer ein Stück weiter angepassten Regelungen von den für Grundrechte zuständigen Gerichten wieder gekippt. Und so dürfte es wohl auch dieses Mal kommen.

Der Rechtswissenschaftler Vilenas Vadapalas, der selbst viele Jahre als Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) tätig war, hat dazu ein Rechtsgutachten erstellt, das dem SWR vorliegt. Darin kommt er zu dem Schluss, dass die Vorratsdatenspeicherung in einem zentralen Punkt eindeutig gegen EU-Recht verstößt.

Nur in konkreten Fällen

Demnach darf der Staat oder die Staaten nicht einfach anlasslos Meta-Daten über das Kommunikationsverhalten seiner Bürger erfassen (lassen). Zwar sei es grundsätzlich möglich, dass Behörden sich entsprechende Daten durch die Netzbetreiber beschaffen lassen - aber eben nur dann, wenn eine konkrete Bedrohung oder ein dringender Tatverdacht vorliegt.

Ermittler können so beispielsweise zu einem Provider gehen und die Vorratsdaten einer bestimmten Person von diesem Moment an mitschreiben lassen. Die Telekommunikations-Unternehmen können aber nicht einfach angewiesen werden, über einen unbestimmten Zeitraum hinweg alle Metadaten der Bevölkerung zu erfassen. Dies geht laut Vadapalas auch dann nicht, wenn die Behörden nur vage auf eine vermeintliche Bedrohungslage verweisen, es aber noch gar keine konkrete Tat gibt.

Die neue Bundesregierung will das Thema angehen. So sollen die rechtlichen Regelungen in Deutschland, die laut dem Gutachten deutlich zu weit gingen, dahingehend angepasst werden, dass die Behörden eben nur in bestimmten Verdachtsfällen eine Speicherung verlangen können.

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